Prozess in Uster ZH Ehemann fixiert und angezündet – Fabienne T. verurteilt

Samuel Walder

27.2.2025

Eine Frau muss sich vor dem Bezirksgericht Uster wegen versuchten Mordes verantworten. (Archivbild)
Eine Frau muss sich vor dem Bezirksgericht Uster wegen versuchten Mordes verantworten. (Archivbild)
Bild: blue News

Am Donnerstag muss sich Fabienne T. wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Sie hat ihren Mann im Bett angezündet.

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Samuel Walder, Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Fabienne T. hat ihren Mann im Bett fixiert und angezündet. 
  • Nun wird sie wegen versuchten Mordes verurteilt. 
  • Der Mann leidet bis heute unter Folgeschäden seiner Verletzungen.
  • Fabienne T. wird zu einer stationären Massnahme verurteilt. 

An einem Sommerabend im August 2023 greift sich Fabienne T. an ihrem Wohnsitz in Fällanden ZH Brandbeschleuniger und eine brennende Kerze. Sie begibt sich ins Schlafzimmer zu ihrem Ehemann, der dort bereits ruht.

Fabienne T. Setzt sich auf ihren Mann, fixiert Arme und Beine. Dann giesst sie ihm Brandbeschleuniger ins Gesicht, auf den Oberkörper und die Arme. Schliesslich dreht sie die Kerze nach unten und setzt ihren Mann und das Bett in Flammen.

Die Tochter von Fabienne T., heisst es in der Anklageschrift weiter, habe die Schreie gehört und ihrem Vater zu Hilfe geeilt. Dieser habe sich ins Badezimmer gerettet und sich abgeduscht. Über 30 Prozent seines Körpers werden verbrannt, er verbringt zwei Monate im Spital.

Tat in Brief gestanden

Die Brandwunden sind auch am Donnerstag im Bezirksgericht Uster noch gut ersichtlich. Dort kommt es zum Prozess gegen Fabienne T. Der Vorwurf: Versuchter Mord. T. Sei zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen, hält die Staatsanwaltschaft in der Anklage fest. Ein psychiatrischer Facharzt hat ein Gutachten zu Fabienne T. erstellt. Darin wird festgehalten, dass man bei Fabienne T. von einer Störung aus dem schizophrenen Kreis ausgehen müsse.

Vor dem Gericht sagt T., sie sei gesund, nicht schizophren und brauche keine Medikamente. Ansonsten gibt sie sich mehrheitlich wortkarg, will zu vielen Fragen des Gerichts keine Stellung beziehen. Aus der Befragung wird aber klar: T. würde heute nicht mehr zu ihrer Familie zurückkehren und: Sie hat die Tat bereits im vergangenen Jahr in einem Brief an die Staatsanwaltschaft gestanden. Als sie gefragt wird, ob sie den Tod ihres Ehemanns herbeiführen oder gewünscht habe, sagt sie aber: «Niemals.»

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung sind sich in wesentlichen Punkten einig: Fabienne T. sei nicht zurechnungsfähig gewesen, als sie die Tat begangen habe. Sie brauche deswegen eine psychiatrische Behandlung. Die früher angeordnete Sicherheitshaft will keine Partei aufheben.

Verteidigung plädiert auf Totschlag

Uneinig sind sich die Parteien allerdings beim Motiv. «Es ist ein grauenvolles Szenario, welches Fabienne T. ihrem Ehemann bereitet hat», sagt der Staatsanwalt, spricht von «für Aussenstehende kaum nachvollziehbare Qualen.» Das Leben des Ehemanns sei «eine Zeit lang am seidenen Faden gehangen.» Für ihn sei der Tatbestand des versuchten Mordes klar erfüllt.

Die Verteidigung hingegen will von versuchtem Totschlag sprechen, eine nicht ganz so starke Form der versuchten Tötung. Diese kommt zum Tragen, wenn die Person aus einer heftigen Gefühlsregung oder anderen seelischen Motiven handelt. Die Verteidigerin wirft der Staatsanwaltschaft eine «unfaire Untersuchung vor» und sagt: «Sie wollte einfach nur, dass das aufhört. Mit ‹das› meint sie die seelischen Qualen, die sie durch die geglaubt strengen Lebensregeln ihres Ehemannes erlitt». Sie habe in einer von ihrer gelebten Realität gelebt und dem ständigen seelischen Druck entkommen wollen.

Fabienne T. habe drei Suizidversuche unternommen, sei massiv unterernährt gewesen. «In der Realität meiner Klientin gipfelte die jahrelange Unterdrückung mit der Abgabe eines Führerausweises. Sie lebte psychisch und sozial isoliert komplett. Es war in ihrer Realität das letzte Puzzlestück, das es brauchte, um die Tat zu verüben.»

Bei einer früheren Behandlung seien ihr Depotspritzen zur Behandlung der Schizophrenie verabreicht worden. Diese Verabreichung sei ohne Rücksicht auf die Nebenwirkungen erfolgt. Fabienne T. habe einen Kreislaufkollaps erlitten, sei mit dem Kopf auf dem Toilettenrand aufgeschlagen und habe an der Stirn mit 40 Stichen genäht werden müssen.

«Ich bereue es zutiefst»

Auch mit Kritik am Staat spart die Verteidigerin nicht: «Niemand hat sich um sie gekümmert», kritisiert sie vor dem Gericht. Weder Ärzte noch Psychiater hätten den Zustand von Fabienne T. erkannt. «Sie fiel durch alle Maschen eines so genannten Fürsorgestaates.»

Zum Schluss ergreift dann auch noch T. das Wort. Sie verliest eine kurze Stellungnahme, erläutert darin, sie habe schlechte Erfahrungen mit Psychopharmaka gemacht. «Ich wäre bereit, medizinische Hilfe anzunehmen, aber ich möchte ernst genommen werden.» Sie habe niemanden umbringen wollen, die Tat sei im Affekt passiert. «Ich bereue es zutiefst, was passiert ist, es tut mir sehr leid.»

Auch für ihn sei der Fall nicht einfach, erläutert der vorsitzende Richter. Es sei für alle Parteien klar, dass sich die Tat wie geschildert zugetragen habe. Aber die Folgen und Umstände möglicher Massnahmen müssten genau abgewogen werden. Das Gericht nimmt sich über fünf Stunden Zeit für die Beratung, ehe es urteilt: Fabienne T. wird des versuchten Mordes schuldig gesprochen. 

Schuldeinsicht nicht überzeugend

Die Schuldeinsicht sei noch nicht wirklich überzeugend, sagt der Richter. Das sei sicherlich auch krankheitsbedingt der Fall. Deswegen gebe es auch keine Strafe, sondern eine stationäre Massnahme. Fabienne T. zeige trotz langjähriger Krankheitsgeschichte keine Einsicht. Eine stationäre Massnahme sei deswegen zwingend notwendig. Eine ambulante Massnahme sei aufgrund der Aktenlage zu wenig ausreichend. «Die Verteidigung hat angeprangert, dass sich der Staat bislang zu wenig gekümmert habe. Diese Verantwortung übernimmt das Gericht nun ausdrücklich.»

Dass Fabienne T. nichts zur Vorgeschichte sagen wollte, helfe in vorliegendem Fall nicht, sagt der Richter. Es würden Unterlagen oder Beweise fehlen, dass sie tatsächlich unter ihrem Ehemann gelitten und von ihm unterdrückt worden sei, auch wenn sie dies subjektiv so wahrnehme. Deswegen könne man dem Argument, dass es sich um Totschlag und nicht um versuchten Mord handle, nicht weiter folgen, so der Richter.

«Wünsche Ihnen, dass Ihr Leben weiter geht»

«Sie müssen nicht Angst haben, dass Sie jahrelang eingesperrt werden», sagt der Richter. Es gebe auch in der stationären Massnahme verschiedene Stufen. «Wenn Sie mitarbeiten, werden Sie auch schrittweise in die Gesellschaft zurückkehren», sagt der Richter.

Auch muss Fabienne T. eine Genugtuung von 10'000 Franken plus Zins an ihren Ehemann bezahlen. Der eingezogene Barbetrag wird eingezogen. Zudem muss Fabienne T. ihrem Mann eine Prozessentschädigung von 6000 Franken bezahlen.

«Aus unserer Sicht empfehlen wir Ihnen, die therapeuthische Massnahme vorzeitig anzutreten», schliesst der Richter. «Sie können natürlich auch in Berufung gehen, dann warten Sie aber noch einige Jahre im Gefängnis und werden nicht therapiert. Sie schieben damit die Massnahme einfach hinaus. Das ist aus unserer Sicht nicht zielführend» und beendet die Verhandlung mit den Worten: «Ich wünsche Ihnen alles Gute und dass ihr Leben weiter geht.»

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  • 16.46 Uhr

    Empfehlung, Therapie bald anzutreten.

    «Aus unserer Sicht empfehlen wir Ihnen, die therapeuthische Massnahme vorzeitig anzutreten. Sie können natürlich auch in Berufung gehen, dann warten Sie aber noch einige Jahre im Gefängnis und werden nicht therapiert. Sie schieben damit die Massnahme einfach hinaus. Das ist aus unserer Sicht nicht zielführend», schliesst der Richter. Damit ist die Urteilsverkündigung geschlossen, mit den Worten. «Ich wünsche ihnen, dass das Leben für Sie weitergeht.»

  • 16.45 Uhr

    Gerichtskosten übernimmt der Staat

    Weil Fabienne T. schuldunfähig sei, müsse sie die Kosten des Gerichts nicht übernehmen. Diese würden dem Staat auferlegt. Auch die restlichen Verteidigungskosten würden auf die Staatskasse gehen. Beim Privatkläger seien damit nicht alle  abgedeckt. «Das ist uns bewusst, geht aber mit der Schuldunfähigkeit auch ein bisschen einher»

  • 16.43 Uhr

    Begründung zur Genugtuung

    Nun geht es um die Genugtuung: Die Wohnung sei aktuell illiquid, zudem sei sie in absehbarer Zeit nicht liquide gemacht. Deswegen habe man diese bei der Überlegung weggelassen. Wenn Fabienne T. irgendwann wieder auf freien Fuss komme, dann müsse sie auch Geld haben, um ein neues Leben zu starten. Man gehe hier von 12'000 Franken für einige Monate aus. «Damit bleiben 16'000 Franken, die man verteilen kann. Es wäre unbillig, aufgrund der schweren Verletzungen einfach zu sagen, dass Sie das ganze Geld behalten können.» Deswegen erhalte der Ehemann 10'000 Franken Genugtuung, die restlichen 6000 Franken würden dem Honorar der Verteidigung zugesprochen. 

  • 16,36 Uhr

    «Sie müssen nicht Angst haben, dass Sie jahrelang eingesperrt werden»

    «Sie müssen nicht Angst haben, dass Sie jahrelang eingesperrt werden», sagt der Richter. Es gebe auch in der stationären Massnahme verschiedene Stufen. «Wenn Sie mitarbeiten, werden Sie auch schrittweise in die Gesellschaft zurückkehren», sagt der Richter. 

  • 16.33 Uhr

    «Wir übernehmen diese Verantwortung»

    Die Schuldeinsicht sei noch nicht wirklich überzeugend, sagt der Richter. Das sei sicherlich auch krankheitsbedingt der Fall. Deswegen gebe es auch keine Strafe, sondern eine stationäre Massnahme. Fabienne T. zeige trotz langjähriger Krankheitsgeschichte keine Einsicht. Eine stationäre Massnahme sei deswegen zwingend notwendig. Eine ambulante Massnahme sei aufgrund der Aktenlage zu wenig ausreichend. «Die Verteidigung hat angeprangert, dass sich der Staat bislang zu wenig gekümmert habe. Diese Verantwortung übernimmt das Gericht nun ausdrücklich.»

  • 16.27 Uhr

    Keine Beweise für Unterdrückung

    Dass Fabienne T. nichts zur Vorgeschichte sagen wollte, helfe in vorliegendem Fall nicht, sagt der Richter. Es würden Unterlagen oder Beweise fehlen, dass sie tatsächlich unter ihrem Ehemann gelitten und von ihm unterdrückt worden sei, auch wenn sie dies subjektiv so wahrnehme. Deswegen könne man dem Argument, dass es sich um Totschlag und nicht um versuchten Mord handle, nicht weiter folgen, so der Richter. 

  • 16.23 Uhr

    Argumente für Totschlag sieht Gericht nicht

    Zum Totschlag-Argument der Verteidigung sagt der Richter, das gemäss Bundesgericht keine psychische Krankheit gegeben sein darf. Das sei nur in sehr spezifischen Ausnahmefällen möglich. Totschlag kommt zum Tragen, wenn die Person aus einer heftigen Gefühlsregung oder anderen seelischen Motiven handelt. Diese müsse objektiv für einen normalen Menschen erkennbar sein, so der Richter. Das habe das Gericht in vorliegendem Fall nicht feststellen können. 

  • 16.20 Uhr

    «Besonders grausame Tat»

    Der Sachverhalt gemäss Anklageschrift sei unbestritten, begründet der Richter das Urteil. Beurteilt worden sei vor allem die rechtliche Qualifikation. Diese müsse in einem ersten Schritt objektiv beurteilt werden, unabhängig von der Schuldfähigkeit. Beim versuchten Mord spiele die Heimtücke eine grosse Rolle, das sei in diesem Fall erfüllt. «Wir haben eine ruhende Person im Bett, die nicht damit rechnen muss, dass sie mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet wird. Die Tat ist besonders grausam, weil man mit einem langsamen, qualvollen Tod rechnen muss.» Jemanden anzuzünden, habe für die betroffene Person normalerweise lebenslange Folgen, so der Richter. 

  • 16.16 Uhr

    Fabienne T. bleibt in Sicherheitshaft

    Fabienne T. muss bis zum Antreten der stationären psychischen Massnahme in Sicherheitshaft bleiben. 

  • 16,14 Uhr

    Stationäre Massnahme angeordnet

    Jetzt spricht der Richter das Urteil: Fabienne T. wird des versuchten Mords in nicht-selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit schuldig gesprochen. Es wird eine stationäre therapeutische Massnahme zur Behandlung der psychischen Krankheit angeordnet. Auch muss Fabienne T. eine Genugtuung von 10'000 Franken plus Zins an ihren Ehemann bezahlen. Der eingezogene Barbetrag wird eingezogen. Zudem muss Fabienne T. ihrem Mann eine Prozessentschädigung von 6000 Franken bezahlen

  • 16 Uhr

    Urteilsverkündung verzögert sich

    Die Urteilsverkündung verzögert sich. Aktuell sind die Saaltüren noch nicht geöffnet.

  • 10.30 Uhr

    Urteil folgt um 16 Uhr

    Der Richter erklärt nun noch einmal, was das weitere Vorgehen ist. Die Sache sei klar, aber die Folgen und Umstände könne man aber nicht einfach auf die Schnelle festlegen. Die Urteilseröffnung erfolge nicht vor 16 Uhr. Damit ist der Prozess unterbrochen, das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. 

  • 10.25 Uhr

    Fabienne T. ergreift das Wort

    Nun kommt das Schlusswort. Fabienne T. ergreift das Wort. Ihre Schwestern und ihre Eltern seien entgegen der Darstellung der Ärzte noch am Leben. Sie habe schlechte Erfahrungen mit Psychopharmaka gemacht. «Ich wäre bereit, medizinische Hilfe anzunehmen, aber ich möchte ernst genommen werden.» Sie habe niemanden umbringen wollen, die Tat sei im Affekt passiert. «Ich bereue es zutiefst, was passiert ist, es tut mir sehr leid.»

  • 10.23 Uhr

    Keine sofortige Haftenlassung

    Die Sicherheitshaft sei nicht sofort aufzuheben, sagt die Verteidigerin auf Frage des Richters. Sie fordere keine sofortige Haftentlassung. Der Verteidiger weist darauf hin, dass Fabienne T. Miteigentümerin der Liegenschaft sei. «Ihre finanziellen Verhältnisse sind nicht so schlecht, wie sie sagt.» Die Verteidigung von Fabienne T. sagt, dabei handle es sich nicht um liquides Vermögen. Zudem strebe der Ehemann auch keine Liquidität durch eine Scheidung an. 

  • 10.19 Uhr

    Bescheidene finanzielle Verhältnis

    Fabienne T. lebe in sehr bescheidenen Verhältnissen. Ihr Bankkonto sei gesperrt worden, sie habe rund 10'000 Franken Erspartes. «Die Erkenntnis, finanziell von ihrem Ehemann abhängig zu sein, setzte meine Klientin jahrelang psychisch unter Druck.» Selbst im Gefängnis habe sie sich noch Sorgen um ihre wirtschaftliche Situation gemacht, führt die Verteidigerin aus. 

  • 10.03 Uhr

    Keine Zwischenfälle während Haft

    Während der 18-monatigen Haft sei es bislang nie zu Zwischenfällen gekommen. Fabienne T. verhalte sich gemäss Aussagen freundlich und zuvorkommend gegenüber Mitinhaftierten und dem Personal.

  • 9.54 Uhr

    «Gutachten hinterlässt zwiespältige Eindrücke»

    Fabienne T. habe keine anderen Drittpersonen gefährden und lediglich ihrer gelebten Realität entfliehen wollen. «Es sei von einer wahnhaften Realitätsverkennung auszugehen», sagt die Verteidigerin. Sie habe ihren Ehemann wahnhaft als Bedrohung wahrgenommen. Das erstellte psychiatrische Gutachten hinterlasse «zwiespältige Eindrücke». Fabienne T. sei bereit, sich einem Gutachten zu unterziehen, «wenn sie von einer weiblichen Gutachterin durchgeführt wird.» Sie sei auch nicht abgeneigt, sich einer Therapie zu unterziehen, aber mit Rücksicht auf die Umstände. 

    Bei einer früheren Behandlung seien ihr «ohne Rücksicht» Depotspritzen verabreicht worden. Diese Verabreichung sei ohne Rücksicht auf die Nebenwirkungen erfolgt. Fabienne T. habe einen Kreislaufkollaps erlitten, sei mit dem Kopf auf dem Toilettenrand aufgeschlagen und habe an der Stirn mit 40 Stichen genäht werden müssen. 

  • 9.53 Uhr

    «Niemand hat sich um sie gekümmert»

    «Niemand hat sich um sie gekümmert», kritisiert die Verteidigerin. Weder Ärzte noch Psychiater hätten den Zustand von Fabienne T. erkannt. «Sie fiel durch alle Maschen eines so genannten Fürsorgestaates», sagt die Verteidigerin von Fabienne T. 

  • 09.50 Uhr

    Fabienne T. «lebte in eigener Realität»

    Die Staatanwaltschaft werfe ihrer Mandantin Skrupellosigkeit vor, so die Verteidigerin. Der Staatsanwalt interessiere sich nur für die Tat, nicht aber die Hintergründe. Ihre Mandantin sei zum Zeitpunkt der Tat nicht fähig gewesen, die Folgen abzuschätzen. «Sie hat immer wieder gesagt, dass sie nicht wusste, was sie tat und weshalb sie es tat.» Die Verteidigerin: «Sie wollte einfach nur, dass das aufhört. Mit das meint sie die seelischen Qualen, die sie durch die geglaubt strengen Lebensregeln ihres Ehemannes erlitt». Sie habe in einer von ihrer gelebten Realität gelebt und wollte dem ständigen seelischen Druck entkommen. 

    Fabienne T. habe drei Suizidversuche unternommen, sei massiv unterernährt gewesen. «In der Realität meiner Klientin gipfelte die jahrelange Unterdrückung mit der Abgabe eines Führerausweises. Sie lebte psychisch und sozial isoliert komplett. Es war in ihrer Realität das letzte Puzzlestück, das es brauchte, um die Tat zu verüben.»

  • 9.42 Uhr

    «Untersuchung war unfair»

    Die Verteidigung stellt gleich mehrere Anträge. Aufgrund der  nicht-selbstverschuldeten Schuldunfähigkeit sei von versuchtem Totschlag und Brandstiftung zu sprechen. Die Zivilklagen des Ehemanns und der Gebäudeversicherung seien vollumfänglich abzuweisen. «Die Untersuchung war unfair, die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren schnellstmöglich vom Tisch halten», so die Verteidigerin. Die Staatsanwaltschaft behaupte, die Taten erfüllten die Bestände des versuchten Mordes. Sie habe nicht nur ihren Ehemann mit Brandbeschleuniger bespritzt, sondern auch sich selbst und daher ebenfalls Verbrennung erlitten. 

  • 9.35 Uhr

    Jetzt spricht die Verteidigung

    Der Prozess geht weiter. Jetzt erhält die Verteidigung das Wort.

  • 9.17 Uhr

    Pause

    Der Richter unterbricht den Prozess. Um 9.35 Uhr geht es weiter.

  • 9.13 Uhr

    «Grauenvolles Szenario» – «Kaum nachvollziehbare Qualen»

    Der Staatsanwalt sagt weiter, man nehme mit einer solchen Tat in Kauf, dass die geschädigte Person, in diesem Fall der Ehemann, sterben müsse. Das Tatmotiv sei nicht wirklich zu klären, weswegen er sich auf das Tatmittel Feuer konzentriere. «Es ist ein grauenvolles Szenario, welches Fabienne T. ihrem Ehemann bereitet hat», sagt der Staatsanwalt, spricht von «für Aussenstehende kaum nachvollziehbare Qualen.» Das Leben des Ehemanns sei «eine Zeit lang am seidenen Faden gehangen.» 

  • 9.08 Uhr

    Tathergang wird erneut beschrieben

    Nun äussert sich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Ehemann habe bei ihm «die Sache auf den Punkt gebracht», so der Staatsanwalt: «Das Schlimmste war für mich zu realisieren, dass ich als Partner ohnmächtig sehen musste, wie meine Partnerin in einer wiederholten Notsituation und depressiven Phasen war.» Ihr Ehemann habe sie wiederholt darum gebeten, professionelle Hilfe zu suchen, sei dabei aber auf kein Gehör gestossen, sagt der Staatsanwalt.

    Dann beschreibt er erneut den Tathergang. Fabienne T. habe sich auf den Ehemann gesetzt, ihn mit Brandbeschleuniger übergossen und dann «alles in Flammen aufgehen lassen», so der Staatsanwalt. Zudem verweist er auf das schriftliche Geständnis, welches via Brief bei der Staatsanwaltschaft eingetroffen sei. 

  • Jetzt spricht der Staatsanwalt

    Die Befragung von Fabienne T. ist beendet. Nun spricht der Staatsanwalt.

  • 9 Uhr

    18'000 Euro beschlagnahmt

    Zu den Forderungen ihres Ehemanns, dass Fabienne T. ihm eine Genugtuung von 10'000 Franken bezahlen soll, sagt sie: «Damit bin ich nicht einverstanden.» Auch mit den Forderungen der Gebäudeversicherungen ist sie nicht einverstanden. Bei der Durchsuchung seien rund 18'000 Euro beschlagnahmt worden. Was damit passieren solle, fragt der Richter. «Das ist mein Erspartes und das Geld möchte ich zurück», sagt sie. 

  • 8.55 Uhr

    «Habe mir niemals den Tod gewünscht»

    Ob sie gewusst habe, dass das Feuer zum gewaltvollen Tod habe führen können, wird sie gefragt. Auch dazu will sich Fabienne T. nicht äussern. Als sie gefragt wird, ob sie den Tod ihres Ehemanns herbeiführen oder gewünscht habe, sagt sie dann aber: «Niemals.» Weiter will sie sich nicht zur Tat äussern.

  • 8.50 Uhr

    Brief mit Geständnis

    Fabienne T. hat im vergangenen Jahr einen Brief mit dem Betreff «Geständnis» an die Staatsanwaltschaft geschickt. Darin gibt sie die Tat im Grundsatz zu, wird aus der Befragung ersichtlich. Sie könne sich an den Brief erinnern, wolle sich aber nicht weiter äussern, sagt Fabienne T. «Ja, ich habe es gemacht», sagt sie dann aber dennoch. 

  • 8.48 Uhr

    Keine Aussage zur Tat

    Zur Tat werde sie keine Aussagen machen, sagt Fabienne T. Dabei bleibt sie auch, als der Richter nachfragt. Ach zu den Hintergründen äussert sie sich nicht. Die genauen Umstände bleiben damit aktuell noch völlig unklar. 

  • 8.45 Uhr

    Gutachten erstellt

    Ein psychiatrischer Facharzt hat ein Gutachten zu Fabienne T. erstellt. Darin wird festgehalten, dass man bei Fabienne T. von einer Störung aus dem schizophrenen Kreis ausgehen müsse. T. sagt, sie sei gesund, nicht schizophren und brauche keine Medikamente. Weiter dazu äussern will sie sich nicht.

  • 8.37 Uhr

    Jetzt spricht Fabienne T.

    Fabienne T. nimmt vor dem Richter Platz. Ihr gehe es gut und sie könne im Gefängnis im Hausdienst arbeiten. Medikamente braucht sie laut eigenen Aussagen keine. Zu ihrer aktuellen familiären Situation möchte sie keine Angaben machen. Würde sie heute entlassen, würde sie nicht in ihre Ehesituation zurückkehren, sagt sie vor dem Richter. 

  • 8.34 Uhr

    Prozess beginnt

    Mit einigen Minuten Verzögerung beginnt der Prozess. Das Interesse ist gross, zahlreiche Zuschauer und Medienschaffende sind vor Ort. Zunächst wird Fabienne T. befragt. 

  • 8.00 Uhr

    Prozess beginnt um 8.30 Uhr

    Der Prozess gegen Fabienne T. beginnt um 8.30 Uhr.