«Absolute Sicherheit gibt es nicht» Forensiker warnt nach Messerangriff in Winterthur vor Schnellschüssen

Jenny Keller

29.5.2026

Elmar Habermeyer leitet die Klinik für Forensische Psychiatrie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich und gilt als einer der bekanntesten Forensiker der Schweiz.
Elmar Habermeyer leitet die Klinik für Forensische Psychiatrie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich und gilt als einer der bekanntesten Forensiker der Schweiz.
Bild: Psychiatrische Universitätsklinik Zürich

Nach der Gewalttat in Winterthur wird diskutiert, ob solche Verbrechen verhindert werden können. Der forensische Psychiater Elmar Habermeyer erklärt im Gespräch mit blue News, warum absolute Sicherheit eine Illusion bleibt und welche Menschen besonders häufig durchs Netz fallen.

Jenny Keller

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Forensiker Elmar Habermeyer betont, dass Gewalttaten nicht vorhergesagt, sondern nur als Risiko eingeschätzt werden können.
  • In der Forensischen Psychiatrie fehlen laut Habermeyer derzeit stationäre Behandlungsplätze, viele Kliniken arbeiten mit Wartelisten.
  • Besonders schwierig sei die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen, die ihre Krankheit nicht erkennen und freiwillige Hilfe nicht annehmen.
  • Junge Männer mit aggressivem Verhalten gelten als schwer erreichbare Risikogruppe und würden im Versorgungssystem häufig zu wenig erreicht.

Die tödliche Gewalttat von Winterthur hat schweizweit Fragen ausgelöst: Hätte die Tat verhindert werden können? Wie gut lassen sich gefährliche Entwicklungen erkennen? Und wo stösst das psychiatrische Versorgungssystem an seine Grenzen?

Für Elmar Habermeyer, Direktor der Klinik für Forensische Psychiatrie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, greift die Debatte oft zu kurz. Im Gespräch mit blue News erklärt er, weshalb Gewalttaten nicht vorhergesagt werden können, warum schwere psychische Erkrankungen häufig mit Suchtproblemen zusammenfallen und weshalb ihm besonders eine kleine Gruppe schwer belasteter Menschen Sorgen bereitet, die im heutigen System oft nur schwer erreichbar ist.

Kann man Gewalttaten verhindern?

Prof. Dr. med. Elmar Habermeyer

Prof. Dr. med. Elmar Habermeyer ist Direktor der Klinik für Forensische Psychiatrie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) und einer der bekanntesten Forensiker der Schweiz. Er beschäftigt sich seit Jahren mit der Begutachtung, Behandlung und Risikoeinschätzung von Straftätern mit psychischen Erkrankungen. Zudem berät seine Fachstelle Polizei und Justiz bei Fällen mit erhöhtem Gewaltpotenzial.

Viele Menschen fragen sich nach solchen Fällen, ob eine solche Tat hätte verhindert werden können. Was sagen Sie dazu?

Man sollte selbstverständlich versuchen, Gewaltdelikte zu verhindern. Dafür gibt es unterschiedliche Ansätze: Präventionsprogramme, polizeiliche Massnahmen und die Behandlung psychischer Erkrankungen, die das Risiko von Gewalthandlungen erhöhen können. Im Straf- und Massnahmenvollzug besteht zudem ausdrücklich die Aufgabe, die Resozialisierung vorzubereiten und Rückfälle zu verhindern.

Die absolute Sicherheit, die häufig gefordert wird, gibt es allerdings nicht. Wenn man absolute Sicherheit wollte, müsste man Freiheitsrechte massiv einschränken. Das grösste Risiko für Gewalthandlungen tragen beispielsweise junge Männer zwischen 18 und 24 Jahren.

Würde man alle einsperren, gäbe es deutlich weniger Gewalt. Die Frage ist aber, ob das sinnvoll wäre und welche gesellschaftlichen Kosten und Freiheitseinschränkungen damit verbunden wären.

Wir können Gewalttaten nicht vorhersagen, sondern Risiken einschätzen. Wir können nicht sagen, dass eine bestimmte Person morgen ein Gewaltdelikt begehen wird. Wir können lediglich Wahrscheinlichkeiten bestimmen.

Wie funktionieren Risikoeinschätzungen?

Wie schätzen Sie das Risiko ein, dass jemand gewalttätig wird?

Im Alltag gelingt uns eine sehr kurzfristige Risikoerfassung oft erstaunlich gut. Wenn jemand auf der Strasse aggressiv auf Sie zukommt, schreit und gestikuliert, dann brauchen Sie keinen Experten, um zu erkennen, dass Vorsicht angebracht ist.

In der forensischen Psychiatrie geht es um eine systematischere Einschätzung. Wir berücksichtigen Faktoren wie frühere Gewalttaten, Alter, Geschlecht oder Substanzkonsum. Wenn jemand bereits gewalttätig war, jung ist, männlich und zusätzlich Alkohol oder Drogen konsumiert, steigt das Risiko.

Daraus entsteht ein Gesamtbild, anhand dessen wir Wahrscheinlichkeiten bestimmen können. Wir können sagen, dass jemand innerhalb einer bestimmten Gruppe ein erhöhtes Risiko aufweist. Wir können damit eine verlässliche Aussage zum Risiko treffen, aber nicht exakt vorhersagen, ob eine Person tatsächlich ein schweres Delikt begehen wird.

Welche Grenzen hat eine solche Einschätzung?

Eine wichtige Grenze ist die Informationslage. Je mehr Informationen und Quellen wir zur Verfügung haben, desto präziser wird die Einschätzung.

Die zweite grosse Grenze ist statistischer Natur. Schwere Gewalttaten und insbesondere Tötungsdelikte sind selten. Deshalb können wir mit statistischen Methoden zwar erkennen, dass jemand ein erhöhtes Risiko trägt, aber nicht zuverlässig bestimmen, ob diese Person tatsächlich ein Tötungsdelikt begehen wird.

Dazu bedarf es einer Individualprognose: Wenn zusätzlich konkrete Hinweise vorliegen, etwa eine akute psychische Krise, Drohungen gegen eine bestimmte Person, Planungshandlungen oder eine Bewaffnung, dann fliesst das selbstverständlich zusätzlich in die Risikobeurteilung ein.

Wie viele Menschen mit erhöhtem Gewaltpotenzial werden behandelt?

Wie häufig werden in Ihrer Klinik Personen mit erhöhtem Gewaltpotenzial behandelt?

In der Forensischen Psychiatrie behandeln wir jährlich rund 140 bis 150 Patientinnen und Patienten stationär. Sie befinden sich gerade deshalb bei uns, weil ein erhöhtes Risiko besteht.

In der Allgemeinen Psychiatrie werden dagegen mehrere Tausend Menschen pro Jahr behandelt. Dort steht das Gewaltpotenzial meist nicht im Vordergrund. Akute Gefährdungslagen betreffen vor allem bestimmte Gruppen, etwa Menschen mit fürsorgerischer Unterbringung, denn diese kann durch eine störungsbedingte akute Fremdgefährdung begründet sein.

Platzmangel in Psychiatrie und Forensik

Stossen psychiatrische Kliniken und forensische Einrichtungen an ihre Kapazitätsgrenzen?

Die Akutstationen der Allgemeinen Psychiatrie sind insbesondere in urbanen Regionen wie Zürich praktisch ständig ausgelastet.

In der Forensischen Psychiatrie besteht derzeit ein erheblicher Mangel an stationären Behandlungsplätzen.

Gibt es deshalb Wartelisten?

Ja. Die forensischen Kliniken in der Schweiz arbeiten mit Wartelisten. Priorisiert werden besonders schwere Erkrankungen, ausgeprägte Gewaltbereitschaft oder Fälle, in denen jemand nicht haftfähig ist, beziehungsweise sich der Gesundheitszustand durch die Haft verschlechtern würde.

Psychische Erkrankungen, Sucht und Gewalt

Hat die Zahl der Menschen zugenommen, die gleichzeitig an schweren psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen und Gewaltauffälligkeit leiden?

Die Zahl schwer psychisch kranker Menschen hat sich insgesamt nicht wesentlich verändert. Die Prävalenz ist relativ stabil.

Verändert hat sich aber die Kombination von schweren psychischen Erkrankungen mit Suchterkrankungen. Diese Kombination ist heute beinahe die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dadurch treffen mehrere Risikofaktoren gleichzeitig aufeinander.

Treffen psychische Erkrankungen und Suchtprobleme zusammen, erhöht sich das Risiko für Krisen und Gewalthandlungen. (Symbolbild)
Treffen psychische Erkrankungen und Suchtprobleme zusammen, erhöht sich das Risiko für Krisen und Gewalthandlungen. (Symbolbild)
picture alliance / dpa

Zudem erleben wir gesellschaftliche Entwicklungen, die viele Menschen belasten. Menschen mit psychischen Erkrankungen reagieren auf solche Belastungen häufig noch empfindlicher. Wenn die Gesellschaft gereizter wird oder die Toleranz gegenüber Betroffenen sinkt, erzeugt das zusätzlichen Druck.

Wer fällt heute durchs Netz?

Was passiert, wenn jemand als potenziell gefährlich gilt, ambulante Angebote aber nicht nutzen kann und kein geeigneter Platz verfügbar ist?

Das ist eine der grossen Herausforderungen. Dahinter steht auch eine grundsätzliche gesellschaftliche Frage: Wie viel Freiheit und wie viel Schutz wollen wir ermöglichen?

Früher verbrachten viele Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen einen Grossteil ihres Lebens in Kliniken. Heute verfolgt die Psychiatrie bewusst einen anderen Ansatz und setzt auf ambulante Unterstützung sowie ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft. Für weit über 95 Prozent der Betroffenen ist das ein grosser Gewinn.

Es gibt aber eine kleine Gruppe schwer belasteter Menschen mit komplexen biografischen Belastungen, mehreren psychischen Erkrankungen und oft fehlender Krankheitseinsicht. Für diese Menschen funktionieren freiwillige ambulante Angebote häufig nicht. Sie fallen teilweise durch das Netz.

Wenn diese Personen später ein Delikt begehen und in eine forensisch-psychiatrische Klinik kommen, haben wir deutlich mehr Zeit für die Behandlung. Eine stationäre Massnahme kann mehrere Jahre dauern. Dadurch können wir nicht nur die Krankheit behandeln, sondern auch langfristig tragfähige soziale Rahmenbedingungen schaffen.

Wir haben genügend Zeit, die Symptome nachhaltig zu verbessern und gemeinsam mit den Betroffenen vorzubereiten, in welcher Einrichtung sie künftig leben können oder welche Schritte in Richtung eines eigenständigen Lebens sinnvoll sind.

Datenschutz versus Sicherheit

In der aktuellen Diskussion wird nun teilweise gefordert, behandelnde Ärztinnen und Ärzte müssten umfassenderen Zugang zu Informationen haben. Wie sehen Sie das?

Für eine Risikoeinschätzung sind möglichst viele Informationen grundsätzlich hilfreich. Die Frage ist aber, was wir genau wollen, und welchen Preis wir dafür bereit sind zu bezahlen.

Wollen wir wirklich, dass Ärztinnen und Ärzte automatisch auf Polizeiakten zugreifen können? Dort stehen möglicherweise auch Vorwürfe, die sich später als unbegründet herausstellen.

Wir müssen immer abwägen zwischen Sicherheitsinteressen und Freiheitsrechten. Ich warne davor, nach einzelnen Vorfällen grundlegende Freiheitsrechte infrage zu stellen.

Auch Registerlösungen, in denen erfasst wird, wer per fürsorgerischer Unterbringung in psychiatrische Kliniken kommt, halte ich für problematisch. Wenn man Listen mit Tausenden potenziell gefährlichen Personen erstellt, stellt sich die Frage, was man mit diesen Informationen überhaupt sinnvoll anfangen will.

In der forensischen Psychiatrie bestehen allerdings andere Möglichkeiten als in der allgemeinen Versorgung. Dort befinden sich die Betroffenen bereits in einem Strafverfahren. Entsprechend werden Informationen aus unterschiedlichen Quellen zusammengetragen.

In solchen Fällen gibt es auch weniger datenschutzrechtliche Hürden. Beispielsweise können Mobiltelefone oder Computer ausgewertet werden. Das sind jedoch Ausnahmefälle und der Datenaustausch erfolgt bei dringendem Tatverdacht zur Abklärung konkreter Gefahrenlagen.

Mehr psychisch Kranke im Justizsystem

Haben besonders komplexe Fälle in den vergangenen Jahren zugenommen?

Der Anteil psychisch kranker Menschen in Haftanstalten nimmt zu. Gleichzeitig sind die psychiatrischen Akutstationen sehr stark ausgelastet und die Kapazitäten in der Forensik reichen trotz Ausbau von Plätzen vielerorts nicht mehr aus.

Das deutet darauf hin, dass mehr psychisch kranke Menschen im Justizsystem landen. Gleichzeitig hat sich aber auch der gesellschaftliche Umgang verändert. Verhaltensweisen, die früher vielleicht ignoriert wurden, werden heute häufiger angezeigt und konsequenter verfolgt.

Diese Entwicklung hat allerdings nicht nur Nachteile. Wenn jemand aufgrund eines Delikts oder auffälligen Verhaltens überhaupt erst begutachtet wird und dadurch eine passende Behandlung erhält, kann das auch eine Chance sein. Manche Menschen kommen auf diesem Weg erstmals in eine angemessene psychiatrische Versorgung.

Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz

Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Psychiatrie, Polizei und Justiz?

In Zürich verfügen wir von der Forensischen Psychiatrie und Psychotherapie der PUK über eine Fachstelle, die Polizei und Staatsanwaltschaften niederschwellig bei Risikokonstellationen berät.

Wir werden beigezogen, wenn Behörden eine fachliche Einschätzung benötigen. Wir beraten zum Fallmanagement, zur Risikobeurteilung und dazu, welche Unterstützung sinnvoll sein könnte.

Die Polizei führt beispielsweise Gefährderansprachen durch und sucht den direkten Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risikopotenzial. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu entschärfen, Hilfestellungen anzubieten und festzustellen, ob sich eine Gefährdungslage zuspitzt.

Wir unterstützen dabei mit fachlicher Beratung zum Risikomanagement. Wenn Betroffene bereit sind, Hilfe anzunehmen, können wir zudem geeignete Behandlungs- oder Beratungsangebote vermitteln. In diesem Bereich existiert bereits heute eine sehr enge und auch konstruktive Zusammenarbeit.

Psychisch krank heisst nicht gewalttätig

Welches Missverständnis begegnet Ihnen am häufigsten beim Thema psychisch kranke Straftäter?

Das grösste Missverständnis ist die Vorstellung, jeder Mensch mit einer schweren psychischen Erkrankung sei potenziell gewalttätig.

Es gibt zwar bestimmte Erkrankungen, die statistisch mit einem erhöhten Risiko verbunden sind. Aber auch dann bleibt das individuelle Risiko gering.

Ein Beispiel: In der Allgemeinbevölkerung liegt die Rate schwerer Gewalthandlungen ungefähr bei einer von 10'000 bis 12'000 Personen. Bei Menschen mit Schizophrenie liegt sie bei etwa einer von 2000 Personen. Das Risiko ist damit statistisch fünf- bis sechsmal höher, aber trotzdem werden 1999 von 2000 Betroffenen niemals gewalttätig.

Wenn wir psychisch kranke Menschen unter Generalverdacht stellen, verstärken wir Vorurteile und Stigmatisierung. Das kann  dazu führen, dass Betroffene weniger offen über ihre Erkrankung sprechen und seltener Hilfe suchen.

Gleichzeitig müssen wir als Psychiatrie anerkennen, dass bestimmte Erkrankungen mit erhöhten Risiken verbunden sein können. Diese Risiken zu benennen, bedeutet aber nicht, alle Betroffenen unter Generalverdacht zu stellen.

Wo stösst die Versorgung an Grenzen?

Welche Herausforderungen sehen Sie im psychiatrischen und forensisch-psychiatrischen Versorgungssystem in der Schweiz?

Grundsätzlich halte ich das Schweizer Versorgungssystem für sehr gut. Einzelne Fälle sollten nicht dazu führen, das komplett in Frage zu stellen.

Sorgen macht mir aber eine bestimmte Gruppe schwer psychisch kranker Menschen: Menschen, die wenig Krankheitseinsicht haben, freiwillige Angebote nicht nutzen und oft nicht selbst für ihre Interessen eintreten können.

Ich habe den Eindruck, dass sich ein Teil der Behandlungsressourcen zunehmend auf Menschen konzentriert, die ihre Probleme gut benennen und aktiv Hilfe suchen können. Das ist legitim. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die schwersten Fälle zu wenig Aufmerksamkeit erhalten.

Männer als blinder Fleck

Spielen Geschlechterunterschiede dabei eine Rolle?

Ja. Frauen nehmen psychotherapeutische Angebote oft leichter an. Junge Männer dagegen tun sich häufig schwerer damit, Gefühle zu reflektieren oder Hilfe zu suchen. Zudem gibt es für bestimmte Problemlagen deutliche Unterschiede im Angebot.

Für Menschen mit selbstverletzendem Verhalten existieren heute zahlreiche spezialisierte Behandlungsangebote. Für junge Männer mit fremdaggressivem Verhalten gibt es deutlich weniger. Das liegt auch daran, dass diese Gruppe psychiatrische Hilfe oft nicht aktiv sucht.

Junge Männer mit aggressivem Verhalten tun sich häufig schwer damit, Gefühle oder eigenes Verhalten zu reflektieren. Sie sind stärker handlungsorientiert und erscheinen seltener regelmässig zu Terminen. Deshalb fallen sie im ambulanten Versorgungssystem oft zwischen Stuhl und Bank.

Wer Hilfe nicht aktiv sucht, fällt im Versorgungssystem leichter durchs Netz. Das betrifft laut Habermeyer besonders junge Männer. (Symbolbild)
Wer Hilfe nicht aktiv sucht, fällt im Versorgungssystem leichter durchs Netz. Das betrifft laut Habermeyer besonders junge Männer. (Symbolbild)
Sina Schuldt/dpa

Gleichzeitig zeigen Männer insgesamt mehr Risikoverhalten. Das zeigt sich bei Verkehrsunfällen, Badeunfällen oder eben auch bei Gewaltdelikten. Gerade deshalb gehören junge Männer mit aggressivem Verhalten zu einer Gruppe, die besondere Versorgungsangebote benötigen würde.

Kann sich das langfristig ändern?

Ich denke schon. Gesellschaftliche Entwicklungen laufen langsam ab. Wenn ich meine eigene Schulzeit mit jener meiner Kinder vergleiche, sehe ich grosse Unterschiede. Gewalt auf dem Schulhof war früher deutlich normaler als heute.

Wir beschäftigen uns heute viel stärker mit Mobbing, Prävention und Konfliktlösung. Solche Veränderungen wirken allerdings schrittweise und nicht von heute auf morgen.

Politischer Handlungsbedarf

Wo sehen Sie den grössten politischen Handlungsbedarf?

Ich würde mir den Ausbau sogenannter Präventionsambulatorien wünschen. Also Angebote für besonders schwierige Patientengruppen mit intensiver aufsuchender Betreuung und einem interdisziplinären Ansatz.

Dabei geht es nicht nur um Medizin. Es geht auch um soziale Kontakte, Freizeitgestaltung, Unterstützung im Alltag und darum, mit herausfordernden Menschen langfristig Kontakt zu halten.

Solche Angebote geraten allerdings schnell in eine Finanzierungsdebatte. Dann stellt sich die Frage, weshalb beispielsweise soziale Aktivitäten oder Freizeitangebote von der Krankenkasse bezahlt werden sollen. Diese Diskussion ist nachvollziehbar, macht Präventionsarbeit aber nicht einfacher.

Viele dieser Präventionsmassnahmen sparen am Ende Kosten, weil sie Delikte verhindern können. Ein Gewaltdelikt verursacht enormes menschliches Leid, aber auch hohe Kosten für Gesundheitswesen, Justiz und Gesellschaft.

Aus meiner Sicht sprechen wir hier nicht über Hunderte Betroffene. Im Kanton Zürich geht es wahrscheinlich um eine relativ kleine Gruppe von vielleicht 20 bis 30 Menschen, für die man gezielt Lösungen entwickeln müsste.