Beschwerde abgewiesen Papi muss am Zoll wegen Gipfeli für Kinder Busse zahlen

Lea Oetiker

24.11.2025

Der Familienvater legte gegen eine 20-Euro-Verwarnung Beschwerde beim Hauptzollamt Lörrach ein – ohne Erfolg.
Der Familienvater legte gegen eine 20-Euro-Verwarnung Beschwerde beim Hauptzollamt Lörrach ein – ohne Erfolg.
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Nach einem Deutschland-Einkauf wurde ein Freiburger Vater vom Zoll bestraft, weil seine Kinder zwei Gipfeli gegessen hatten. Diese fehlten auf der Ausfuhrliste. Der Mann wehrte sich gegen die Entscheidung.

Lea Oetiker

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  • Ein Freiburger Familienvater hat nach einem Einkauf in Deutschland eine Verwarnung vom Zoll erhalten, weil seine Kinder zwei Gipfeli gegessen hatten.
  • Da verzehrte Waren nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind, musste er 20 Euro zahlen.
  • Die Beschwerde gegen die Strafe wies das Hauptzollamt Lörrach ab.

Weil seine Kinder nach einem Einkauf in Deutschland zwei Gipfeli gegessen haben, hat ein Freiburger Familienvater eine Verwarnung vom deutschen Zoll erhalten.

Mehmet K.* hatte im August in einem Supermarkt Waren im Wert von über 300 Euro (rund 278 Franken) gekauft und wollte sich bei der Rückreise in die Schweiz die Mehrwertsteuer rückerstatten lassen, wie der «Südkurier» berichtet.

Am Autobahnzoll Rheinfelden bemerkte jedoch ein Beamter, dass zwei Gipfeli auf der Ausfuhrliste fehlten. Da Waren, für die eine Rückerstattung beantragt wird, nicht in Deutschland verzehrt werden dürfen, erhielt K. eine Verwarnung über 20 Euro. Der Vorfall ereignete sich im August.

Beschwerde bleibt ohne Erfolg

Der Familienvater legte dagegen Beschwerde beim Hauptzollamt Lörrach ein – ohne Erfolg. Laut Schreiben der Behörde habe K. mehrfach verneint, Waren bereits konsumiert oder zurückgelassen zu haben, doch neben den Gipfeli hätten weitere Produkte auf dem Ausfuhrbeleg gefehlt.

K. kritisiert die Entscheidung und spricht gegenüber dem «Südkurier» von einer einseitigen Darstellung. Er fordert, dass Videoaufnahmen des Vorfalls am Zoll überprüft werden.