Neues DNA-Gesetz Genetischer Fingerabdruck soll zeigen, wie der Täter aussieht

tjb

4.5.2021

Findet die Polizei DNA-Spuren am Tatort, soll sie künftig mehr Informationen daraus herauslesen dürfen.
Findet die Polizei DNA-Spuren am Tatort, soll sie künftig mehr Informationen daraus herauslesen dürfen.
Bild: Keystone/Gaetan Bally

Der Nationalrat entscheidet, ob DNA-Spuren von einem Tatort benutzt werden dürfen, um das mögliche Aussehen des Täters abzuleiten. Und auch die Rasterfahndung nach Verwandten soll möglich werden.

tjb

4.5.2021

DNA-Spuren von einem Tatort können der Polizei die richtige Spur weisen: Welche Augen- und Haarfarbe hat der mutmassliche Täter, wo kommt er her, wie alt ist er? Diese und weitere Angaben können Spezialisten heute aus dem genetischen Fingerabdruck herauslesen. Erlaubt ist das in der Schweiz bisher nicht. Doch heute entscheidet der Nationalrat, ob sich das ändern soll.

Denn die sogenannte Phänotypisierung ist einer der Hauptpunkte, wenn der Nationalrat heute das geänderte DNA-Gesetz debattiert. Auf den Weg gebracht hat die Änderungen im vergangenen Jahr der Bundesrat. Er hat in seinem Gesetzesentwurf festgelegt, dass Strafverfolger künftig Augen-, Haar- und Hautfarbe, die biogeografische Herkunft sowie das Alter aus den Spuren ablesen dürfen, um besser nach dem Täter suchen zu können.

Was DNA-Analysen können

In den vergangenen Jahren machten die Möglichkeiten zur Identifizierung von Menschen enorme Fortschritte. Heute lassen sich aus einer DNA-Spur mittels der sogenannten Phänotypisierung weitere äusserliche Merkmale herauslesen – ein Überblick über die Möglichkeiten.

Dieser Phänotypisierung wären allerdings Grenzen gesetzt: Zum einen darf sie nur in einem konkreten und aktuellen Fall angewendet werden, danach müssen die Informationen wieder gelöscht werden. Und zur Anwendung soll die Methode nur bei schweren Verbrechen kommen. Darunter versteht der Bundesrat Straftatbestände, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bestraft werden können. Das schliesst beispielsweise Sachbeschädigungen aus.

Neu erlauben will der Bundesrat auch die Fahndung über den Verwandtschaftsbezug. Das bedeutet, dass in der DNA-Datenbank auch nach Verwandten des mutmasslichen Täters gesucht werden darf, wenn alle anderen Ermittlungsmethoden zuvor kein Resultat gebracht haben.

Das bedeutet, dass bereits in der DNA-Datenbank erfasste Menschen gewissermassen zu Belastungszeugen gegen Verwandte werden können, deren Spuren an einem Tatort gefunden wurden. 

Die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung ist in einer Studie den Chancen und Risiken der neuen Fahndungsmethoden auf den Grund gegangen. Sie warnt vor zu hohen Erwartungen, weil die Phönotypisierung nicht in der Lage ist, eindeutige Ergebnisse zu liefern, sonder nur Wahrscheinlichkeiten liefert. Zudem könnte die Methode dazu führen, dass Unschuldige, die gewisse Merkmale aufweisen, ins Visier der Strafverfolger geraten könnten.