Jetzt muss sie zahlenFrau steigt auf Autobahn aus und zeigt Polizistin ihren nackten Hintern
Sven Ziegler
11.3.2026
Zum Zwischenfall kam es auf der A4 in der Nähe von Goldau SZ.
Bild:Keystone
Eine bizarre Szene auf der A4 im Kanton Schwyz endet vor Gericht. Eine 37-jährige Ungarin steigt aus einem Uber aus, läuft auf dem Pannenstreifen davon und sorgt bei einer Polizeikontrolle für einen ungewöhnlichen Zwischenfall.
Eine Serviceangestellte eines Nachtclubs stieg auf der A4 ohne ersichtlichen Grund aus einem Uber aus und lief über den Pannenstreifen.
Bei der anschliessenden Polizeikontrolle zog sie sich aus und streckte einer Polizistin ihren nackten Hintern entgegen.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verurteilte die Frau wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden sowie weiterer Delikte zu einer bedingten Geldstrafe.
Ende Januar diesen Jahres kam es auf der A4 im Kanton Schwyz zu einer ungewöhnlichen Polizeikontrolle. Eine 37-jährige Ungarin, die als Serviceangestellte in einem Nachtklub am Zürichsee arbeitet, stieg kurz nach Mittag «ohne ersichtlichen Grund» aus einem Uber aus und entfernte sich zu Fuss über den Pannenstreifen.
Die Situation rief die Polizei auf den Plan. Bei der anschliessenden Kontrolle verhielt sich die Frau laut Strafbefehl der Schwyzer Staatsanwaltschaft jedoch wenig kooperativ. Trotz mehrfacher Aufforderung der Beamten begann sie damit, sich auszuziehen.
Während der Personenkontrolle eskalierte die Situation weiter. Die Frau streckte einer Polizistin laut Strafbefehl «gezielt ihren nackten Hintern» entgegen.
Polizistin gestossen
Die Ungarin wurde daraufhin festgenommen und in Handschellen auf den Polizeiposten gebracht. Dort kam es zu einem weiteren Zwischenfall. Als die Frau auf die Toilette musste, stiess sie eine Polizeibeamtin gegen die Brust.
Die Staatsanwaltschaft wertete dieses Verhalten als Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Im Strafbefehl heisst es, die Frau habe «den Ablauf der Kontrolle erschwert und in zeitlicher Hinsicht unnötig verzögert».
Neben diesem Delikt wurde sie auch wegen vorsätzlicher Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Zusätzlich stellte sich heraus, dass sie zuvor Kokain konsumiert hatte, weshalb sie auch wegen einer Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen wurde.
Bedingte Geldstrafe und Busse
Die Frau wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Zwei Tage Haft, die sie bereits verbüsst hatte, wurden angerechnet.
Zusätzlich muss sie eine Busse von 770 Franken bezahlen. Auch die Verfahrenskosten von rund 1000 Franken werden ihr auferlegt.