EU-Gerichtsentscheid«Emmentaler» kann nicht als Marke geschützt werden
SDA
24.5.2023 - 11:28
Das Gericht der EU hat entschieden: Der Schweizer Emmentaler-Käse wird in der EU als Marke nicht geschützt. Damit weist es eine Klage der Schweizer Branchenorganisation Emmentaler ab.
24.05.2023, 11:28
24.05.2023, 15:38
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«Emmentaler»-Käse muss nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz kommen.
Das Gericht der EU wies am Mittwoch in Luxemburg eine entsprechende Klage der Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland ab.
Der Verband wollte erreichen, dass der Emmentaler im Gebiet der EU geschützt wird und damit nur echter Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf.
Diese wollte die Bezeichnung «Emmentaler» als Marke in der EU schützen lassen.
Der Verband wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden, beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Die Luxemburger Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe «für die massgeblichen deutschen Verkehrskreise» eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden.
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.
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