Frauen sollen künftig den Orientierungstag für Armee und Zivilschutz besuchen müssen. Der Bundesrat will damit mehr Frauen für einen freiwilligen Dienst gewinnen.
Frauen sollen künftig wie Männer den Orientierungstag für Armee und Zivilschutz besuchen müssen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zur nötigen Verfassungsänderung eröffnet. Damit können sich Kantone, Parteien und Organisationen zur Vorlage äussern, bevor später Volk und Stände darüber abstimmen.
Der obligatorische Orientierungstag für Schweizerinnen soll ab 2030 eingeführt werden. Dafür sind Änderungen an der Bundesverfassung und an mehreren Gesetzen nötig. Der Orientierungstag gilt nicht als Diensttag, sondern als Amtstermin. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeiterinnen dafür frei geben, wie der Bundesrat im erläuternden Bericht schreibt.
Nur rund 1200 Schweizerinnen besuchen Orientierungstag
Bislang ist die Teilnahme für Frauen freiwillig. Rund 1200 Schweizerinnen besuchen den Orientierungstag jedes Jahr. Laut Bundesrat erhalten sie dort einen vertieften Einblick in die Armee und den Zivilschutz – von der Rekrutierung bis zu Karrierechancen.
Mit der neuen Pflicht will die Regierung die Chancengleichheit fördern und den Frauenanteil in Armee und Zivilschutz erhöhen. Der Bundesrat ist laut Vernehmlassungsbericht überzeugt, dass sich dank besserer Information mehr Frauen freiwillig für einen Dienst entscheiden.
Der Bericht betont auch sicherheitspolitische Gründe. Angesichts der verschärften Lage in Europa brauche es mehr Personal in Armee und Zivilschutz. Die Regierung sieht im Pflicht-Tag für Frauen einen wichtigen Schritt, um die personelle Basis zu sichern – und zugleich einen Beitrag zur Gleichstellung zu leisten.
Was ist eine Vernehmlassung – und wie kann ich mitmachen?
- Die Vernehmlassung ist ein fester Bestandteil der Schweizer Gesetzgebung. Bevor ein neuer Gesetzesentwurf ins Parlament kommt, veröffentlicht der Bundesrat (oder manchmal eine Parlamentskommission) einen Vorentwurf und einen erläuternden Bericht.
- Darin steht, was genau geplant ist und welche Folgen die Änderung haben könnte. Diese Unterlagen gehen an alle Kantone, Parteien sowie grosse Organisationen wie Gewerkschaften oder Wirtschaftsverbände. Sie können innerhalb einer bestimmten Frist Stellung nehmen.
- Auch Privatpersonen dürfen mitreden: Jede und jeder kann eine eigene Rückmeldung einreichen. Man muss nicht stimmberechtigt sein. Informationen zu laufenden Vernehmlassungen und zur Teilnahme finden sich auf der Website des Bundes.