Vorwurf des WaffenverkaufsFreiheitsstrafe für Ex-Logistik-Chef der Kapo Schwyz gefordert
zs, sda
8.4.2021 - 20:29
Für einen ehemaligen Logistik-Chef der Schwyzer Kantonspolizei hat die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe gefordert. Ihm wird Waffen- und Munitionshandel vorgeworfen.
Keystone-SDA, zs, sda
08.04.2021, 20:29
SDA
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat für einen früheren Logistik-Chef der Schwyzer Kantonspolizei eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken gefordert. Sie wirft ihm vor, Munition über die Kantonspolizei für sich selbst bestellt und Waffen im Darknet verkauft zu haben.
Der bald 59-jährige Schweizer wies am Donnerstag in der Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona den Vorwurf des Waffenverkaufs weit von sich. Er gab jedoch zu, Munition auf Kosten seiner Arbeitgeberin für sich selbst bestellt zu haben.
Den Wert dieser Munition bezifferte er auf rund 40'000 Franken. Die von der Kantonspolizei Schwyz aufgeführten rund 300'000 Schuss Munition im Wert von insgesamt 180'000 Franken bezeichnete der Angeklagte als «jenseits».
Ebenso bestritt er den mutmasslichen Deliktzeitraum von 2009 bis 2018. Teils aufgeführte Munition hätte er aufgrund seiner privaten Waffensammlung gar nicht verwenden können.
Keine Amtsgeheimnisse verraten
Der frühere Logistik-Chef bestritt zudem, Informationen an einen jungen, deutschen Waffennarr geliefert zu haben, die von der Kantonspolizei Schwyz aufgrund eines Rechtshilfegesuchs von Deutschland gesammelt worden waren. Der Deutsche wurde im Zusammenhang mit Waffengeschäften in seiner Heimat verurteilt.
In jenem Verfahren belastete der Waffennarr den Angeklagten schwer. Er sagte aus, vom Schweizer sieben Waffen gekauft zu haben. Weiter will er als Komplize Waffen aus Deals des Angeklagten im Darknet den jeweiligen Käufern übergeben haben. Ab Mitte August bis November 2013 soll der Schweizer gemäss Anklage gut 60 Waffen angeboten haben – Revolver, Pistolen und Sturmgewehre.
Weiter beschuldigte der Deutsche den früheren Chef-Logistiker, Ermittlungsergebnisse an ihn weitergegeben zu haben, damit er seine Aussagen im deutschen Strafverfahren anpassen konnte.
Warum der Deutsche den Schweizer belastete, erklärte der Angeklagte damit, dass der Mann die Schuld auf ihn habe abschieben wollen. Kennengelernt hat der Angeklagte den Deutschen über die Internet-Verkaufsplattform Ebay. Dort verkaufte der 59-jährige Schweizer verschiedene legale Materialien für Waffen.
Fotos lokalisiert
Die BA hält die Angaben des Deutschen für glaubwürdig. Der Staatsanwalt führte aus, dass die im Darknet abgebildeten Fotos in der Garage des Angeklagten aufgenommen worden seien. Dies habe sich aufgrund des Abgleichs der dortigen Bodenstruktur mit den Bildern gezeigt.
Die BA wirft dem 59-Jährigen mehrfache, gewerbsmässige Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Versuch dazu vor, sowie mehrfache Veruntreuung, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache ungetreue Amtsführung und mehrfache Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Kaum Kontrollen
Im Verfahren befragte das Bundesstrafgericht vier Zeugen. Dabei wurde unter anderem deutlich, dass es in der Logistik der Kantonspolizei Schwyz kaum Kontrollmechanismen gab. Bis zu einer Summe von 5000 Franken konnte der Angeklagte selbständig Bestellungen tätigen – von der Büroklammer bis zur Feuerwaffe.
Aber nicht nur der Logistik-Chef bestellte beispielsweise Munition. Auch der Einsatztrainer der Kantonspolizei tat dies, wobei gemäss dessen Aussagen am Ende zumindest die Rechnung über den Tisch des Logistikers gingen.
Der Angeklagte bezeichnete die für sich getätigten Bestellungen als eine «Dummheit», zu der er stehe. Es sei so einfach gewesen, und es sei nicht bei einem Mal geblieben.
Dass es einfach war, befand auch die BA. Das Bestellsystem bezeichnete der frühere Vorgesetzte des Angeklagte hingegen als direkt und effizient. Eine Mitverantwortung für die Veruntreuung der bestellten Munition sehe er keine, sagte der unterdessen pensionierte Polizist als Zeuge aus.
Der Prozess wird mit dem Plädoyer des Verteidigers am Freitag weitergeführt. Das Urteil wir am 22. April eröffnet. (Fall SK.2020.51)
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