BevölkerungswachstumErstmals leben 9 Millionen Menschen in der Schweiz
SDA/mmi
20.9.2023
Per Ende Juni 2023 lebten erstmals über 9 Millionen Menschen in der Schweiz. Das zeigt die am Mittwoch veröffentlichte Erhebung des Bundesamts für Statistik BFS.
SDA/mmi
20.09.2023, 11:40
20.09.2023, 11:42
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Das Bundesamt für Statistik BFS hat am Mittwochmorgen den Bevölkerungsstand in der Schweiz publiziert.
Gemäss BFS leben am Ende des 2. Quartals 2023 (Stichtag 30.6.2023) in der Schweiz insgesamt 9'006'664 Personen in der Schweiz.
Davon zählen 8'902'308 Millionen Menschen zur ständigen Wohnbevölkerung und 104'356 zur nicht ständigen, ausländischen Wohnbevölkerung.
Ende Juni haben erstmals in der Geschichte mehr als neun Millionen Menschen in der Schweiz gewohnt. Exakt waren es 9'006'664. Darin eingerechnet ist neben der ständigen auch die nichtständige ausländische Wohnbevölkerung, etwa Asylbewerberinnen und -bewerber.
Die ständige Wohnbevölkerung von Einheimischen und Ausländern am Ende des ersten Halbjahrs 2023 zählte 8'902'308 Personen, wie das Bundesamt für Statistik am Mittwoch auswies. 2'369'382 Menschen hatten einen ausländischen Pass.
Die ständige Wohnbevölkerung umfasst die schweizerische Bevölkerung und alle Personen mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung, welche sich seit mindestens zwölf Monaten in der Schweiz aufhalten. Damit zählen auch die Schutzbedürftigen aus der Ukraine mit ihrem S-Status zu dieser Bevölkerung. Ende Juni zählte das BFS 45'405 Personen mit dem Status.
Starke Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt
Nach früheren BFS-Angaben sind bis am 30. Juni 47'200 ausländische Personen in die Schweiz eingewandert, die meisten aus EU/Efta-Staaten. Gründe sind gemäss dem Bund die starke Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und die strukturell niedrige Arbeitslosigkeit.
Zur nichtständigen Wohnbevölkerung zählten am Ende des ersten Halbjahrs 104'356 Personen, wie das BFS weiter mitteilte. Zu diesem Bevölkerungsteil gehören etwa Menschen im Asylprozess mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als zwölf Monaten sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung für weniger als 12 Monate.