ASTRA klärt aufKeine Handbremse zwischen den Sitzen – sind neue Autos noch lernfahrttauglich?
Samuel Walder
2.3.2026
Ein Fahrschulauto muss umgerüstet werden, damit der Fahrlehrer im Notfall die Pedalen auf dem Beifahrersitz bedienen kann. (Symbolbild)
Bild:Keystone
Elektronische Feststellbremsen statt klassischer Handhebel: Was technisch fortschrittlich klingt, sorgt bei Lernfahrten für Unsicherheit, wie ein aktueller Fall zeigt. Was ist erlaubt – und welche Systeme sind besonders heikel?
Bei Lernfahrten mit modernen Autos ohne klassische Handbremse kann es zu Unsicherheiten kommen, da das Gesetz verlangt, dass die Begleitperson vom Beifahrersitz aus im Notfall eingreifen kann.
Laut Bundesamt für Strassen sind Übungsfahrten auch mit elektronischer Feststellbremse erlaubt, sofern diese erreichbar, wirksam, dosierbar und nicht durch Gasgeben übersteuerbar ist.
Da viele neue Fahrzeuge diese Anforderungen je nach technischer Ausführung unterschiedlich erfüllen und die Regelung derzeit überprüft wird, bleibt die Situation für Eltern und Fahrlehrer vorerst uneinheitlich.
Wer in der Fahrausbildung steckt, kennt den Ablauf: Blaues «L» ans Heck kleben, Eltern auf den Beifahrersitz – und los geht’s. So machen es auch Vater Roger* und sein Sohn Mark* am Wochenende in Zürich. Sie steigen ins Familienauto, ein Tesla Model Y, und drehen eine Runde durch die Stadt.
Doch die Fahrt endet vorerst am Strassenrand. Die Polizei winkt das Fahrzeug zur Kontrolle heraus. Sie wollen wissen, wo die Handbremse ist. Und ob Vater Roger im Notfall vom Beifahrersitz aus eingreifen kann.
Roger bleibt gelassen. «Ja, wenn ich diesen Knopf betätige, bremst das Auto automatisch», sagt er und zeigt in der Mittelkonsole auf einen Knopf. Die Polizisten lassen Vater und Sohn weiterfahren – bestehen aber darauf, dass sie direkt nach Hause zurückkehren.
Zurück bleibt die Unsicherheit. «Darf ich nun Übungsfahrten mit meinem Sohn unternehmen, oder muss ein anderes Auto her?».
Diese Frage stellt sich nicht nur Roger, sondern ganz vielen Eltern. Denn immer mehr Autos haben keine manuelle Handbremse mehr. Und im Gesetz steht lediglich, dass bei Übungsfahrten der Beifahrer in der Lage sein muss, bei einem Notfall einzugreifen. Bei neuen Autos ist dies einfacher gesagt als getan.
Was das Gesetz verlangt
Beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) kennt man solche Fälle. Thomas Rohrbach, stellvertretender Bereichsleiter Information und Kommunikation, sagt auf Anfrage von blue News: «Der geschilderte Vorfall wirft verständlicherweise Fragen auf – gerade für Eltern, die ihre Kinder engagiert und verantwortungsvoll beim Erwerb des Führerausweises begleiten möchten.»
Die rechtliche Grundlage ist klar: «Die Verkehrsregeln halten fest, dass die Begleitperson bei Lernfahrten mit einem Personenwagen die Handbremse leicht erreichen können muss.» Hintergrund sei die Sicherheit. «Die Begleitperson soll in einer kritischen Situation eingreifen können.»
Das Problem betreffe nicht nur Tesla oder andere Elektroautos. «Potenziell betroffen sind alle Fahrzeuge, bei denen die Feststellbremse elektronisch gesteuert wird und nicht als klassische mechanische Handbremse zwischen den Vordersitzen ausgeführt ist», erklärt Rohrbach. Das treffe heute «viele moderne Fahrzeuge – unabhängig davon, ob sie mit Elektro-, Hybrid- oder Verbrennungsmotor betrieben werden».
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Klar ist: «Lernfahrten sind auch mit Fahrzeugen mit elektromechanischer Feststellbremse zulässig», sagt Rohrbach, ergänzt jedoch «sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind».
Entscheidend sei, dass die Begleitperson tatsächlich eingreifen könne. Konkret bedeutet das laut geltenden Regeln des ASTRA:
Diese Regeln gelten
Die Feststellbremse muss vom Beifahrersitz aus bedient werden können.
Sie muss während der Fahrt wirksam und dosierbar sein (also nach dem Betätigen auch wieder lösbar).
Ihre Bremswirkung darf nicht durch einfaches Betätigen des Gas- bzw. Fahrpedals aufgehoben werden.
Die Anordnung darf die Bedienung durch die Begleitperson nicht faktisch verunmöglichen (z.B. durch eine Positionierung, die vom Beifahrersitz aus nicht erreichbar ist).
Trotzdem lassen die Regeln einige Fragen offen. Denn ob die Punkte erfüllt sind, «hängt von der konkreten technischen Ausführung des jeweiligen Fahrzeugs ab». Die Beurteilung könne deshalb «im Einzelfall unterschiedlich ausfallen», heisst es beim ASTRA.
Der Zürcher Fahrlehrer Nils Hommel kennt die Praxis. Er sagt im Gespräch mit blue News: «Bei neuen Autos kann es sein, dass das Strassenverkehrsamt die Autos nicht als Übungsfahrzeuge zulässt, weil die Handbremse zu weit vom Beifahrer entfernt ist, oder die Bremse mit dem Gaspedal übersteuerbar ist.» In diesem Fall empfiehlt das Astra, auf ein anderes Auto zu wechseln.
Doch wann ist die Handbremse zu weit weg? Und was ist im Falle von «Brems-Knöpfen» wie etwa im erwähnten Tesla-Modell?
Knopf, Display – oder Update?
Hommel fährt selbst ein Tesla Model Y, «das aktuellste Model Y», davor besass er ein Model 3 Performance.
Bei Tesla-Modellen ab 2023 habe es einen «Parking»-Knopf gegeben. «Wenn man da den Knopf drückt, wird nach einer gewissen Latenz die Notbremse ausgelöst.» Vom Beifahrersitz aus sei dieser Knopf erreichbar gewesen. «Es ist nicht perfekt bei einer Notsituation, aber sie ist erreichbar», erklärt Hommel und ergänzt: «Übersteuerbar durch das Gas ist diese Funktion nicht.»
Bei neueren Modellen sei der Knopf allerdings verschwunden. «Da ist er im Display integriert.» Auf dem Display werde ein kreisförmiges Icon angezeigt, welches man zur Seite wischen könne. Das löse den Parkmodus beziehungsweise die Feststellbremse aus. Hommel sagt: «Dieses Icon kann man auch während der Fahrt auf die Seite wischen und so die Notbremse auslösen.» Das sei beim Tesla vom Beifahrersitz aus möglich.
Einen Haken hat die Sache jedoch. Hommel sagt: «Bei einer gewissen Geschwindigkeit, verschwindet das Icon, welches man zur Seite wischen kann.» Man finde es dann im Menü auf dem Display wieder. Optimal sei das nicht, weil man in einem Notfall meist keine Zeit hat, im Menü nach der Feststellbremse zu suchen.
Fahrschulauto nur mit Umbau
Eine weitere Gefahr sieht Hommel bei Tesla bezüglich Updates. «Besitzt man einen Tesla, kann das Betriebssystem mit einer neuen Version, oder Verbesserungen versehen werden.» Ähnlich wie bei einem Smartphone, könne man also ein Update des Betriebssystems machen. In diesem Fall könnte die Feststellbremse im System nicht mehr im Menü gefunden werden, sondern vielleicht bei den Daten zum Fahrzeug oder sonst an einem Ort auf dem Bildschirm. In diesem Fall ist sich Hommel nicht sicher, ob das Auto dann noch für eine Übungsfahrt benutzt werden dürfte.
Die Situation von Roger und Mark kennt Hommel gut, denn: « Vor einigen Jahren war mein Fahrschulauto noch nicht als solches gekennzeichnet. Also wurde ich von der Polizei kontrolliert.» Auch bei Hommel wollten die Polizisten kontrollieren, ob der Beifahrer die Bremse auslösen kann. Hommel konnte damals nachweisen, dass er eingreifen kann: «Mein Auto ist aber so umgebaut, dass ich auf der Beifahrerseite ebenfalls Pedale habe.» Für Fahrlehrer sind die Pedale obligatorisch.
Regel wird überprüft
Die geltenden Regeln bezüglich Handbremse sind nicht neu. «Die Pflicht, dass die Begleitperson die Handbremse leicht erreichen können muss, besteht seit Jahren», so Rohrbach vom ASTRA. Neue Technologien wie elektromechanische Feststellbremsen führten jedoch «teilweise zu Auslegungsfragen».
Seit dem 1. Januar 2021 gilt zudem die Neuregelung der Fahrausbildung: Lernfahrausweis ab 17 Jahren, obligatorische einjährige begleitete Lernphase vor dem 20. Geburtstag. Diese Regelung wird derzeit evaluiert. «Im Rahmen dieser Evaluation wird auch geprüft, ob bei einzelnen Bestimmungen – darunter die Handbremseregelung – Anpassungsbedarf besteht.» Die Ergebnisse werden «im Verlauf dieses Frühjahrs erwartet».
Wer sich unsicher ist, soll zum Garagisten
Das ASTRA unterstützt Lernfahrten stark, da Routine mehr Sicherheit auf die Strassen bringt. Im Bezug auf Feststellbremsen appelliert das ASTRA auf die Selbstverantwortung: «Die erste Frage, die man sich stellen muss, ist, ‹komme ich vom Beifahrersitz ungehindert an die entsprechende Stelle um eine Notbremse aus zu lösen›.»
Wer sich jedoch nicht sicher ist und Klarheit will, soll laut ASTRA am besten zum Markenvertreter oder zum Garagisten des Vertrauens. Dies seien Experten und können das Bremssystem am besten erklären. Für Vater Roger könnte sich also ein Besuch beim Markenvertreter lohnen.
*Namen geändert.
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