Brisante Aussage im Nationalrat SVP-Politiker rutscht Aussage zur Kündigung der Personenfreizügigkeit raus

Petar Marjanović

3.6.2026

Geheimes Ziel oder letzter Ausweg? SVP-Politiker überrascht mit Kündigungs-Aussage

Geheimes Ziel oder letzter Ausweg? SVP-Politiker überrascht mit Kündigungs-Aussage

Mitten in der Debatte über Mindestlöhne sprach SVP-Nationalrat Paolo Pamini plötzlich über die Kündigung der Personenfreizügigkeit. Damit sagte er laut, was viele in seiner Partei vor der Abstimmung lieber nicht betonen.

03.06.2026

Mitten in der Debatte über Mindestlöhne sprach SVP-Nationalrat Paolo Pamini plötzlich über die Kündigung der Personenfreizügigkeit. Damit sagte er laut, was viele in seiner Partei vor der Abstimmung lieber nicht betonen.

Petar Marjanović

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • SVP-Nationalrat Paolo Pamini stellte im Nationalrat einen direkten Zusammenhang zwischen der 10-Millionen-Initiative und einer späteren Kündigung der Personenfreizügigkeit her.
  • Damit widersprach er der vorsichtigeren Kommunikationslinie anderer SVP-Exponenten, die im Abstimmungskampf betonen, eine Kündigung sei nur die letzte Option oder womöglich gar nicht nötig.
  • Der Initiativtext sieht jedoch ausdrücklich vor, das Freizügigkeitsabkommen zu kündigen, falls die Schweizer Wohnbevölkerung vor 2050 auf über zehn Millionen Menschen anwächst.

Bürgerliche National- und Ständeräte wollen verhindern, dass die Kantone eigene Mindestlöhne einführen können. Das soll überall dort gelten, wo ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag besteht.

Das deutliche Ja im Parlament war erwartbar. Bürgerliche Politiker argumentierten, Löhne müssten zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt werden und nicht an der Urne. Die Linke hielt dagegen, es sei demokratiepolitisch problematisch, wenn privatrechtliche Vereinbarungen mehr Gewicht erhielten als kantonale Volksentscheide. Zudem seien Mindestlöhne notwendig, damit Vollzeitarbeit vor Armut schütze.

SVP-Politiker spricht von anschliessender Kündigung

Für kurzes Aufsehen sorgte jedoch eine Wortmeldung des Tessiner SVP-Nationalrats Paolo Pamini. Er verknüpfte dabei die Mindestlohn-Debatte mit der Migration und behauptete, höhere Mindestlöhne würden den Wettbewerbsdruck auf Einheimische durch ausländische Arbeitskräfte weiter erhöhen. Dann setzte er nach: «Am 14. Juni haben wir die Möglichkeit, mit einem klaren Ja zur Nachhaltigkeitsinitiative und einer anschliessenden Kündigung des Freizügigkeitsabkommens Gegensteuer zu geben.»

Die Aussage überrascht, weil die SVP-Spitze bislang keine einheitliche Linie verfolgt hat, wenn es um die Frage geht, wie stark die Personenfreizügigkeit durch die Initiative tatsächlich infrage gestellt wird.

Auf dem Unterschriftenbogen, mit dem die SVP 114'430 Unterschriften sammelte, war jedenfalls nicht prominent von einer Kündigung der Personenfreizügigkeit die Rede. Nur wer den kleingedruckten Initiativtext studierte, konnte erkennen, dass eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens als letzte Massnahme vorgesehen ist.

SVP-Kader sprechen von «Ultima ratio»

Auch im Abstimmungskampf vermeiden es führende SVP-Vertreter meist, die Kündigung der Personenfreizügigkeit als erklärtes Ziel darzustellen. So sagte SVP-Präsident Marcel Dettling in der «NZZ», eine Kündigung sei nicht nötig, falls der Bundesrat entschlossen gegen die Zuwanderung vorgehe. In der «Arena» von SRF legte er nach: Würden endlich wirksame Massnahmen umgesetzt, könnte die Schweiz die Marke von zehn Millionen Einwohnern womöglich gar nie erreichen. Dann würde sich die Frage einer Kündigung gar nicht stellen.

Ähnlich äusserte sich SVP-Nationalrat Mike Egger kürzlich an einer Parteiversammlung. Er betonte, keine Konflikte mit der EU zu befürchten. Und der Freiburger SVP-Nationalrat Nicolas Kolly sagte gegenüber SRF: «Unsere Initiative ist kein Schweizer Brexit.» Vor allem deshalb nicht, weil sie seiner Ansicht nach umgesetzt werden könne, ohne die Personenfreizügigkeit zu kündigen – etwa indem man zunächst bei Asyl, Familiennachzug oder Schutzklauseln ansetze.

SP-Co-Präsident Cédric Wermuth reagierte im Nationalrat prompt auf Paminis Aussage. Er fragte den Tessiner direkt: «Sie haben gesagt, es gehe am 14. Juni um die Kündigung der Personenfreizügigkeit. Können Sie bestätigen, dass Sie diesen Satz soeben im Saal gesagt haben?»

SP-Co-Präsident Cédric Wermuth reagiert auf Pamini

SP-Co-Präsident Cédric Wermuth reagiert auf Pamini

SP-Co-Präsident Cédric Wermuth reagierte prompt auf Paminis Aussage. Er fragte: «Sie haben gesagt, es gehe am 14. Juni um die Kündigung der Personenfreizügigkeit. Können Sie bestätigen, dass Sie diesen Satz soeben im Saal gesagt haben?»

03.06.2026

Pamini ruderte daraufhin zurück. Die Frage sei zwar wichtig, antwortete er ausweichend. «Falls wir die Schwelle von zehn Millionen Einwohnern erreichen, ist die Kündigung der Freizügigkeit die allerletzte Massnahme.»

Politiker hat Angst vor Kündigung, sagt aber Ja

Dass SVP-Politiker ihre eigene Initiative kurz vor der Abstimmung relativieren, ist auch der «NZZ am Sonntag» aufgefallen. Die Zeitung zitierte den Berner SVP-Politiker Manfred Bühler mit den Worten: «Man fokussiert sich viel zu stark auf diese zehn Millionen. Das ist eher ein symbolischer Wert.»

Auch der Berner SVP-Grossrat Andreas Michel kündigte in der «NZZ am Sonntag» an, der Initiative zuzustimmen, obwohl er vor einer Kündigung der Personenfreizügigkeit warnt. Sein Argument: «Ich bin überzeugt, dass diese Initiative in der Praxis mit Augenmass umgesetzt wird.»

Der Initiativtext selbst ist allerdings eindeutig. Er schreibt vor, dass das Freizügigkeitsabkommen mit der EU «auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen» ist, falls die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 die Marke von zehn Millionen Personen überschreitet. Ende 2025 zählten 9'124'288 Menschen zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz.

Eidgenössische Volksinitiative

«Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 73a Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung

1 Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz darf zehn Millionen Menschen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten. Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich durch Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen. Der Bund stellt sicher, dass der Grenzwert eingehalten wird.

2 Bund und Kantone treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung, insbesondere zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung und der schweizerischen Sozialversicherungen.

3 Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.

Art. 197 Ziff. 152 Übergangsbestimmungen zu Art. 73a

1 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 neuneinhalb Millionen Menschen, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1, insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung erhalten vorläufig Aufgenommene keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, kein Schweizer Bürgerrecht und kein anderweitiges Bleiberecht. Vorbehalten sind die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Der Bundesrat strebt ausserdem im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 die Neuverhandlung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen, seien sie rechtsverbindlich oder nicht, oder die Aushandlung von Ausnahme- oder Schutzklauseln an. Sehen Übereinkommen solche Klauseln vor, so ruft der Bundesrat sie an.

2 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz den Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes. Absatz 1 gilt entsprechend. Jedoch sind internationale Übereinkommen im Sinn von Absatz 1 auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen, insbesondere der Globale Pakt vom 19. Dezember 2018 für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (UNO-Migrationspakt), falls die Schweiz diesen unterzeichnet hat. Ist der Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1 nach Ablauf von zwei Jahren seit seiner erstmaligen Überschreitung noch nicht wieder eingehalten und konnten bis dahin keine Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angerufen werden, mit denen die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 erreicht wird, so ist auch das Abkommen vom 21. Juni 19993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Personenfreizügigkeitsabkommen) auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.

3 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 73a durch Volk und Stände. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

1 SR 101

2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

3 SR 0.142.112.681

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