Wendemanöver endet schlimm Horror-Unfall in Fischingen TG – Töffflenker bohrt sich in Bauch des Fahrers

Sven Ziegler

12.5.2026

Bei der Kollision wurde ein Töfffahrer schwer verletzt.
Bei der Kollision wurde ein Töfffahrer schwer verletzt.
Kantonspolizei Thurgau

Ein Wendemanöver auf einer kurvigen Strasse in Fischingen TG endete für einen Töfffahrer beinahe tödlich. Der 28-Jährige krachte in ein quer stehendes Auto und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Nun wurde der Autofahrer per Strafbefehl verurteilt.

Redaktion blue News

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein 84-jähriger Autofahrer verursachte in Fischingen TG bei einem Wendemanöver einen schweren Motorradunfall.
  • Der 28-jährige Töfffahrer erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste mehrfach operiert werden.
  • Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld verurteilte den Autofahrer wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung.

Ein schwerer Verkehrsunfall in Fischingen beschäftigt nun die Justiz. Wie die «Thurgauer Zeitung» berichtet, wurde ein 84-jähriger Autofahrer per Strafbefehl wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt.

Der Unfall ereignete sich im Sommer 2025 auf der Murgstrasse zwischen Fischingen und Mühlrüti. Der Mann war laut Strafbefehl mit seinem BMW unterwegs und hielt während der Fahrt nach Rehen Ausschau. Da er keine Tiere entdeckte, entschied er sich zu einem Wendemanöver.

Zur selben Zeit näherte sich ein 28-jähriger Töfffahrer aus Richtung Fischingen. In einer Rechtskurve bemerkte er das quer zur Fahrbahn stehende Fahrzeug laut den Ermittlungen zu spät. Die Sicht war durch Büsche eingeschränkt.

Weil der BMW bereits quer über der Fahrbahn stand, konnte der Töfffahrer nicht mehr ausweichen. Es kam zur heftigen Kollision.

Die Folgen waren dramatisch. Der Fahrer stürzte zu Boden, der Töff fiel auf ihn. Dabei bohrte sich laut Strafbefehl das Ende des linken Lenkers mitsamt Bremshebel in den Unterbauch des Mannes. Der Dünndarm trat aus einer handgrossen Wunde aus.

Unfall hätte laut Staatsanwaltschaft verhindert werden können

Der 28-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste mit der Rega ins Spital geflogen werden. Dort wurde er mehrfach operiert. Über mehrere Monate hinweg war er arbeitsunfähig.

Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld kommt laut Strafbefehl zum Schluss, dass der Unfall mit Sicherheit hätte verhindert werden können. Der Autofahrer hätte demnach an einer übersichtlicheren Stelle wenden müssen.

Der 84-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 350 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich wurde er zu einer Busse von 4000 Franken verurteilt.

Hinzu kommen Verfahrenskosten sowie eine Entschädigung für den Rechtsanwalt des Opfers. Insgesamt belaufen sich die Kosten laut der Zeitung auf mehr als 6600 Franken. Die vom Töfffahrer geforderte Genugtuung von 10'000 Franken muss auf dem Zivilweg geklärt werden.