Schläge und TritteGefängnis-Mitarbeiter muss Genugtuung an Brian zahlen
zs, sda
17.8.2023 - 12:00
Ein Angestellter der JVA Lenzburg AG muss neben einer bedingten Geldstrafe 1000 Franken Genugtuung an Brian bezahlen. Das hat das Bundesgericht nun in einem Urteil festgehalten.
zs, sda
17.08.2023, 12:00
17.08.2023, 12:12
SDA
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2019 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem bekannten Gefängnisinsassen Brian und Angestellten der JVA Lenzburg AG.
Einer der Angestellten schlug Brian dabei zweimal mit der Faust und trat ihn.
Der Mann wurde nun zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen, einer Busse von 4700 Franken und einer Genugtuung von 1000 Franken an Brian verurteilt.
Ein Angestellter der JVA Lenzburg AG ist wegen zwei Faustschlägen und Fusstritten gegen den durch die Medien bekannt gewordenen Zürcher Brian zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen.
Nebst der Geldstrafe von 90 Tagessätzen hat das Bundesgericht eine Busse von 4700 Franken bestätigt. Der Angestellte muss Brian zudem eine Genugtuung von 1000 Franken bezahlen. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervor. Der Angestellte wurde des Amtsmissbrauchs und der einfachen Körperverletzung für schuldig befunden.
Zur Auseinandersetzung zwischen Brian und sechs Vollzugsangestellten kam es 2019 anlässlich einer Verlegung von der Justizvollzugsanstalt Lenzburg (JVA) in ein anderes Gefängnis. Wegen des aggressiven Verhaltens intervenierten die Angestellten und brachten den um sich schlagenden Brian zu Boden. Der Beschwerdeführer führte jedoch zwei Schläge gegen den Kopf und zwei Fusstritte gegen den Körper von Brian aus, als dieser bereits auf dem Boden lag.