Aufgrund von wenig Niederschlag und der aktuell grossen Trockenheit ist die Waldbrandgefahr in der Schweiz gross bis sehr gross.
Fast alle Kantone haben wegen der Trockenheit ein Feuer- und Feuerwerksverbot ausgesprochen.
Wegen der trockenen Böden wurde in vielen Kantonen vor den 1.-August-Feiern auch privates Feuerwerk verboten.
Ein Feuerwerk erleuchtet in. Basel den Rhein am Vorabend des Schweizer Nationalfeiertags.
In Neuenegg sorgte ein System aus beleuchteten Wasserstrahlen und LEDs im Takt der Musik für ein Feuerwerk ganz ohne Raketen.
Aufgrund von wenig Niederschlag und der aktuell grossen Trockenheit ist die Waldbrandgefahr in der Schweiz gross bis sehr gross.
Fast alle Kantone haben wegen der Trockenheit ein Feuer- und Feuerwerksverbot ausgesprochen.
Wegen der trockenen Böden wurde in vielen Kantonen vor den 1.-August-Feiern auch privates Feuerwerk verboten.
Ein Feuerwerk erleuchtet in. Basel den Rhein am Vorabend des Schweizer Nationalfeiertags.
In Neuenegg sorgte ein System aus beleuchteten Wasserstrahlen und LEDs im Takt der Musik für ein Feuerwerk ganz ohne Raketen.
Die diesjährigen 1. August-Feiern müssen vielerorts ohne Höhenfeuer und Feuerwerk über die Bühne gehen. Wegen der grossen Trockenheit besteht fast in der ganzen Schweiz die Gefahr von Waldbränden.
Eine Schweizer Nationalfeiertag ohne Feuerwerk? Eigentlich kaum vorstellbar. Doch die Hitzewelle der vergangenen Wochen hat in der Schweiz nahezu flächendeckend zu einer erheblichen Waldbrandgefahr und ausgedörrten Wiesen und Feldern geführt. Ein fehlgeleiteter Funke könnte ausreichen, um eine unberechenbare Feuerkatastrophe auszulösen. Die traditionellen Feuerwerke zum Nationalfeiertag fallen damit vielerorts der Trockenheit zum Opfer – zur Trauer der Liebhaber der Pyrotechnik.
Doch es reicht ein Blick auf die Gefahrenkarte des Bundesamtes für Umwelt (Bafu), um den Ernst der Lage zu erkennen. Fast alle Kantone sind in Orange (erhebliche Gefahr), Rot (grosse Gefahr) oder sogar Dunkelrot (sehr grosse Gefahr) eingefärbt. Im Kanton Wallis wurde gleich für 10 Gemeinden die Gefahrenstufe «sehr gross» ausgerufen. In den weiteren 13 Gemeinden ist die Gefahr «gross».
Waldbrandgefahr fast allerorts hoch
Fast in der ganzen Schweiz gilt wegen der anhaltenden Trockenheit grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). «Grosse» Waldbrandgefahr herrscht laut dem Bundesamt für Umwelt in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, in den meisten Teilen Graubündens sowie Appenzell Ausserrhoden, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Uri, Waadt und Zürich. In den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Zug wird die Gefahr als «erheblich» eingestuft.
Wer also im Freien «bräteln» gehen wollte, wird enttäuscht: Wegen der grossen Gefahren haben viele Kantone Feuerverbote erlassen. Lediglich im Kanton Graubünden gibt es im Engadin, dem Münstertal und in Samnaun Ausnahmen vom Feuerverbot.
Einzig in den Kantonen Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz und Zug gilt nur ein bedingtes Feuerverbot. Das heisst, Feuer darf auf fest eingerichteten Feuerstellen mit der nötigen Vorsicht entfacht werden. Die beiden Appenzell – Innerrhoden und Ausserrhoden – verbieten ab Freitag das Abbrennen von Feuerwerk und das Feuermachen in Wäldern und in Waldesnähe; dies gilt auch für den 1. August.
Hier finden Feuerwerke statt
Zwar gilt im Kanton Schaffhausen und Bern ebenfalls ein generelles Feuerwerksverbot, die traditionellen Grossfeuerwerke anlässlich des Bundesfeiertags sind davon jedoch ausgenommen. Dafür müssen in Stein am Rhein und Neuhausen aber strenge Regeln eingehalten werden.
Im Kanton Luzern ist es erlaubt, ausserhalb des Waldes mit der nötigen Vorsicht Feuerwerkskörper abzufeuern, heisst es in einer Medienmitteilung.
In Samnaun (Graubünden) findet das Höhenfeuer und ein Feuerwerk statt.
Wenn's brennt: Kühlen Kopf bewahren
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, solle man nicht in Panik geraten, sondern ruhig und überlegt handeln. Gemäss Bafu gilt der Grundsatz «Alarmieren – Retten – Löschen».
Man solle Menschen und Tiere retten, Personen mit brennenden Kleidern in Decken und Mäntel hüllen, sie am Boden wälzen lassen und mit Wasser kühlen – und dann die Brandstelle verlassen.
Feuer würden sich im Freien anders entwickeln als drinnen, schreibt das Bafu. Man solle also nicht den Helden oder die Heldin spielen, sondern den Anweisungen der lokalen Feuerwehr und der Forstdienste Folge leisten.
Keine privaten Raketen abfeuern
Wegen der trockenen Böden wurde in vielen Kantonen vor den 1.-August-Feiern auch privates Feuerwerk verboten. Der Regen, der vor einigen Tagen fiel, war offenbar nicht genug: Solche Regenschauer würden nicht in den trockenen Boden eindringen, sondern rasch oberflächlich abfliessen, hiess es in verschiedenen städtischen oder kantonalen Mitteilungen.
Verboten ist Feuerwerk etwa in Bern, Schaffhausen, Glarus, Aargau, Solothurn, Jura, Thurgau, Neuenburg, Freiburg, Waadt und Tessin. Im Kanton Zürich ist der Entscheid Sache der Gemeinden – und einige Gemeinden haben das Verbot bereits erlassen, so etwa Dübendorf, Dietikon, Dietlikon und Bülach. Auch in einigen Gemeinden in Baselland wurde das allgemeine Verbot erlassen, etwa in der Region Liestal.
Auf Kantonsebene gilt das Verbot nur im Wald und in Waldesnähe. Gleich ist es in den beiden Appenzell und in St. Gallen.
Fachleute raten auch beim Abbrennen von Feuerwerk in Privatgärten zur Vorsicht. So sollten keine Vulkane in der Nähe von Bäumen entzündet werden. Und Feuerwerk sollte nicht an Bäumen festgemacht werden.