Nur Geboosterte sind gut geschützt Experten fordern Ausweitung der 2G+-Regel auf Restaurants

lpe

16.1.2022

Eine Zertifikatskontrolle in einem Restaurant: Während Geimpfte das Zertifikat mehrheitlich als entlastend empfinden, sieht es die Mehrheit der Ungeimpften als Belastung. 
Eine Zertifikatskontrolle in einem Restaurant: Während Geimpfte das Zertifikat mehrheitlich als entlastend empfinden, sieht es die Mehrheit der Ungeimpften als Belastung. 
KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER (Archivbild)

Nur Geboosterte sind gut gegen Omikron geschützt – das zeigt eine neue Studie. Experten wollen darum die Massnahmen verschärfen.

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Die Impfung gilt als der Weg aus der Pandemie. Doch die neue Variante Omikron bringt die Ansteckungszahlen zur Explosion, Impfdurchbrüche häufen sich. Eine neue Studie aus Boston und Harvard zeigt nun, dass doppelt Geimpfte – auch solche, die zuvor bereits genesen sind – schlecht gegen Omikron geschützt sind.

Gerade Personen, deren Impfung länger als sechs Monate zurückliegt, hätten praktisch keinen Schutz mehr vor der neuen Variante, schreibt die «Sonntags-Zeitung». Nur mit einem mRNA-Impfstoff Geboosterte tragen grösstenteils genügend Antikörper gegen Omikron in sich. 

Cerny: «Die Spielregeln haben sich geändert»

Experten fordern darum angepasste Massnahmen. «Bei Omikron haben sich die Spielregeln geändert», sagt Cerny im Bericht. Ein Booster sei zwingend nötig, um geschützt zu sein. Er plädiert für eine Ausweitung der 2G+-Regel, die bisher nur im Hallenbad oder im Club gilt, auf Restaurants und Grossveranstaltungen. 

«Wenn wir Omikron wirklich bremsen wollen, nützen 2-G-Zertifikate kaum etwas», sagt auch Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen. Es mache Sinn, dass 2G+ breiter eingesetzt werde – ob dies jedoch politisch verordnet werden müsse, das lässt er offen.

Der Bundesrat hat derweil ein ganzes Massnahmen-Paket in die Vernehmlassung geschickt – auch die Einschränkung von Grossveranstaltungen ist ein Thema, die Ausweitung der 2G+-Regel ist aber konkret nicht erwähnt.