Frankreich macht Druck Die Schweiz soll für arbeitslose Grenzgänger zahlen

SDA

12.5.2026 - 19:07

Die meisten Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommen aus dem französischen Département Haut-Rhin (54 Prozent), gefolgt von den deutschen Landkreisen Lörrach (28 Prozent) und Waldshut (5 Prozent). 
Die meisten Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommen aus dem französischen Département Haut-Rhin (54 Prozent), gefolgt von den deutschen Landkreisen Lörrach (28 Prozent) und Waldshut (5 Prozent). 
sda (Archivbild)

Künftig soll das Land des Arbeitsortes für das Arbeitslosengeld von Grenzgänger*innen aufkommen. Nun plant Frankreich, Druck auf die Schweiz auszuüben, um das Abkommen umzusetzen.

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Keystone-SDA, Redaktion blue News

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  • Frankreichs Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou will bei der Umsetzung eines neuen EU-Abkommens Druck auf die Schweiz ausüben.
  • Laut dem Abkommen soll künftig das Land des Arbeitsortes und nicht mehr das Wohnsitzland das Arbeitslosengeld für Grenzgänger*innen bezahlen.
  • Nach Angaben Farandous verliert Frankreich mit der derzeitigen Regelung 860 Millionen Euro pro Jahr (rund 790 Millionen Franken).
  • Die Schweiz ist das mit Abstand wichtigste Arbeitsland für Grenzgänger*innen aus Frankreich.

Der französische Arbeitsminister will Druck auf die Schweiz ausüben, damit sie ein neues EU-Abkommen umsetzt. Laut diesem zahlt künftig das Land des Arbeitsortes und nicht das Wohnsitzland das Arbeitslosengeld für Grenzgänger*innen.

Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou wies in der Nationalversammlung in Paris am Dienstag darauf hin, dass Frankreich mit dem derzeitigen System 860 Millionen Euro pro Jahr verliere (rund 790 Millionen Franken).

Die Schweiz ist das mit Abstand wichtigste Arbeitsland für französische Grenzgänger*innen. 27'500 Leistungsempfänger haben dort gearbeitet, die heute in Frankreich Arbeitslosengelder beziehen.

«Werden Druck auf die Schweiz ausüben»

Es gebe immerhin Abkommen, die die Schweiz an die Europäische Union binden würden, betonte Farandou. Bern ziehe zudem nicht wenige Vorteile aus seinen guten Wirtschaftsbeziehungen zur EU. «Ich denke also, dass die Europäische Union Druck auf die Schweiz ausüben wird. Wir selbst werden Druck auf die Schweiz ausüben», betonte der Minister.

Die Europäische Union will die Zuständigkeit für arbeitslos gewordene Grenzgänger neu regeln. Anstelle des Wohnstaates soll künftig jener Staat, in dem die arbeitslos gewordene Person zuletzt beschäftigt war, für die Auszahlung von Arbeitslosengeld zuständig sein.

Damit die Verordnung in Kraft treten kann, braucht es in Brüssel noch die Zustimmung des Rats der Mitgliedstaaten sowie des Europäischen Parlaments.

Schweiz profitiert vom heutigen System

Bereits heute kompensiert die Schweiz als Beschäftigungsstaat dem Wohnstaat des arbeitslos gewordenen Grenzgängers erbrachte Leistungen – in diesem Falle Frankreich. Vergangenes Jahr betrugen die Rückerstattungen nach Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) an Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien zusammen 283,3 Millionen Franken.

Diesen knapp 300 Millionen Franken stellt das Seco Einnahmen von rund 600 Millionen Franken gegenüber. Diese Einnahmen sind die Beiträge der Grenzgänger an die Schweizer Arbeitslosenkasse. Unter dem Strich resultiert also derzeit für die Schweiz ein Plus von 300 Millionen Franken jährlich.

Bei einer Übernahme der EU-Reform würde sich die Bilanz umkehren. Gemäss Schätzungen würde für die Schweiz ein Minus von 300 bis 600 Millionen Franken entstehen.