Bundesgericht bestätigt Urteil Ex-Polizeichef gibt sich als Polizist aus – und klaut

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26.3.2025 - 22:51

Die Gemeinde Richterswil liegt direkt am Zürichsee.
Die Gemeinde Richterswil liegt direkt am Zürichsee.
Keystone

Ein ehemaliger Polizeichef aus Richterswil wurde wegen seiner Beteiligung an einer Betrügerbande verurteilt. Er legte Berufung beim Bundesgericht ein, die jedoch abgelehnt wurde.

Lea Oetiker

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein ehemaliger Polizeichef aus Richterswil wurde wegen Beteiligung an einer Betrügerbande verurteilt.
  • Die Bande gab sich als Polizisten aus, um in Privathäuser einzudringen und Wertsachen zu stehlen.
  • Der Polizeichef scheiterte mit seiner Berufung beim Bundesgericht.

Im Herbst 2020 nutzte eine Gruppe von Betrügern das Vertrauen in die Polizei aus, indem sie sich als Beamte ausgaben und mit gefälschten Durchsuchungsbefehlen in private Häuser eindrangen.

Dadurch erbeuteten sie Schmuck und Bargeld. Einer der Beteiligten war ein ehemaliger Polizist, der versuchte, seine Verurteilung bis vor das Bundesgericht anzufechten. Das schreibt die «Aargauer Zeitung».

Ein Restaurantbesitzer berichtete, dass er von lauten Geräuschen geweckt wurde und zwei Männer vor seiner Tür sah, die sich als Polizisten ausgaben. Sie trugen Masken, Mützen und Handschuhe. Ein weiteres Opfer erzählte, dass ihm vorgeworfen wurde, Drogen zu besitzen, was ihn dazu brachte, die Männer hereinzulassen. Erst als die Täter mit den Wertsachen verschwunden waren, erkannten die Opfer den Betrug.

Ex-Polizist sei nur Fahrer gewesen

Vor Gericht erklärte der ehemalige Polizist, dass er nur der Fahrer gewesen sei und Beweise gegen einen Drogenhändler sammelte. Er behauptete, er habe als Uber-Fahrer merkwürdige Gespräche mitbekommen und diese Informationen an ehemalige Kollegen bei der Kantonspolizei Zürich weitergegeben.

Der Beschuldigte war zuvor Polizeichef in Richterswil. Weil er 144'000 Franken aus Parkautomaten unterschlagen hatte, wurde er zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Bezirksgericht hatte den Beschuldigten verurteilt, und auch das Obergericht hatte keinen Zweifel an der Beteiligung des Ex-Polizisten. Die Gerichte fanden die Beweise erdrückend und die Täterbeschreibung passten auffällig oft zu ihm, schreibt die Zeitung weiter.

Beschuldigte legte Beschwerde ein

Der Beschuldigte legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er argumentierte, die Vorinstanz habe den Sachverhalt falsch festgestellt und den Grundsatz in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, verletzt. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde jedoch ab und bestätigte die Überzeugung der Vorinstanz. Die Zeugenaussagen wurden aber als glaubhaft eingestuft und weitere Beweise, wie bei einer Hausdurchsuchung gefundene Gegenstände, belasteten ihn zusätzlich.

Die Ermittlerinnen und Ermittler fanden unter anderem ein Durchsuchungsprotokoll mit dem Logo der Zürich Polizei, Handfesseln und einen Polizeiausweis. Der Beschuldigte behauptete, diese Gegenstände seien versehentlich in seinem Auto geblieben. Auch die Auswertung der Handydaten sprach gegen ihn.

Letztlich wurde seine Beschwerde abgewiesen.

Die Redaktion hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.