Beleidigungen und heimliche Abhöraktion Familienstreit im Wallis eskaliert – jetzt muss Schwiegermutter zahlen

Dominik Müller

15.10.2025

In Zermatt hat ein familieninterner Zwist juristische Konsequenzen.
In Zermatt hat ein familieninterner Zwist juristische Konsequenzen.
Keystone

Ein jahrelanger Streit um das Besuchsrecht für ihren Enkel endete für eine 62-jährige Deutsche mit einem Strafbefehl. Im Wallis wurde sie unter anderem wegen Beschimpfung und unerlaubten Abhörens verurteilt.

Redaktion blue News

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  • Eine 62-jährige Frau ist per Strafbefehl unter anderem wegen Beleidigung und übler Nachrede verurteilt worden.
  • Ein jahrelanger Familienkonflikt mit der Schwiegertochter eskalierte bei einem Besuch 2024, bei dem die Frau etwa heimlich Gespräche aufzeichnete.
  • Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe, eine Busse und muss Verfahrenskosten zahlen.

Ein erbitterter Familienkonflikt in Zermatt VS hat für eine 62-jährige Deutsche juristische Folgen: Die Staatsanwaltschaft Oberwallis verurteilte sie wegen mehrfacher Beschimpfung, übler Nachrede, unerlaubten Abhörens sowie wiederholten Verstosses gegen amtliche Verfügungen, wie der «Walliser Bote» berichtet.

Ein Streit zwischen der Frau und ihrer Schwiegertochter schwelt laut dem Strafbefehl seit Jahren – im Mittelpunkt: der Sohn der Schwiegertochter respektive der Enkel der 62-Jährigen, geboren 2017.

Bei einem Besuch im März 2024 eskalierte die Situation. Die Schwiegermutter nahm heimlich mehrere Gespräche auf – darunter ein Telefongespräch und private Unterhaltungen zwischen Mutter und Kind – und leitete die Aufnahmen weiter.

«Krankhafte Furie» und «geile Drecksau»

In Sprachnachrichten beschimpfte sie die Schwiegertochter zudem mit beleidigenden Ausdrücken wie «krankhafte Furie» oder «geile Drecksau» und wandte sich anschliessend an die KESB Visp, um ein Besuchsrecht zu erwirken. Die Behörde sah jedoch keinen Handlungsbedarf. Trotzdem suchte die Frau die KESB gemäss Bericht des «Walliser Boten» später erneut auf und übergab weitere private Daten – obwohl bereits ein Kontaktverbot bestand.

Trotz mehrfacher gerichtlicher Verbote versuchte sie weiterhin, über Dritte oder direkt Kontakt zur Familie aufzunehmen – per Nachricht, Brief und sogar Geburtstagsgruss via Whatsapp.

Die Frau erhielt nun eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken, eine Busse von 1000 Franken sowie Verfahrenskosten und Entschädigungen in Höhe von rund 1300 Franken. Insgesamt beläuft sich die finanzielle Belastung auf über 3000 Franken.

Da sie den Strafbefehl akzeptierte, ist das Urteil rechtskräftig.


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