Motion Genossenschaftswohnungen für Drittstaatenangehörige

SDA/tgab

30.10.2020

Dürfen Personen, die nicht Staatsangehörige von EU- oder Efta-Ländern sind, künftig Anteilscheine von Wohnbaugenossenschaften erwerben?
Dürfen Personen, die nicht Staatsangehörige von EU- oder Efta-Ländern sind, künftig Anteilscheine von Wohnbaugenossenschaften erwerben?
KEYSTONE

In der Schweiz ansässige Staatsangehörige aussereuropäischer Länder sollen künftig Anteilscheine von Wohnbaugenossenschaften erwerben können. Das fordert der Nationalrat mit einer Motion.

Nach geltendem Recht können Personen, die nicht Staatsangehörige von EU- oder Efta-Ländern sind, keine Anteilscheine von Wohnbaugenossenschaften erwerben. Dies gilt selbst dann, wenn sie eine Aufenthaltsbewilligung haben und in der Schweiz ansässig sind. Folglich ist ihnen der Zugang zu Genossenschaftswohnungen verwehrt.

Das will die grosse Kammer ändern. Sie unterstützte eine entsprechende Motion der früheren Nationalrätin und heutigen Ständerätin Lisa Mazzone (Grüne/GE) mit 105 zu 73 Stimmen bei einer Enthaltung.

Stimmt auch der Ständerat dem Vorstoss zu, wird der Bundesrat beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) oder der Verordnung zu diesem Gesetz (BewV) auszuarbeiten.

Die Landesregierung lehnt die Motion ab. Die Mehrheit der interessierten Organisationen, Parteien und Kantone habe vor zwei Jahren einen ähnlichen Vorschlag des Bundesrats in der Vernehmlassung abgelehnt, argumentiert er.

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