Blockierte Badges Firmen sperren ungetestete Ungeimpfte aus – geht das?

Von Uz Rieger

24.11.2021

Unternehmen in der Schweiz koppeln das Zugangsbadge ans Covid-Zertifikat.
Unternehmen in der Schweiz koppeln das Zugangsbadge ans Covid-Zertifikat.
Bild: Getty Images

Grosse Schweizer Unternehmen koppeln den Zugang zu den Gebäuden mittels Badges an das Covid-Zertifikat. Ob das rechtens ist – und ob sich Mitarbeitende erfolgreich wehren können, erklärt eine Arbeitsrechtlerin. 

Von Uz Rieger

24.11.2021

Wer nicht die 3G-Kriterien erfüllt, kommt mit dem Badge nicht mehr in die Gebäude der Versicherungskonzerne Swiss Re und Zurich, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Sie würden die Mitarbeiter*innen, «die kein Covid-Zertifikat besitzen», buchstäblich aussperren.

Die Dauer der Freischaltung werde dabei «ans Ablaufdatum des Covid-Zertifikats gekoppelt», erklärte ein Swiss-Re-Sprecher der Zeitung auf Anfrage. Geimpfte und Genesene könnten ihre Badges durch ihren 2G-Status indes für die Gültigkeit des Zertifikats für mehrere Monate aktivieren lassen. Ähnlich streng hält es demnach die Zurich im Hauptsitz am Mythenquai, wo nur Eintritt erhalte, wer ein Covid-Zertifikat vorweisen könne oder seinen Badge mit dem Zertifikat gekoppelt habe.

blue News hat bei der Arbeitsrechtlerin Nicole Vögeli Galli von der ZHAW School of Management and Law nachgefragt, was von der Massnahme zu halten ist.

Ist die Massnahme der Unternehmen so überhaupt rechtens?

Aus meiner Sicht ist es zulässig, und zwar gestützt auf Artikel 25 der Covid-19-Verordnung besondere Lage. Damit dürfen Arbeitgebende ein Zertifikat verlangen, wenn dies «der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient».

Wie könnte die Argumentation der Unternehmen für die Massnahme lauten?

Für die Zertifikatspflicht braucht es einen sachlichen Grund und der kann durchaus bei Büroarbeitsplätzen gegeben sein. In solch grossen Gebäuden kommt es ja häufig zu Kontakten unter den Mitarbeitenden, etwa in Sitzungen und Veranstaltungen, aber auch zu Kundenkontakten oder zu anderen Aussenstehenden.

Ausserdem gibt es ja unter dem Personal immer aus medizinischen Gründen gefährdete Personen. In solchen Fällen kann die Zertifikatspflicht also auch bei Büroarbeitsplätzen grundsätzlich eingeführt werden. Zudem darf nicht vergessen werden, dass beide Firmen als Alternative Homeoffice anbieten. Man ist also nicht gezwungen, vor Ort zu gehen.



Was müssen die Unternehmen dabei gewährleisten?

Die korrekte Einhaltung muss natürlich überprüft werden. In diesen beiden Unternehmen erfolgt das offenbar über das Zutrittsbadge. Solange Daten einzig für diesen Zweck, also Zertifikat ja, nein und Zutritt gewährt, ja, nein, verwendet werden, ist das mit Verweis auf Artikel 25 der Covid-Verordnung korrekt.

Aber kommen die Firmen hier nicht an Informationen zum Impfstatus der Angestellten, die sie eigentlich nichts angehen?

Der Punkt ist: Es geht hier um den Gesundheitsschutz und Arbeitgebende sind gesetzlich zum Schutz aller Mitarbeitenden verpflichtet. In solchen Situationen kommt man nicht umhin, festzustellen, wer hat ein Zertifikat und wer nicht.

Können sich Mitarbeitende gegen die Massnahme wehren?

Ich habe mir überlegt, ob das vielleicht eine Persönlichkeitsverletzung darstellen könnte. Das sehe ich aber nicht. Wie schon gesagt, ist der Gesundheitsschutz eine gesetzliche Pflicht der Arbeitgebenden. Das ist im Moment höher zu gewichten.

Ausserdem bieten ja beide Unternehmen Gratis-Testmöglichkeiten an. So könnte man beispielsweise nur tageweise vor Ort arbeiten. Die Einschränkung des Einzelnen erachte ich in diesem Fall als sehr marginal. Deshalb sehe ich keine Grundlage, dass man sich dagegen wehren kann.