Der SVP-Prozess im Liveticker «Sorge um Frieden in unserem Land – Anwältin geht auf Ex-SVP-Präsident los

Samuel Walder

14.5.2025

Nach einer umstrittenen Medienmitteilung der Zürcher SVP muss sich der damalige SVP-Präsident des Kantons Zürich Patrick Walder nun vor Gericht verantworten – der Vorwurf: Rassendiskriminierung.

Samuel Walder

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Nach einem tödlichen Angriff eines eritreischen Asylsuchenden in Frankfurt 2019 veröffentlichte die Zürcher SVP eine umstrittene Mitteilung.
  • Darin stellt sie pauschal Eritreer als «nicht integrierbar» und gewalttätig dar.
  • Der damalige SVP-Kantonalpräsident Patrick Walder muss sich nun wegen mutmasslicher Rassendiskriminierung vor Gericht verantworten.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 8400 Franken und eine Busse von 800 Franken.
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  • 12.46 Uhr

    Urteil kommt in einer Woche

    Der Richter wird das Urteil auf den 21. Mai legen und schlisst somit die heutige Verhandlung. Das Gericht wird sich zurückziehen und das Urteil besprechen. 

  • 12.41 Uhr

    Nun kommt Walder zu seinem Schlusswort

    Patrick Walder sagt: «Ich habe die beiden Vorträge mit Interesse zur Kenntnis genommen. Es wurde erwähnt, die SVP, es wurde erwähnt, die Eidgenössische Kampagnen-System. Es scheint, dass es eine politische Diskussion ist. Es erinnert mich mehr an eine parlamentarische Sitzung als an ein Gerichtsverfahren.» 

    Er wolle sagen, dass es nicht um die Art der Politik der SVP geht, sondern heute gehe es um ihn, dass er ein Rassist sei. «Ich distanziere mich von rassistischen Äusserungen.» 

    «Ich habe die Verantwortung übernommen, weil es nicht beim Sekretariat, sondern bei einem Politiker liegen soll.» Deshalb habe Walder die Verantwortung für diese Medienmitteilung übernommen. 

    «Es war nie die Absicht, jemanden zu diskriminieren. Das bringt auch keinen politischen Vorteil. Ich bin der grossen Hoffnung, dass ich auf Verständnis stosse, dass ich mich nicht mehr an alles erinnere, was 2019 alles passierte», sagt er zum Schluss.

  • 12.16 Uhr

    Anwältin stimmt Landmann nicht zu

    Nun steht die zweite Anwältin vor dem Pult und beginnt mit ihrer Replik. 

    Landmann bestreite, dass es sich um eine Diskriminierung gegen Eritreer handelt. Die Anwältin stimmt dem nicht zu. Denn im Text würden klar Eritreer angesprochen und nicht Straftäter. 

  • 12.11 Uhr

    Anwältin schiesst gegen Landmann

    Die Anwältin sagt: «Das es sich in der Medienmitteilung um Straftäter handeln würde, ist vielleicht nur in diesem Satz ersichtlich, aber aus dem ganzen Text geht heraus, dass es Hetzte gegen Eritreer ist.»

    Die Behauptung und Stützung auf die Meinungsfreiheit sei schlicht nicht wahr, sagt die Anwältin.

  • 12.06 Uhr

    Die Aussage des Beschuldigten sei unglaubwürdig

    Nach einer kurzen Pause geht es weiter. Die erste Anwältin der Privatträgerschaft nimmt Stellung zum Gesagten von Valentin Landmann.

    Sie fordert: Die offizielle Entschuldigung soll dennoch stattfinden. Walder könne sie per E-Mail an die damaligen Verteiler versenden.

    Der Beschuldigte streitet heute ab, dass er die Medienmitteilung freigegeben zu haben. Er könne sich heute nicht mehr daran erinnern. Dass das bestätigende Mail an die Staatsanwaltschaft gelogen gewesen sei, sei unglaubwürdig. 

  • 11.46 Uhr

    Es liege keine Straftat vor

    «Im vorliegenden Fall liegt keine Straftat vor. Man kann meinem Mandanten also nichts antragen. Er ist somit von aller Schuld und Strafe freizusprechen.» 

    Eine öffentliche Entschuldigung auf der SVP-Seite sei ebenfalls abzuweisen, da Patrick Walder gar nicht mehr in der Position sei, dies zu tun.

    Valentin Landmann beendet sein Plädoyer.

  • 11.36

    Nicht alle Eritreer seine gemeint, sondern Straftäter seien gemeint

    Landmann führt aus: «In der Anklage steht, ‹solchen Personen sind nicht integrierbar›. Daraus ist nicht zu schliessen, dass es sich um alle Eritreer handelt, sondern um Personen, die so eine schreckliche Straftat, wie in Frankfurt, begehen.» 

    Weder Walder noch die SVP habe alle Eritreer somit angegriffen, sondern meine damit Straftäter aus Eritrea, sagt Landmann.

  • 11.25 Uhr

    Niemand könne sich erinnern, wer die Mitteilung freigab

    Sein Mandant könne sich nicht daran erinnern, dass er die Medienmitteilung freigegeben hätte, wiederholt Landmann die Aussage des Beschuldigten. 

    Die Urheberschaft der Medienmitteilung soll nicht mehr eruiert worden sein, sagt Landmann. Niemand könne sich erinnern, wer die Freigabe der Mitteilung veranlasst hätte.

    Der Beschuldigte habe seinem Anwalt gesagt, er hätte Änderungen vorgenommen, hätte er die Medienmitteilung rechtzeitig vorgelegt bekommen.

  • 11. 20 Uhr

    Der Beschuldigte soll freigesprochen werden – Verteidigung spricht

    Jetzt tritt der bekannte Anwalt Valentin Landmann, der Verteidiger von Patrick Walder vor. 

    Er beginnt. «Der Beschuldigte sei von Schuld und Strafe freizusprechen.» Für eine Einleitung eines Strafverfahrens sei laut Staatsanwaltschaft zuvor nicht erfüllt gewesen, fährt Landmann fort. 

    Konkret wird meinem Mandanten vorgeworfen, für den Inhalt einer Medienmitteilung verantwortlich zu sein und sich dadurch der Rassendiskriminierung schuldig gemacht zu haben. 

  • 11.13 Uhr

    «Er ist ein alter Hase in der SVP»

    «Die Täterschaft von Patrick Walder ist erstellt. Er ist ein alter Hase in der SVP. Er begleitet seit Jahren weitere SVP-Mandate seit Jahren», sagt die Anwältin. Er habe also bewusst entschieden und gewusst, was er macht. Walder sei ein Politprofi. Und dennoch habe er die Mitteilung veröffentlichen lassen. 

    Die Anwältin beendet ihr Plädoyer.

  • 11.02 

    Die Gleichberechtigung werde Eritreern abgesprochen

    «Pauschalisierende Aussagen, die konkrete Auswirkungen auf meine Klienten hatten und weiter noch haben.» Das habe die Mitteilung der SVP verursacht. Ihre Mandantin habe sich in der Schweiz von Anfang an integriert und arbeitet heute als Medizinische Fachangestellte. 

    «Eritreer gehören einer Ethnie an. In der Medienmitteilung wurden diese direkt angegriffen und im Strafgesetzbuch sind Ethnien, beziehungsweise die Diskriminierung einer Ethnie klar geregelt. Auch die Öffentlichkeit der Medienmitteilung scheint offenkundig und entspricht der Tatbestandteil. Die Medienmitteilung fordert eine Absetzung der Eritreer in der Schweiz. Die Gleichberechtigung wird somit Eritreern abgesprochen.»  

    Patrick Walder habe 2019 dem Staatsanwalt bestätigt, dass er als Präsident der Zürcher SVP die Medienmitteilung freigegeben habe. Walder hätte also die Publikation der Medienmitteilung verhindern können. Er hätte sie auch von der Webseite löschen können. 

  • 10.55 Uhr

    Bildsprache wie in der Nazi-Zeit – «Es geht nicht um freie Meinungsäusserung»

    Nun bittet der Richter die zweite Anwältin der Klägerschaft zwei und drei an das Rednerpult.

    Sie beginnt mit ihrem Plädoyer: «Wir haben es heute mit einer SVP-Medienmitteilung zu tun. Die SVP Schweiz griff damals zu reisserischen Mitteln.» Sie erinnert an die Plakate, auf denen die SVP einen Apfel darstellte, der von einem Wurm zerfressen wird. Diese Bildsprache sei aus der Nazi-Zeit und sorgte auch 2019 für sehr viel Kritik. 

    Die Anwältin sagt: «Es geht heute nicht um freie Meinungsäusserung, wie es ein Grundrecht ist, sondern es geht um einen gezielten Angriff auf Eritreer. Es geht um eine Rassendiskriminierung.»

  • 10.42 Uhr

    Die Anwältin der Privatklägerin beginnt

    Der Richter bittet die Anwältin der Privatklägerin ans Rednerpult. Sie beginnt mit ihrem Plädoyer.

    «Zwei Bürger haben völlig unabhängig voneinander Strafanzeige eingereicht, in Sorge um den Frieden in unserem Land.» Patrick Walder habe eine Medienmitteilung verantwortet, die Eritreer diskriminiert und damit alle Tatbestände erfüllt. 

    Eritreer stellen eine Ethnie dar und das sei ein Grundsatz. «Wie die Anklage richtig festhält, sollen Eritreer als Gesamtheit als gefährlich und nicht ‹integrierbar› dargestellt. Es wird zu Hass und Diskriminierung aufgerufen», fährt die Anwältin weiter fort.

    Die Behauptung, vom Angeklagten, dass die Mitteilung rein aus politischen Gründen verfasst wurde, sei falsch. Der Text wurde mit diskriminierenden Ausdrücken angereichert.

    Wie es Martin Suter, selbst SVP-Mitglied sagte: «Hier wurde mit toten Kindern Politik gemacht», unterstreicht die Anwältin ihre Aussage.

    Die Anwältin fordert den Angeklagten schuldig zu sprechen.

  • 10.33 Uhr

    Es geht weiter

    Da dutzende Zuschauer*innen im Bezirksgericht Uster am Prozess teilnehmen, verzögert sich die Verhandlung erneut. Nach einigen Minuten fährt der Richter mit dem Verfahren fort.

  • 10.10 Uhr

    Pause:

    Der Prozess ist unterbrochen. Der Richter verkündet eine Pause. Um 10.30 Uhr geht es weiter.

  • 10.06 Uhr

    «Ich bin kein Rassist»

    «Ich bin der Meinung, dass dieser Rassendiskriminierungsartikel für Personen ist, die Rassisten sind. Für mich als Privatperson diesen Artikel anzuwenden finde ich nicht richtig. Ich bin kein Rassist.» Walder bekommt noch einmal das Wort im Allgemeinen. Er überlässt weiter Äusserungen zur Sache seinem Anwalt. 

    Abschliessend sagt Walder: «Es ist für eine Privatperson sehr belastend, dass so ein Verfahren derart lange währt. Es war Mitte 2019.» Er habe für das Verfahren einen massiven Aufwand erbringen müssen.

  • 09.59 Uhr

    Walder hält an seiner Meinung fest

    «Nicht die Partei hat diese Tat begangen. Die Partei hat die Stellung genommen in Bezug auf die Politik. Die politischen Ziele erreicht man, in dem man Abstimmungen gewinnt. Um das zu erreichen, muss man die Politik auf die Sicht einer Partei zu einer Abstimmung aufmerksam machen», sagt Walder aus. 

  • 09.49 Uhr

    Patrick Walder hält am Inhalt weiter fest

    «Wie beurteilten sie damals den Inhalt der Medienmitteilung?», fragt der Richter. «Ich bedaure es sehr, dass die Staatsanwaltschaft nicht die ganze Medienmitteilung wiedergibt. In der Mitteilung wollten wir die Asylpolitik des Bundes anprangern. Der Sinn der Mitteilung ist absolut zutreffend im Zusammenhang an die Kritik an den Bund», erklärt Walder. 

    «Welche Reaktionen haben sie erhalten?», muss sich Walder der nächsten Frage stellen: «Ich habe keine Reaktionen erhalten. Was das Sekretariat für Reaktionen erhalten hat, kann ich nicht sagen, ich weiss, dass es immer bei Mitteilungen Reaktionen gibt.»

    Weichen Sie heute ab vom Inhalt der Medienmitteilung?», fragt der Richter. Walder antwortet: «Nein, ich halte daran fest, dass die Situation der Asylpolitik noch immer nicht besser ist wie 2019.»

  • 09.41 Uhr

    Die Medienmitteilung sei an die Asylpolitik gerichtet gewesen

    Weiter fragt der Richter: «Wer waren die Adressaten der Medienmitteilung?» Bei einer Medienmitteilung sei das Ziel, die Medien zu informieren, erklärt Walder. «Ich weiss nicht, wo überall die Medienmitteilung noch publiziert wurde. Ich gehe davon aus, dass die Medienmitteilung an die Medien verschickt wurde im Sinne, unsere Stellungnahmen als SVP wiederzugeben.»

    Die Stellungnahme habe sich aber nicht an den Fall am Frankfurter Hauptbahnhof 2019 gerichtet, sondern an die Asylpolitik der Schweiz. 

  • 09.35 Uhr

    Jetzt wird der Angeklagte befragt

    «Was hat sich seit der letzten Befragung verändert?», fragt der Richter den Beschuldigten. Der Angeklagte sei umgezogen und sei ein zweites Mal Vater geworden. 

    Der Richter fasst den Lebenslauf des Angeklagten zusammen. Dann klärt der Richter das Einkommen und das Vermögen von Walder.  

    Jetzt kommt der Richter zur Befragung: «Von wann bis wann hatten sie das Amt des Präsidenten der SVP des Kantons Zürich?» Walder sei durch die Partei gewählt worden. Dann fragt der Richter, welche Aufgaben dieses Amt beinhalten. Der Angeklagte zählt diverse Aufgaben auf, darunter auch die Kommunikation gegen aussen im Namen der Partei. 

    Walder sieht die Medienmitteilung der SVP nicht strafrechtlich relevant. «Ich kann mich nicht erinnern, ob ich die Medienmitteilung gebilligt habe» Die SVP habe aber das Ziel der Partei ist es, dass man relevante Inhalte dem Bundesrat vorzuzeigen. 

  • 09.09 Uhr

    Drohmails und Rassismus nach Mitteilung

    «Wir haben uns dann überlegt, wie wir damit umgehen sollen und was wir unternehmen sollen», sagt der Kläger. 

    «Wir haben Mails erhalten, die mich sehr erschrocken haben. Zum Teil waren Bilder vom Sensenmann oder Hunde mit aufgerissener Schnauze geschickt worden», erklärt der Kläger. Die Mails seien an den Menschenbund gerichtet gewesen. 

  • 09.03 Uhr

    «Es wurde Stimmung gemacht»

    Der Richter fordert nun den zweiten Privatkläger an das Rednerpult. Er ist Vorstehender des Eritreischen Menschenbundes. «Wie haben sie von der Medienmitteilung der SVP erfahren?», fragt der Richter. Der Kläger antwortet: «Es lief viel in dieser Zeit. Die Medien haben darüber berichtet und ich habe dann auf Facebook die Mitteilung gesehen.» 

    Er habe dann viel gelesen, was alles geschrieben wurde. «Es ging in eine Richtung, die nicht mehr gut war. Es wurde Stimmung gemacht, aus Kreisen der SVP.»

  • 09.01 Uhr

    «Eine ganze Nation wurde diskriminiert.»

    «Ich sehe das total als Rassendiskriminierung. Das sehen auch viele Durchschnittsleser», sagt die Klägerin auf die Frage des Richters, ob das andere Personen, sogenannte «Durchschnittsleser» das auch so deuten würden.

    «Eine ganze Nation wurde diskriminiert», beendet die Klägerin ihren Satz. 

  • 08.55 Uhr

    «Es ist ein anderer Rassismus, seit die SVP so hetzt»

    In der Schule und nachher auch in der Lehre erfuhr die Klägerin immer wieder Rassismus. Sie absolvierte eine Lehre als MPA. Sie habe immer wieder Anmerkungen, und herablassende Kommentare über sich ergehen lassen müssen.

    «Die Menschen haben mich verurteilt, sobald ich gesagt habe, dass ich aus Eritrea bin. Ich habe mich nicht mehr wohlgefühlt als Eritreerin», sagt die Klägerin vor Gericht. 

    Seit der rassistischen Hetzte der SVP, sei es schlimmer. «Meine Lehrerin war ein Mitglied der SVP. Ich erfuhr einen anderen Rassismus, seit die SVP so vorgeht.»

  • 08.45 Uhr

    Der Richter bittet Privatklägerin an das Rednerpult

    Die erste Privatklägerin wird befragt. Die Klägerin wird über ihre Rechte aufgeklärt. 

    Nun beginnt die Befragung. «Wir kommen jetzt auf die Medienmitteilung der SVP zu sprechen», sagt der Richter. «Wie haben sie von dieser Medienmitteilung erfahren?», fragt er. Die Klägerin antwortet: «Ich kann es zeitlich nicht mehr einschätzen, habe aber dann einen Artikel dazu gelesen.» Sie hätte sich nie unerwünscht in der Schweiz gefühlt. 

    «Als ich die Medienmitteilung der SVP gesehen habe, fand ich das schlimm. Ich habe Rassismus erlebt. Ich war fassungslos.»

  • 08.39 Uhr

    Der Richter startet den Prozess

    Der Richter startet mit dem Prozess und stellt die anwesenden Jurist*innen vor. Es steht kein Staatsanwalt im Gericht. Das Gesetz schreibt vor, dass wenn eine Straftat begangen wurde, die mit einer Strafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe, muss die Staatsanwaltschaft am Gericht nicht anwesende sein. 

    Dafür nahmen drei Privatkläger im Gerichtssaal Platz.

  • 08.30 Uhr

    Der Prozess verzögert sich

    Dutzende Personen demonstrieren vor dem Bezirksgericht Uster. 
    Dutzende Personen demonstrieren vor dem Bezirksgericht Uster. 
    KEYSTONE

    Vor dem Bezirksgericht Uster versammelten sich am Mittwochmorgen dutzende Demonstrierende. Der Prozess an Patrick Walder soll heute stattfinden. Die Demonstrierenden protestieren gegen die Rassendiskriminierung. Walder wurde deswegen angeklagt. 

Ein tragisches Verbrechen in Deutschland – und ein politischer Skandal in der Schweiz: Im Jahr 2019 reiste ein eritreischer Asylsuchende aus dem Kanton Zürich nach Deutschland. Am Frankfurter Bahnhof kam es zum Drama. Der Mann stiess einen Jungen und seine Mutter auf die Bahngleise. Die Mutter konnte sich retten, der 8-Jährige überlebte den Angriff nicht. 

Ex-SVP-Präsident Patrick Walder.
Ex-SVP-Präsident Patrick Walder.
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Schweizweit entfachte dieser Vorfall eine intensive Diskussion – und auch die SVP schaltete sich ein. Eine reisserische Medienmitteilung, die am Tag nach der Tat auf der Parteiseite veröffentlicht wurde, stand im Fokus – und jetzt zieht sie strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Am Mittwoch muss sich der damalige SVP-Präsident des Kantons Zürich, Patrick Walder vor dem Bezirksgericht Uster verantworten.

«Nicht integrierbar» und «Mord aus reiner Mordlust»

Doch was ist genau vorgefallen? «Eritreischer ‹Flüchtling› bringt Bub um.» Mit dieser Schlagzeile sorgte die SVP des Kantons Zürich für Empörung. In dem Text sprach die Partei von einem «Mord aus reiner Mordlust» und bezeichnete den Täter pauschal als Vertreter einer Gruppe, die «nicht integrierbar» sei. Die Formulierungen zielten nicht nur auf den Täter, sondern pauschal auf Menschen aus Eritrea.

Laut der Anklageschrift, die blue News vorliegt, handelt es sich dabei um eine gezielte Verunglimpfung einer ethnischen Gruppe. Der Vorwurf: Die SVP habe durch die Formulierungen den Eindruck erweckt, dass alle eritreischen Flüchtlinge gewalttätig und gefährlich seien – und damit gegen das Strafgesetzbuch (Rassendiskriminierung) verstossen.

Patrick Walder unter Druck

Im Fokus: Patrick Walder, damals interimistischer Präsident der Zürcher SVP. Obwohl er sich in den Ferien befand, wurde er vom Parteisekretariat über die Veröffentlichung informiert – und billigte sie aus der Ferne.

Als Verantwortlicher für die Parteikommunikation hätte er strafrechtlich relevante Inhalte verhindern müssen, so die Begründung der Staatsanwaltschaft.

Gezielte Rassendiskriminierung durch die SVP?

Die Staatsanwaltschaft kommt zu einem klaren Schluss: Walder nahm bewusst in Kauf, dass die Mitteilung Ressentiments schürt, Feindbilder zementiert und ein Klima der Ablehnung gegen Eritreer erzeugt. Die Verbreitung via Website der Partei sei ein gezielter Schritt gewesen, die Öffentlichkeit zu beeinflussen.

Nun fordert die Staatsanwaltschaft einen Schuldspruch, und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 210 Franken. Das entspricht, 8400 Franken. Zudem soll der Angeklagte eine Busse von 800 Franken erhalten.