Passagierin verstorben Gericht spricht Pilot nach Flugzeugabsturz frei

zs, sda

6.7.2021 - 12:00

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. 
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. 
Bild: Keystone/Ti-Press/Alessandro Crinari

Im August 2016 ist bei Schaffhausen ein Kleinflugzeug abgestürzt – eine Passagierin wurde dabei so schwer verletzt, dass sie später im Spital verstarb. Nun hat das Bundesstrafgericht den Piloten freigesprochen. 

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Der Pilot und zwei weitere Passagiere wurden bei dem Unglück erheblich verletzt, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hervorgeht. Eine Frau erlag in der Folge im Spital ihren Verletzungen.

Die Strafkammer hatte den Piloten im August 2019 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Berufungskammer hielt nun fest, dass dem Piloten keine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletztung vorzuwerfen sei.

Der Mann habe nicht fahrlässig gehandelt, als er sich bei der Berechnung des maximalen Startgewichts auf die Angaben der Passagiere verlassen habe, heisst es im Urteil. Dieses kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Der Unfall hatte sich im August 2016 bei Schaffhausen ereignet. Das Flugzeug kam damals beim Start kaum vom Boden weg, neigte sich und stürzte nach rund einer Minute Flugzeit ab. 

Urteil CA.2019.29 vom 25.5.2021