Zahlungen an die EU Finanzkommission will Kohäsionsmilliarde nicht verdoppeln

29.11.2021

Wie weiter im Verhältnis zur EU? Im Nationalrat zeichnen sich unterschiedliche Strömungen ab.
Wie weiter im Verhältnis zur EU? Im Nationalrat zeichnen sich unterschiedliche Strömungen ab.
Bild: Keystone

Die Aussenpolitische Kommission will den Schweizer Erweiterungsbeitrages an die EU erhöhen, doch die Finanzkommission hält dagegen.

Im Gegensatz zur Aussenpolitischen Kommission lehnt die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) die Erhöhung des Schweizer Erweiterungsbeitrages an die EU ab. Sie beantragt dies laut einem Tweet der Parlamentsdienste vom Montag mit 14 zu elf Stimmen.

Die FK-N sei der Auffassung, dass an der unlängst verabschiedeten Strategie festgehalten werden sollte, teilte sie am Montagabend mit. Sich den Zugang zu den EU-Forschungsprogrammen durch einen finanziellen Beitrag zu «erkaufen», sei illusorisch und könnte falsch interpretiert werden.



Zudem sei es unangebracht und gefährlich, eine zusätzliche Milliarde zu bezahlen in einer Zeit, in der die Covid-Pandemie zu hoher finanzpolitischer Unsicherheit führe. Insgesamt könne sich ein solcher Antrag als kontraproduktiv erweisen und die Position des Bundesrates bei künftigen Verhandlungen schwächen.

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) hatte einer Verdoppelung des Beitrages an die EU vergangene Woche mit 15 zu 9 Stimmen zugestimmt. Sie möchten den Antrag in der Wintersession bei der Behandlung des Voranschlages 2022 einreichen.

Umstrittener Rettungsversuch

Für die APK-N ist dies ein Versuch, eine Assoziierung an die verschiedenen Programme wie etwa «Horizon Europe» und «Erasmus plus» mit einem Angebot einer Verdoppelung der Kohäsionsmilliarde noch zu retten. Mit einem verdoppelten Kohäsionsbeitrag soll der Bundesrat «eine Verhandlungsmasse für ein politisches Signal bekommen».

Würde der Antrag der APK-N vom Plenum angenommen, würde der Rahmenkredit für den Schweizer Kohäsionsbeitrag um rund 953 Millionen auf insgesamt zwei Milliarden Franken erhöht. Die APK-N knüpfte ihren Antrag indes an die Bedingung, dass «die Assoziierungsvereinbarungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Teilnahme an den laufenden EU-Programmen» bis Mitte 2022 unterzeichnet werden könnten.



Der Bundesrat hatte am letzten Mittwoch die Unterzeichnung eines Memorandums of Unterstanding (MoU) zum Grundsatzabkommen mit der EU zum zweiten Schweizer Kohäsionsbeitrag genehmigt. Zudem beschloss er, nun die Verhandlungen mit den Partnerländern über die bilateralen Umsetzungsabkommen aufzunehmen.

Am 26. Mai hatte der Bundesrat einseitig die Verhandlungen zum Institutionellen Rahmenabkommen mit der EU abgebrochen. Seitdem ist das Verhältnis Schweiz-EU stark abgekühlt.