Beschwerde abgewiesenPapi muss am Zoll wegen Gipfeli für Kinder Busse zahlen
Lea Oetiker
24.11.2025
Der Familienvater legte gegen eine 20-Euro-Verwarnung Beschwerde beim Hauptzollamt Lörrach ein – ohne Erfolg.
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Nach einem Deutschland-Einkauf wurde ein Freiburger Vater vom Zoll bestraft, weil seine Kinder zwei Gipfeli gegessen hatten. Diese fehlten auf der Ausfuhrliste. Der Mann wehrte sich gegen die Entscheidung.
Weil seine Kinder nach einem Einkauf in Deutschland zwei Gipfeli gegessen haben, hat ein Freiburger Familienvater eine Verwarnung vom deutschen Zoll erhalten.
Mehmet K.* hatte im August in einem Supermarkt Waren im Wert von über 300 Euro (rund 278 Franken) gekauft und wollte sich bei der Rückreise in die Schweiz die Mehrwertsteuer rückerstatten lassen, wie der «Südkurier» berichtet.
Am Autobahnzoll Rheinfelden bemerkte jedoch ein Beamter, dass zwei Gipfeli auf der Ausfuhrliste fehlten. Da Waren, für die eine Rückerstattung beantragt wird, nicht in Deutschland verzehrt werden dürfen, erhielt K. eine Verwarnung über 20 Euro. Der Vorfall ereignete sich im August.
Beschwerde bleibt ohne Erfolg
Der Familienvater legte dagegen Beschwerde beim Hauptzollamt Lörrach ein – ohne Erfolg. Laut Schreiben der Behörde habe K. mehrfach verneint, Waren bereits konsumiert oder zurückgelassen zu haben, doch neben den Gipfeli hätten weitere Produkte auf dem Ausfuhrbeleg gefehlt.
K. kritisiert die Entscheidung und spricht gegenüber dem «Südkurier» von einer einseitigen Darstellung. Er fordert, dass Videoaufnahmen des Vorfalls am Zoll überprüft werden.