Das war der Nationale Trauertag
Bewegte Menschen, bewegende Worte und hoher Staatsbesuch aus Frankreich. Das war der Nationale Trauertag in Gedenken an die Opfer des Unglücks von Crans-Montana.
09.01.2026
Die Gemeinde Crans-Montana darf im Strafverfahren zur Brandkatastrophe im Club «Le Constellation» nicht als Privatklägerin auftreten. Die Walliser Staatsanwaltschaft lehnt den Antrag ab.
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
- Die Walliser Staatsanwaltschaft verweigert Crans-Montana den Status als Privatklägerin im Strafverfahren zur Brandkatastrophe.
- Begründung: Die Gemeinde sei keine direkt geschädigte Partei, sondern eine Behörde mit öffentlichem Auftrag.
- Crans-Montana zieht ihr Gesuch zurück, will aber weiterhin Zugang zu Akten und Einvernahmen erhalten.
Nur zwei Tage nach der Brandkatastrophe vom 1. Januar hatte der Gemeinderat von Crans-Montana angekündigt, sich im laufenden Strafverfahren als Privatklägerin zu konstituieren. Die Botschaft war deutlich: Die Gemeinde stellte sich selbst als Geschädigte dar.
Nun zeigt sich: Dieses Vorgehen stiess bei der Justiz auf Widerstand. Wie das Rechercheteam der RTS berichtet, teilte eine Walliser Staatsanwältin der Gemeinde bereits am 5. Januar mit, dass sie ihr den Status als Privatklägerin verweigern wolle.
In ihrem Schreiben hält die Staatsanwältin fest, geschädigt im strafrechtlichen Sinn sei nur, «wessen Rechte unmittelbar durch eine Straftat verletzt wurden». Eine Gemeinde, die als Behörde öffentliche Interessen wahrnehme, erfülle diese Voraussetzung nicht.
Gemeinde will trotzdem am Verfahren teilnehmen
Die Staatsanwältin setzte der Gemeinde eine Frist von fünf Tagen, um Stellung zu nehmen. Drei Tage später folgte der Rückzug. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft erklärte der Anwalt der Gemeinde, man ziehe das Gesuch «aus Respekt vor den Opfern» zurück – unabhängig von juristischen Überlegungen.
Konkret bedeutet das: Crans-Montana kann von den Beschuldigten keine Entschädigungen geltend machen und erhält keine Klägerrechte im Verfahren.
Ganz aus dem Verfahren zurückziehen will sich die Gemeinde allerdings nicht. Stattdessen beantragt sie nun, als sogenannte «Partei am Verfahren» zugelassen zu werden. Dieser Status würde es erlauben, Akteneinsicht zu erhalten, an Einvernahmen teilzunehmen und Fragen zu stellen – ohne jedoch Schadenersatz fordern zu können.
Ob die Gemeinde diesen Status erhält, liegt nun bei dem vierköpfigen Staatsanwaltspool, der die Ermittlungen führt.
Zur Begründung ihres Antrags verweist die Gemeinde auf mögliche Gesetzesverstösse durch den Betreiber des Clubs. Laut dem Anwalt seien unter anderem baurechtliche Vorschriften missachtet worden: Ein Raucherraum sei unzulässig in der Nähe eines Notausgangs eingerichtet worden, eine Fluchttür im Untergeschoss sei blockiert gewesen, zudem sei ein Treppenaufgang ohne Bewilligung baulich verändert worden.
Gemeinde kontrollierte Bar jahrelang nicht
Zudem wirft die Gemeinde dem Betreiber Verstösse gegen das Gesetz über den Ausschank von Alkohol vor. So sollen Alterskontrollen unterlassen worden sein – mehrere der Todesopfer waren laut Ermittlungsstand minderjährig.
In beiden Bereichen sieht sich die Gemeinde als zuständige Vollzugs- und Strafbehörde und begründet damit ihr Interesse am Verfahren.
Die Gemeinde hat selbst eingeräumt, den Club «Le Constellation» über mehrere Jahre hinweg nicht kontrolliert zu haben. Diese Versäumnisse könnten – so die Einschätzung von Juristen – dazu führen, dass auch kommunale Mitarbeitende ins Visier der Ermittlungen geraten.
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