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Jetzt meldenWer Früchte und Gemüse offen einkauft, soll an der Waage künftig wieder weniger auswählen müssen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Rückkehr zur Zwei-Gramm-Ausnahme fürs Drumherum unterstützt.
Es gibt politische Geschäfte, die schnell abgehandelt sind, aber spürbare Auswirkungen im Alltag haben. Am Montag stand so ein Geschäft auf der Traktandenliste des Ständerats. Es war so bedeutsam, dass sogar SP-Bundesrat Beat Jans zu Protokoll gab: «Es geht um etwas, das uns alle betrifft.»
Gemeint ist die Frage, ob man beim Wägen von Bananen, Peperoni oder Kartoffeln an der Migros- oder Coop-Waage zuerst noch deklarieren muss, ob man mit Säckli, ohne Säckli oder mit einem Netzli einkauft.
Seit Anfang 2025 ist genau das nötig. Wer der hochdigitalen Waage bei Gemüse, Früchten oder Pilzen das Drumherum nicht verrät, bekommt kein Etikett.
Der Hintergrund ist eine Änderung bei der Mengenangabe. Bis Ende 2024 galt im Offenverkauf – also dort, wo man selbst wiegen muss – eine sogenannte Zwei-Gramm-Bagatellregel: Ein Schutzsack oder eine andere leichte Verpackung durfte beim selbst abgewogenen Obst und Gemüse zum Nettogewicht gezählt werden.
Für den Detailhandel war die Umstellung kein kleiner Aufwand. Laut «Basler Zeitung» mussten Coop, Migros und andere Anbieter rund 7000 Waagen umprogrammieren und kalibrieren.
Doch Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP/BL) fand: «Der Nutzen dieser Praxisänderung erschliesst sich nicht.» Für die Kundschaft verlängere und verkompliziere sich der Kaufprozess, ohne dass sie wegen der kleinen Gewichtsdifferenz effektiv von tieferen Preisen profitiere.

Für die Freund*innen der Nostalgie: So wurde im Jahr 1999 gewogen und geklebt.
Bild: Keystone
Nun buchstabiert Bundesbern zurück. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Motion ohne Opposition angenommen. Das Geschäft war so unumstritten, dass niemand eine Abstimmung darüber verlangen wollte.
Auch die zuständige Kommission stellte sich einstimmig dahinter. Fabio Regazzi (Mitte/TI) sagte im Ständerat, die neue Regel habe den Einkauf komplizierter gemacht, ohne spürbaren finanziellen Nutzen für die Konsumentinnen und Konsumenten.
Auch der Bundesrat will die Ausnahme für Schutzsäcke bis zwei Gramm wieder zulassen. SP-Bundesrat Beat Jans erklärte im Ständerat, der Grundsatz des Nettogewichts bleibe zwar bestehen. Gleichzeitig sollen Detailhändler, die bereits auf den konsequenten Abzug des Säckli-Gewichts umgestellt haben, bei dieser Lösung bleiben dürfen.