Abu-Dhabi-AffäreGericht verurteilt Maudet zu bedingter Geldstrafe und hohem Schadenersatz
mf, sda
31.5.2023 - 13:18
Das Genfer Kantonsgericht hat das Strafmass im Fall Maudet festgelegt: Es hat den Staatsrat zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt – zudem muss er dem Kanton 50'000 Franken überweisen.
31.5.2023 - 13:18
SDA
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Das Appellationsgericht des Kantons Genf hat den Genfer Staatsrat Pierre Maudet zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Maudet wurde bereits vom Bundesgericht wegen Vorteilsannahme bei einer Reise nach Abu Dhabi im Jahr 2015 verurteilt.
Der Genfer Staatsrat muss zudem eine Kompensationszahlung in Höhe von 50'000 Franken an den Kanton Genf leisten.
Der Genfer Staatsrat Pierre Maudet ist vom Appellationsgericht des Kantons Genf wegen Vorteilsannahme zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Ausserdem muss er dem Kanton Genf eine Kompensationszahlung in Höhe von 50'000 Franken leisten.
Die Geldstrafe beläuft sich auf 300 Tagessätze zu je 400 Franken, wie das Appellationsgericht am Mittwoch mitteilte. Die Strafe wurde bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen.
Ausgleichszahlung entspricht geschätztem Wert der Reise
Bei der Ausgleichszahlung handelt es sich um den geschätzten Gegenwert der umstrittenen Luxusreise nach Abu Dhabi im Jahr 2015. Die Kosten waren damals vollständig von der Königsfamilie des Emirats übernommen worden. Maudet war mit seiner Familie, seinem damaligen Stabschef sowie zwei Genfer Geschäftsleuten begleitet worden. Unter anderem stand auch der Besuch eines Formel-1-Rennens auf dem Reiseprogramm.
Die Reise brachte ihm den Vorwurf der Vorteilsannahme ein. Das erstinstanzliche Genfer Polizeigericht verurteilte den ehemaligen FDP-Politiker im Februar 2021 bereits zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 400 Franken.
Maudet focht dieses Urteil zunächst erfolgreich an. Das Kantonsgericht sprach ihn Anfang 2022 frei. Es sah den Tatbestand der Vorteilsannahme als nicht erfüllt an. In der Folge legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen den Freispruch ein.
Das Bundesgericht befand Maudet wiederum wie die erste Instanz der Vorteilsannahme für schuldig und hob den Freispruch wieder auf. Es überliess es aber dem Appellationsgericht, die Höhe der Strafe festzulegen. Das nun festgelegte Strafmass entspricht jenem des erstinstanzlichen Urteils.
Reise hatte auch politische Folgen
Die Reise hatte auch politische Folgen für Maudet. Nachdem ihm das Regierungskollegium praktisch sämtliche Dossiers entzogen hatte, trat er zurück, um aber gleichzeitig auch wieder für seine Nachfolge zu kandidieren. Mit dieser Kandidatur für den Staatsrat scheiterte er jedoch zunächst.
Bei den Gesamterneuerungswahlen vom April trat Maudet, der im Zuge der Affäre von seiner Partei, der FDP, ausgeschlossen worden war, als Spitzenkandidat einer von ihm selber gegründeten neuen Partei an. Mit seiner Wahl in den Genfer Staatsrat schaffte er damit ein überraschendes Comeback.
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