Gemeinderätinnen fordern Frauen sollen in Zürcher Hallenbädern oben ohne schwimmen dürfen

SDA, smi

13.4.2023

Für Männer überall selbstverständlich, Frauen in Zürich nur in Freibädern erlaubt: Schwimmen ohne Oberkörper-Bekleidung.
Für Männer überall selbstverständlich, Frauen in Zürich nur in Freibädern erlaubt: Schwimmen ohne Oberkörper-Bekleidung.
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In Stadtzürcher Freibädern wird «oben ohne» geduldet, in Hallenbädern nicht. Diese Ungleichbehandlung müsse beendet oder begründet werden. Das fordern vier Zürcher Gemeinderätinnen.

SDA, smi

«Oben ohne» statt im Bikini oder Badekleid: Vier Zürcher Gemeinderätinnen verlangen vom Stadtrat Auskunft zur Badeordnung in den städtischen Hallen- und Freibädern. Die Parlamentarierinnen vermuten, dass beim Thema «oben-ohne»-Baden eine Ungleichbehandlung vorliegt. Diese müsse beseitigt werden.

Rechtzeitig vor dem Start der Freiluft-Badesaison fordert die Anfrage Klarheit zur städtischen Badeordnung: Wie die unterzeichnenden Gemeinderätinnen von GLP, Grünen, Mitte und SP festgestellt haben, lässt die Badeordnung nämlich Fragen offen.

Dort steht lediglich, dass die Badebekleidung «das sittliche Empfinden nicht verletzen» dürfe. Zudem sei ausschliesslich ordentliche Badebekleidung inklusive Burkini zugelassen.

Nähere Vorschriften zum Thema erlassen die Verantwortlichen der einzelnen Badeanstalten. Gemäss dem Vorstoss hat sich dabei in den Sommerbädern eine liberalere Praxis durchgesetzt als in den Hallenbädern. Oben ohne zu schwimmen oder zu sünneln sei dort erlaubt. Auch Tangas und Microbikinis würden nicht beanstandet.

Bedeckte Brüste in Hallenbädern

In den Hallenbädern hingegen werde eine «sportlichere Atmosphäre» angestrebt. Konkret: Badehose für alle sowie bedeckte Brüste bei Frauen. Diese Ungleichbehandlung von Mann und Frau könnte laut den Parlamentarierinnen rechtlich heikel sein.

Gefordert sei stattdessen eine genderneutrale Regelung. «Alle sollen frei entscheiden dürfen, was sie von Badehose über Badekleid bis Burkini tragen möchten», lautet ihre Forderung.

Sollte der Stadtrat an einer Ungleichbehandlung festhalten wollen, solle er erklären, warum. Und anhand welcher Körpermerkmale oder anderer Kriterien das Badepersonal denn im Zweifelsfall überhaupt entscheiden solle, für wen nun welche Regelung gelte.

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