Neue Leitung Bundesamt für Polizei nimmt Verfahren gegen Postauto wieder auf

lt, sda

26.8.2021 - 11:50

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) wird im Postauto-Skandal aktiv. (Symbolbild)
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) wird im Postauto-Skandal aktiv. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Mit einem neuen Verfahrensleiter nimmt das Bundesamt für Polizei (Fedpol) wieder das Verwaltungsstrafverfahren gegen Postauto auf. Fedpol erfüllt damit eine Forderung des Berner Obergerichts. 

Keystone-SDA, lt, sda

Mit einer neuen Leitung will das Bundesamt für Polizei (Fedpol) das Verwaltungsstrafverfahren gegen Postauto weiterführen. Das hatte das Berner Obergericht gefordert.

Das Fedpol ernannte den Abteilungsleiter bei der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Emanuel Lauber, zum Verfahrensleiter und den heutigen ESTV-Ermittler, Sascha Pollace, zu seinem Stellvertreter, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Die beiden seien mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag ab dem 1. September befristet angestellt worden.

Das Fedpol kommt damit einer Forderung des Berner Obergerichts nach. Dieses hatte nämlich im Mai entschieden, nicht auf eine Fedpol-Beschwerde einzutreten, die sich gegen einen Rückweisungsentscheid des Berner Wirtschaftsgerichts «wegen schwerwiegender Verfahrensmängel» gerichtet hatte.

Formelle gesetzliche Grundlage fehlte

Konkret ging es dabei um die Einsetzung zweier externer Verfahrensleiter in der Postauto-Affäre im Jahr 2018. Dafür habe aber die formelle gesetzliche Grundlage gefehlt, entschied das Wirtschaftsgericht.

Gleichzeitig erhofft sich Fedpol vom Bundesgericht «eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage des Einsatzes einer Verfahrensleitung durch eine Bundesbehörde in einem Verwaltungsstrafverfahren», wie es weiter schreibt. Die entsprechende Beschwerde wurde am 24. Juni eingereicht.

Im Visier der Fedpol-Anklage standen sechs ehemalige Mitglieder des Post- sowie des Postauto-Kaders. Das Fedpol warf den Beschuldigten vor, sie hätten in ihren Funktionen das BAV über die effektiven Gewinne des Unternehmens getäuscht, um Abgeltungskürzungen in den Folgejahren zu vermeiden.