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Politische Einreiseverbote gegen Ausländer

Führungsprobleme bei Fedpol unter Bundesrat Beat Jans festgestellt

Beim Fedpol unter Bundesrat Beat Jans wurden Führungsprobleme festgestellt. (Archivbild)

Beim Fedpol unter Bundesrat Beat Jans wurden Führungsprobleme festgestellt. (Archivbild)

sda

Zwei heikle Einreiseverbote zeigen Führungsprobleme bei Fedpol auf. Jetzt gerät auch Justizminister Beat Jans wegen mangelnder Aufsicht unter Druck.

Petar Marjanović

Petar Marjanović

11.11.2025, 17:25

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ständerät*innen werfen Fedpol gravierende Führungsprobleme vor, darunter fehlende Aktenführung und unklare Entscheidwege.
  • In zwei Fällen kippte Fedpol erst abgelehnte Einreiseverbote nach Interventionen aus Zürich – ohne neue Fakten und teils ohne Dokumentation.
  • Auch die Aufsicht von Bundesrat Beat Jans’ Departement habe versagt und müsse dringend gestärkt werden.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Im Bundesamt für Polizei (Fedpol) sind schwere Führungsprobleme zutage gekommen. Das zeigt ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates, der am Dienstagnachmittag veröffentlicht wurde.

Die Ständerät*innen haben untersucht, wie Fedpol über Einreiseverbote entscheidet – und dabei festgestellt, dass gleich an mehreren Stellen grundlegende Fehler passiert sind. Betroffen ist auch der Zuständigkeitsbereich von Bundesrat Beat Jans, der als Justizminister die Aufsicht über Fedpol führt.

Was ist der Hintergrund?

Auslöser waren zwei prominente Fälle: Im Oktober 2024 sollte der rechtsextreme Österreicher Martin Sellner im Kanton Zürich auftreten. Die Zürcher Kantonspolizei stellte den Antrag auf ein Einreiseverbot. Fedpol prüfte den Fall – und lehnte zunächst ab. Auch das Staatssekretariat für Migration und der Nachrichtendienst des Bundes sahen keine Gründe für ein Verbot.

Erst nach einem Anruf des Zürcher Polizeikommandanten kippte die damalige Fedpol-Direktorin die Entscheidung und ordnete ein Verbot an. Dokumentiert wurde diese Anweisung nicht. Über die Vorgänge hatte die «NZZ» zunächst berichtet.

Fast identisch verlief die Affäre um den palästinensisch-amerikanischen Aktivisten Ali Abunimah im Januar 2025, über die der «Tages-Anzeiger» berichtet hatte. Auch hier stellte Zürich ein Gesuch. Und auch hier kam die Antwort aus Bern zuerst klar: kein Einreiseverbot. Fedpol hielt schriftlich fest, dass die kritisierten Internetbeiträge des Aktivisten «von der Meinungsfreiheit geschützt» seien. Die Migrationsbehörde des Bundes (SEM) und der Nachrichtendienst (NDB) sahen ebenfalls keine Gefährdung.

Einen Tag später folgte die Kehrtwende. Nach einer erneuten Mail aus Zürich verfügte Fedpol ein Verbot – gestützt auf dieselben Argumente, die 24 Stunden zuvor verworfen worden waren.

Was ist die Kritik der Kommission?

Die Geschäftsprüfung schreibt zwar nüchtern, dass Fedpol in beiden Fällen vom normalen Verfahren abwich. Tatsächlich ist das aber eine deutliche Kritik an der Führung. Vor allem die Aktenführung sei «ungenügend».

Weder im Fall Sellner noch im Fall Abunimah sei nachvollziehbar dokumentiert, warum die Entscheidungen plötzlich geändert wurden. Die Kommission hält fest, dass die Begründungen für die Verbote nur «sehr summarisch» aus den Unterlagen hervorgehen.

Der Bericht legt zudem offen, dass die internen Entscheidwege bei Fedpol unklar sind. Wann die Direktion eingreift, ist nicht geregelt. Laut der ehemaligen Direktorin hätten die Juristen «keine Gesamtsicht» gehabt – der Leiter des zuständigen Bereichs widersprach. Für die Kommission ist klar: Wenn die Direktion Entscheide übersteuert, braucht es klare Kriterien und eine saubere Dokumentation. Andernfalls entsteht der Eindruck, politische Interessen könnten die fachliche Beurteilung verdrängen.

Was bedeutet das für Beat Jans?

Die Aufsicht durch das Justizdepartement kommt schlecht weg. Die Kommission stellt fest, dass das Departement unter Bundesrat Beat Jans zurückhaltend agiert habe. Politisch bedeutsame Fälle hätte Fedpol eigentlich dem Departement vorlegen müssen – doch diese Pflicht wurde offenbar seit elf Jahren nie angewendet. Die entsprechende Vorschrift war intern kaum bekannt.

Die Kommission empfiehlt nun umfassende Korrekturen. Sie fordert eine vollständige Aktenführung, klare interne Zuständigkeiten, saubere Abläufe bei Wiedererwägungen und eine aktivere Aufsicht durch das Departement. Der Bundesrat soll bis Ende Februar 2026 darlegen, wie er die Mängel beheben will.

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