Immunität Gegen Molina darf ermittelt werden – gegen Köppel nicht

30.6.2022

Nationalrat Roger Köppel (SVP/ZH) wartet vor dem Kommissionszimmer der Immunitätskommission Mitte Mai 2022 im Bundeshaus in Bern. (Archivbild)
Nationalrat Roger Köppel (SVP/ZH) wartet vor dem Kommissionszimmer der Immunitätskommission Mitte Mai 2022 im Bundeshaus in Bern. (Archivbild)
Keystone/PETER KLAUNZER

Die ständerätliche Rechtskommission hat entschieden: Gegen SP-Nationalrat Fabian Molina darf ermittelt werden. Sein SVP-Ratskollege Roger Köppel hingegen darf weiterhin auf Immunität hoffen.

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) will die Immunität von Nationalrat Roger Köppel (SVP/ZH) nicht aufheben. Sie widerspricht damit ihrer Schwesterkommission aus dem Nationalrat. Die Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung dürfen vorerst nicht anlaufen.

Nationalrat Köppel wird vorgeworfen, am im März in seinem Podcast «Weltwoche Daily» vertrauliche Informationen, zu denen er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) Zugang hatte, veröffentlicht zu haben.

Die Ständeratskommission fasste ihren Beschluss deutlich – mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung zurück an die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N). Diese hatte Mitte Mai mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, die Immunität von Köppel aufzuheben.

Bleibt die Nationalratskommission dabei, wird sich wiederum die Ständeratskommission damit befassen müssen. Die Aufhebung der Immunität ist dann vom Tisch, wenn beide Kommissionen übereinstimmend oder eine Kommission zwei Mal in Folge dagegen stimmen.

Gegen Molina dürfen Ermittlungen weiterlaufen

Gegen SP-Nationalrat Fabian Molina hingegen darf die Zürcher wegen dessen Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung ermitteln. Die Rechtskommission des Ständerates sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Vorwurf an Molina und dessen Nationalratsamt. Darum geniesse er auch keine Immunität in diesem Falle. 

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) trat deshalb nicht ein auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft, die Immunität Molinas aufzuheben, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung entschied sie gleich wie zuvor die Immunitätskommission des Nationalrates. Die Ermittler erhalten damit grünes Licht.

Der 31-jährige Nationalrat und frühere Juso-Präsident hatte im Februar in Zürich an einer unbewilligten Gegenkundgebung zu einer Demonstration von Kritikern der Corona-Massnahmen und gegen Rechtsextreme teilgenommen. Daraufhin wurde er von Massnahmengegnern angezeigt.

Sie werfen dem Politiker Landfriedensbruch, Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration sowie Verstoss gegen das Vermummungsverbot vor. 

SDA/lpe