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mythen-center.ch
Eine Frau aus dem Kanton Schwyz verlangte nach einem angeblichen Handtaschendiebstahl 2000 Franken Schadenersatz. Die Ermittlungen zeigten jedoch: Der Raub hatte nie stattgefunden – und die Tasche trug sie die ganze Zeit bei sich.
Das hatte eine Frau aus dem Kanton Schwyz wohl anders geplant. Im Dezember 2025 alarmierte sie die Polizei und wollte Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Der Vorwurf: Ihr sei die Handtasche geklaut worden. Als Schadensersatz forderte sie 2000 Franken.
Das Geld hat sie nie bekommen, dafür wurde ihre Handtasche gefunden. Sie hatte sie die ganze Zeit bei sich.
Doch von Anfang an: Am 10. Dezember 2025 erstattete die Frau auf dem Polizeiposten Unteriberg Strafanzeige gegen eine unbekannte Täterschaft. Sie gab an, ihr sei am Vortag vor dem Einkaufszentrum Mythen-Center Schwyz die Umhängetasche samt Inhalt gestohlen worden. Den Wert des Diebesguts bezifferte sie auf 2095.90 Franken. Zudem stellte sie Strafantrag und verlangte 2000 Franken Schadenersatz.
Bei der polizeilichen Einvernahme sagte die Frau aus, sie habe sich am 9. Dezember nach mehreren Arztbesuchen zusammen mit einer Begleiterin beim Mythen-Center aufgehalten. Gegen 15.50 Uhr habe sie auf einer Sitzbank gesessen, als ihr jemand die Umhängetasche von der Schulter gerissen habe. Sie habe «Hey» gerufen, sich umgedreht und den Täter von hinten wegrennen sehen. Beim Reissen an der Tasche habe sie ihm kurz ins Gesicht gesehen. Das geht aus dem Strafbefehl der Schwyzer Justiz hervor.
Die Ermittlungen der Kantonspolizei Schwyz ergaben jedoch ein anderes Bild. Laut Strafbefehl zeigen die Videoaufnahmen des Mythen-Centers, dass sich der geschilderte Diebstahl nie ereignet hat. Die Frau habe die Anzeige «willentlich und im Wissen darum», dass der Diebstahl nie stattgefunden habe, eingereicht und gegenüber der Polizei falsche Angaben gemacht.
Die Staatsanwaltschaft sprach die Frau der Irreführung der Rechtspflege nach Artikel 304 des Strafgesetzbuches schuldig. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 140 Franken. Der Vollzug wurde bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Zusätzlich wurde eine Busse von 1050 Franken ausgesprochen.
Hinzu kommen Verfahrenskosten von 1160 Franken. Busse und Verfahrenskosten von insgesamt 2210 Franken muss die Frau innert 30 Tagen bezahlen. Jetzt muss sie also mehr bezahlen, als sie erschwindeln wollte.