Fondue-Set auf falschen Namen bestelltFrau aus Baden AG muss wegen Betrug ins Gefängnis
ai-scrape
27.1.2025 - 20:44
Das Fondue-Set bestellte die Beschuldigte auf einen anderen Namen, benutzte es aber selbst.
Bild:Keystone
Eine Frau aus Baden AG wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, nachdem sie unter falschem Namen Fondue-Sets und andere Artikel bestellt hatte. Die Frau war bereits mehrfach straffällig geworden.
Eine Deutsche aus Baden AG wurde zu einer 30-tägigen Haftstrafe verurteilt.
Grund dafür: Sie bestellte unter dem Namen einer ehemaligen Mitbewohnerin Haushaltsartikel wie ein Käsefondue-Set im Wert von 427.25 Franken bei einem Schweizer Onlineshop.
Der Betrug flog auf, als die Geschädigte eine Zahlungsaufforderung erhielt und Anzeige erstattete, woraufhin bei einer Hausdurchsuchung die bestellten Waren gefunden wurden.
Eine Frau aus Baden AG muss wegen eines Betrugsfalls ins Gefängnis. Die Deutsche wurde von der Badener Staatsanwaltschaft zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreissig Tagen verurteilt. Der Grund: Sie bestellte unter dem Namen einer ehemaligen Bewohnerin ihres Wohnhauses diverse Haushaltsartikel, darunter ein Käsefondue-Set, ein elektrisches Schokoladenfondue und Haustierbedarf.
Der Betrug wurde aufgedeckt, als eine Zahlungsaufforderung über 427.25 Franken bei der ehemaligen Bewohnerin eintraf, die daraufhin Klage einreichte, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Bei einer Hausdurchsungung wurden die bestellten Artikel schliesslich gefunden.
Wiederholte Straftaten führen zu harter Strafe
Die Frau war bereits mehrfach straffällig geworden. Im Dezember 2020 wurde sie wegen Betrugs und Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Im September 2021 folgte eine weitere Verurteilung. Die Frau wurde wegen betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Betrug und mehrfachem Diebstahl zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 40 Franken verurteilt.
Zusätzlich verhängte die zuständige Staatsanwaltschaft eine Busse von 1600 Franken und verlängerte die Probezeit auf drei Jahre, wie die Zeitung schreibt.
Trotz der neuen Verurteilung wurde die frühere bedingte Geldstrafe nicht widerrufen. Stattdessen verlängerte die Staatsanwaltschaft die Probezeit und sprach eine offizielle Verwarnung aus. Neben der Haftstrafe muss die Frau auch Verfahrenskosten in Höhe von 1455 Franken tragen.
Das Urteil wurde dem Amt für Migration und Integration mitgeteilt und im Strafregister vermerkt.
Der/ Die Redaktor*in hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.