F/A-18-Absturz im Jura Schweizer Pilot steht vor Militärgericht

SDA/uri

9.12.2020 - 08:15

Trümmerteile des abgestürzten F/A-18-Kampfjets am 14. Oktober 2015 bei Glamondans, Frankreich. (Archiv)
Trümmerteile des abgestürzten F/A-18-Kampfjets am 14. Oktober 2015 bei Glamondans, Frankreich. (Archiv)
Keystone

Ein Schweizer Militärpilot steht wegen eines Absturzes im französischen Jura vor fünf Jahren vor einem Militärgericht. Dem 43-Jährigen wird das mehrfache fahrlässige Nichtbefolgen von Dienstvorschriften vorgeworfen.

Der Pilot eines 2015 im französischen Jura abgestürzten F/A-18-Kampfflugzeugs steht seit heute Mittwoch vor dem Militärgericht 2 in Aarau. Die Anklage wirft dem Berufsmilitärpiloten mehrfaches fahrlässiges Nichtbefolgen von Dienstvorschriften vor.

Angeklagt ist der 43-jährige Pilot auch des fahrlässigen Missbrauchs und der Verschleuderung von Material. Er war bei einem Luftkampftraining am 14. Oktober 2015 verunfallt. Er rettete sich mit dem Schleudersitz und erlitt leichte Verletzungen. Der F/A-18-Kampfjet wurde beim Absturz in der französischen Ortschaft Glamondans nahe der Schweizer Grenze zerstört.

Der F/A-18-Pilot war mit zwei F-5 Tiger-Flugzeugen ein Luftkampftraining geflogen. Dabei kam es in der letzten Phase zu einem Strömungsabriss im linken Triebwerk.

Dadurch fiel die Leistung ab. Das Flugzeug drehte sich mit einer Walzbewegung nach links und verlor rasch an Höhe. Der Pilot konnte es nicht mehr stabilisieren und betätigte den Schleudersitz.

Anklage: Vorschriften missachtet

Der Auditor wirft dem Piloten einerseits vor, dass dieser als Missionschef die Vorschriften für die minimale Flughöhe im Sichtluftkampf im Trainingsraum und angesichts des Wetters missachtet habe. Die beiden relevanten Sicherheitsflughöhen seien zu tief festgelegt worden.

Andererseits soll der Angeklagte Sorgfaltspflichten verletzt haben. Nach dem Strömungsabriss hatte er demnach die vorgeschriebenen Sofortmassnahmen fehlerhaft oder gar nicht ausgeführt, was letztlich zum Absturz führte.

Grundsätzliche habe sich das Flugzeug bis zuletzt – auf einer Flughöfe von 1853 Metern – nicht in einer «Out-of-Control»-Situation befunden, heisst es in der Anklageschrift. Das Flugzeug hätte sich, wenn auch in fliegerischer Hinsicht sehr anspruchsvoll, noch gesteuert beziehungsweise retabliert werden können.

Unkontrollierter Absturz

Der Pilot entschied sich laut Anlageschrift, den Schleudersitz zu tätigen. In der Folge stürzte das Kampfflugzeug unkontrolliert ab. Es prallte im offenen Feld rund 60 Meter von einem Landgut entfernt auf einer Ackerfläche bei Glamondans auf rund brannte aus.

Der Pilot landete mit dem Fallschrim und erlitt leichte Verletzungen. Es entstand kein weiterer Personenschaden. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Die Hauptverhandlung ist auf drei Tage angesetzt.

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