Auf Bundesplatz angezündet Geflüchteter im Interview: «Im Iran werde ich hingerichtet»

Von Jennifer Furer

22.7.2020

Behzad Kaikhosravi zündete sich im Rahmen einer Demonstration vor dem Bundeshaus selbst an.
Behzad Kaikhosravi zündete sich im Rahmen einer Demonstration vor dem Bundeshaus selbst an.
zVg

Der Iraner Behzad Kaikhosravi hat sich am Montag auf dem Bundesplatz selbst angezündet. Damit löste er eine Debatte über den Umgang mit Abgewiesenen aus. «Bluewin» konnte mit ihm sprechen.

Ein abgewiesener Geflüchteter aus dem Iran hat sich am Montag während der Demonstration #stopisolation auf dem Bundesplatz in Bern angezündet. Es handelte sich um einen Protest gegen den Umgang von Abgewiesenen in Rückkehrzentren im Kanton Bern.

Dort lebte auch der Iraner Behzad Kaikhosravi, der sich nach einem negativen Entscheid der Migrationsbehörden suizidieren wollte. Nachdem er sich angezündet hatte, wurde er ins Spital gebracht. Im Interview mit «Bluewin» erzählt der Kurde, was ihn zu seinem Handeln bewogen hat und wie es für ihn weitergehen soll. Weil Kaikhosravi nur Kurdisch und Farsi spricht, war ein Übersetzer anwesend.

Herr Kaikhosravi, wie geht es Ihnen?

Es geht mir sehr schlecht.

Wo befinden Sie sich zurzeit?

Ich weiss es nicht genau. Ich weiss nur, dass ich in einer psychiatrischen Klinik bin.

Hilft Ihnen das?

Nein, ich brauche keinen Arzt oder Therapeuten. Sie können mir nicht helfen. Das Migrationsamt oder das Staatssekretariat für Migration (SEM) könnte mir helfen, aber sie besuchen mich nicht. Seit 4,5 Jahren habe ich meine Frau und mein Sohn nicht mehr gesehen. Sie sind in Deutschland. Alles, was ich möchte, ist ein normales Leben mit ihnen zu führen.

Behzad Kaikhosravi sagt, er sei ein politisch Geflüchteter. Die Behörden glauben ihm nicht.
Behzad Kaikhosravi sagt, er sei ein politisch Geflüchteter. Die Behörden glauben ihm nicht.
zVg

Wieso ist das nicht möglich?

Vor zehn Tagen hat mir das Staatssekretariat für Migration (SEM) einen Brief geschickt, in dem steht, dass ich die Schweiz verlassen muss. Ich verstehe das nicht, ich bin doch auch nur ein Mensch, der das Recht auf ein normales Leben in Sicherheit hat.

Wieso hat das SEM Sie abgewiesen?

Sie glauben mir nicht, dass ich ein politisch Geflüchteter und gefährdet bin. Dabei habe ich ihnen Beweise geliefert. Auch mein Bruder wurde im Iran verfolgt und sitzt jetzt im Gefängnis. Dazu habe ich den Schweizer Behörden Beweise gegeben.

Die Schweiz will, dass Abgewiesene das Land schnell verlassen, weshalb der Aufenthalt für sie oftmals schwierig ist. Können Sie nachvollziehen, dass nicht alle Geflüchteten in der Schweiz bleiben dürfen?

Ich kann nicht nachvollziehen, dass Menschen wie ich nicht hierbleiben dürfen. Mir droht zuerst Folter, dann die Hinrichtung, wenn ich zurück in den Iran gehe. Meine ganze Familie wird dort verfolgt.

Sie haben sich am Montag in Bern vor dem Bundesplatz selbst angezündet. Wieso?

Wegen des negativen Entscheides des SEM. Der Druck in mir war riesig. Ich wusste nicht mehr weiter. Einige Menschen und Anwälte habe ich um Hilfe ersucht. Aber am Schluss ist trotzdem nichts passiert. Ich war allein und wusste nicht weiter. Ich dachte mir: Wenn ich sterbe, dann lieber hier, nicht Folter und eine Hinrichtung im Iran.

Brauchen Sie Hilfe? Hier können Sie reden.

Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da.

Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143, www.143.ch Beratungstelefon Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147, www.147.ch

Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch

Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben

Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net

Ist die Gefahr gross, dass Sie sich etwas antun werden, wenn Sie aus der Klinik entlassen werden?

Ich werde probieren, meine Frau und mein Kind zu sehen. Ich nehme einen letzten Anlauf, dass wir hier ein normales Leben führen können. Ich will Deutsch lernen, arbeiten und einfach in Sicherheit leben.

Wo wollen Sie dieses Leben führen?

Ich hoffe, dass ich mit meiner Frau und meinem Kind in der Schweiz oder in Deutschland leben kann. In Deutschland zu leben, ist mir allerdings verboten, weil meine Fingerabdrücke und mein Asylgesuch in der Schweiz sind. Hier werde ich aber immer wieder von der Polizei gebüsst, wenn ich nach Bern gehe. Ich bin doch ein Mensch, der sich frei bewegen können sollte. Ich verstehe nicht, wieso das SEM meine Beweise nicht für glaubwürdig hält und die Schweiz mich so behandelt.

Kaikhosravis Sohn ist 14 Jahre alt. Er leide an Leukämie, sagt sein Vater.
Kaikhosravis Sohn ist 14 Jahre alt. Er leide an Leukämie, sagt sein Vater.
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Haben Sie Angst, dass die Behörden Sie finden und wieder trennen werden?

Ja, ich habe grosse Angst davor. Bereits jetzt bekomme ich regelmässig Bussen, weil ich mich illegal in der Schweiz aufhalte. Ich kann nicht eine Busse von 1500 Franken bezahlen, wenn ich nur acht Franken am Tag zum Essen und für alles andere erhalte. Ich habe jeden Tag Angst, verhaftet zu werden und ins Gefängnis zu müssen. Ich habe auch Angst, dass ich ausgeschafft werde. Ich will und kann nicht mehr in den Iran zurück.

Wie war ihr Leben in der Schweiz bisher?

Sehr schlimm. Die Zustände in der Unterkunft sind prekär. Ein Hund in der Schweiz hat einen Ausweis und ein Budget von 500 Franken pro Monat, ich habe nicht einmal einen Ausweis und nur 240 Franken. Dabei habe ich nichts Kriminelles gemacht. Ich gebe mir solche Mühe, will mich integrieren und Deutsch lernen. Wegen der Präsenzpflicht sowie der isolierten Unterkunft kann ich aber keinen Deutschkurs besuchen. Die Behörden sagen mir immer wieder, dass ich nicht arbeiten und mich integrieren darf. Dabei will ich doch gar nicht viel – und ich will doch nur, dass mir endlich jemand zuhört und hilft.

Das sagen die Behörden

Die Demonstration am Montag vor dem Bundeshaus in Bern erfolgte, nachdem die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern einen Brief an die Gruppe «Stopp Isolation» verfasst hat.

Darin verteidigt die Direktion die neuen Rückkehrzentren als demokratisch legitimiert. Sie wirft den darin untergebrachten Abgewiesenen vor, nicht zu kooperieren und ihre Identität teils nicht wahrheitsgemäss offen zu legen.

Zudem hätten sich die in den kantonalen Rückkehrzentren untergebrachten Personen der Pflicht widersetzt, die Schweiz zu verlassen. Dass diese Personen im Heimatland nicht verfolgt würden, hätten die zuständigen Bundesbehörden geprüft und verbindlich festgestellt.

Zu suizidgefährdetenen Abgewiesenen sagt das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Anfrage, dass eine psychische Erkrankung bei einer asylsuchenden Person im Rahmen der medizinischen Abklärungen oder bei Konsultationen im Asylzentrum festgestellt werde. Es werde darauf eine psychiatrische oder psychologische Behandlung angeordnet.

Die Asylsuchenden seien krankenversichert und haben Anspruch auf entsprechende Behandlungen.

Die Wegweisung eines abgewiesenen Asylsuchenden kann sodann entweder aus einem Bundesasylzentrum (BAZ) erfolgen oder aber aus dem Kanton. Jedes Bundesasylzentrum verfüge über eine Gesundheitsfachstelle (MedicHelp); bei den kantonalen Kollektivunterkünften ist die Situation unterschiedlich, so das SEM.

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