Jetzt muss sie vor GerichtFrau lauert Ex mit Lähmungs-Spritzen auf – Mordversuch?
Samuel Walder
26.2.2026
Am Donnerstag steht eine Frau wegen versuchter einfacher Körperverletzung und eventualiter versuchter Mord vor dem Bezitksgericht Zürich.
KEYSTONE
Mit drei Spritzen voller Muskelrelaxanzien lauert eine Frau im September 2019 ihrem Ex-Partner in einem Zürcher Wohnquartier auf. Als er die Wohnungstüre öffnet, greift sie an. Nun wird vor Gericht geklärt, ob es sich um versuchte Körperverletzung oder um versuchten Mord handelt.
Eine Frau griff im September 2019 in Zürich ihren Ex-Partner mit mehreren mit Muskelrelaxanzien gefüllten Spritzen an, konnte ihm diese jedoch nicht injizieren, da er sich wehrte.
Die Anklage wirft ihr vor, gewusst zu haben, dass die Substanzen schwere Muskellähmungen bis hin zu Atemstillstand und damit potenziell tödliche Folgen hätten verursachen können.
Das Bezirksgericht Zürich muss nun entscheiden, ob es sich um versuchte einfache Körperverletzung mit einer Geldstrafe von 6000 Franken oder um versuchten Mord mit einer möglichen Freiheitsstrafe von zehn Jahren handelt.
Im Wohnquartier an der Turbinenstrasse in Zürich scheint der Tag im September 2019 schon im vollen Gange zu sein. Neben Autos, Mütter mit Kinderwagen und Geschäftsmänner in Anzügen, die ihr Tram nicht verpassen wollen, läuft eine Frau, wir nennen sie Ling*, gegen 9 Uhr auf einen Wohnblock zu. Sie will zu ihrem Ex-Partner Julien K*.
In der Jackentasche führt sie zwei Spritzen mit sich. In der Hand hält sie eine dritte Spritze. In allen Spritzen befindet sich eine unbestimmbare Menge an Suxamenthonium und Atracarium – das sind Muskelrelaxanzien, also Medikamente zur Entspannung der Skelettmuskulatur, indem sie Nervenimpulse blockieren oder dämpfen. Ihre Absicht ist unklar. Vor der Wohnung angekommen, wartet sie im Treppenhaus auf ihn.
Als K. aus seiner Wohnung trat, greift Ling den Mann plötzlich an. Sie will ihm die Spritze in den Oberkörper rammen. K. kann sich wehren und entwendet Ling die Spritzen.
Muskelrelaxans hätte ihn töten können
Nun wird Ling wegen versuchter einfacher Körperverletzung und wegen eventualiter versuchten Mordes vom Bezirksgericht Zürich angeklagt. Es liegt nun am Gericht, zu entscheiden, ob die Frau ihren Ex-Freund verletzen wollte, oder ob es sich beim Tatbestand um versuchten Mord handelt.
Der Anklageschrift ist zu entnehmen: «Die Beschuldigte wusste, dass sie dem Privatkläger durch ihr Vorgehen die Verletzungen würde beibringen können, welche der Privatkläger denn auch tatsächlich erlitt.» Weiter heisst es, sie soll auch gewusst haben, dass sie ihn durch einen unkontrollierten Stich mit der Nadel und der Injektion einer unbestimmten Menge des Inhaltes der Spritze in ihrer Hand derart verletzen konnte, dass die körperlichen Folgen des Privatklägers ein bloss vorübergehendes Unwohlsein weit übersteigen könnte.
In der Anklageschrift steht weiter: «Insbesondere aber hätte die Injektion von Spritzeninhalt eine Vergiftung des Privatklägers mit Muskellähmungen von einer Dauer von ca. zehn bis 50 Minuten bewirkt.»
Im schlimmsten Fall hätte die Muskellähmung zu einem Atemstillstand führen können, da die Wirkstoffe Suxamethonium und Atracarium die Skelett- wie auch Atemmuskulatur lähmen können.
6000 Franken Strafe oder 10 Jahre Haft?
Die Staatsanwaltschaft fordert im Falle einer Verurteilung der einfachen versuchten Körperverletzung eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Franken, also 6000 Franken.
Im Falle einer Veruteilung des versuchten Mordes, verlangt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren.
Es gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.