Schwarzfahrt wird teuerFahrt ohne SBB-Billett kostet Schwyzer 20'000 Franken
Dominik Müller
4.5.2026
Bei der Kontrolle durch SBB-Kundenbegleiter wies der Mann eine falsche Identitätskarte vor. (Symbolbild)
Bild:Keystone
Ein Mann versucht, sich mit fremder Identität aus einer Schwarzfahrt herauszuwinden. Doch der Plan scheitert – und wegen früherer Vergehen wird die Strafe massiv verschärft.
Wer in Schweizer Zügen ohne gültiges Billett erwischt wird, muss einen Zuschlag bezahlen. Die SBB erheben etwa beim ersten Vergehen 90 Franken, bei weiteren Vorfällen erhöht sich die Strafe. Entsprechend absurd mutet der Betrag an, der ein 40-jähriger Schwyzer nach einer Schwarzfahrt begleichen muss: 20'000 Franken.
Am 9. Juni 2025 wurde der Mann in einem SBB-Zug ohne gültigen Fahrausweis erwischt. Bei der anschliessenden Personalienaufnahme durch die Kontrolleure zückte er eine ID. Das Problem: Der vorgezeigte Ausweis galt zu diesem Zeitpunkt als gestohlen. Auch die Unterschrift tätigte er unter falschem Namen.
Nachdem die Person, deren ID vorgezeigt wurde, unliebsame Post von der SBB erhielt und sich dagegen wehrte, flog der Schwindel auf. Fälschung von Ausweisen und falsche Anschuldigung heissen die Straftatbestände, für die die Schwyzer Staatsanwaltschaft den 40-Jährigen Ende März per Strafbefehl verurteilt hat.
Straftat während Probezeit
Diese Vergehen rechtfertigen allerdings noch nicht die Höhe der Geldstrafe – die Vorgeschichte des Schwyzers allerdings schon: Im Oktober 2023 verurteilte ihn die Glarner Staatsanwaltschaft wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 14'500 Franken.
Weil die damals ausgesprochene Probezeit von fünf Jahren noch nicht abgelaufen ist und er nun erneut straffällig wurde, kumuliert sich die Geldstrafe auf 120 Tagessätze zu 160 Franken. Summiert mit den Gebühren von 800 Franken ergibt das eine unbedingte Geldstrafe von 20'000 Franken.
30 Tage hat der Mann Zeit, um den Betrag zu überweisen. Tut er dies nicht, muss er knapp vier Monate in Haft verbringen. Der Strafbefehl ist bereits rechtskräftig.
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