Wer ist zuständig? Jahrelanger Streit um Brücke endet vor Gericht

Maximilian Haase

8.1.2026

Objekt des Streits: Wer ist zuständig für die Habsburgbrücke bei Windisch AG?
Objekt des Streits: Wer ist zuständig für die Habsburgbrücke bei Windisch AG?
Google Streetview / Screenshot

Gehört eine Brücke im Aargau dem Kanton oder der Gemeinde? Ein Gericht hat nach jahrelangem Streit um die Habsburgbrücke bei Windisch AG nun ein Urteil gefällt.

Maximilian Haase

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Streit über die Zuständigkeit für eine Brücke im Kanton Aargau endete vor dem Verwaltungsgericht.
  • Seit Jahren hatten sich der Kanton und die Gemeinde Windisch AG darüber gestritten, wem die Habsburgbrücke gehöre und wer für künftige Kosten aufkomme.
  • Das Urteil revidiert einen Entscheid des Regierungsrats und legt fest, dass der Kanton weiterhin für die Brücke zuständig ist.

Brücken bauen gilt gemeinhin als positiver Akt, besonders im übertragenen Sinne. Was die real existierenden Bauwerke angeht, droht jedoch nicht selten Ärger. So etwa zu beobachten in einer kleinen Gemeinde im Aargau, wo der jahrelange Streit um eine Brücke nun vorerst per Gerichtsurteil beigelegt werden konnte.

Es geht um die Habsburgbrücke, ein eher unscheinbares Bauwerk, das über Bahngleise und einen Autobahnzubringer bei Brugg AG führt. Lange war unklar, wem sie rechtlich gehört – und wer für künftige Kosten aufkommen muss. Seit Jahren zofften sich der Kanton und die Gemeinde Windisch AG über die Zuständigkeit.

Nun das Urteil, über das auch die «Aargauer Zeitung» berichtet: Eigentümer der Habsburgbrücke ist weiterhin der Kanton, wie das Verwaltungsgericht entschied – und damit einen anderslautenden Entscheid des Regierungsrates wieder aufhob. Dieser dürfe nicht festlegen, dass die Gemeinde zuständig ist. Damit liegt auch der Unterhalt der zur Habsburgstrasse gehörenden Anlage vorerst beim Kanton.

Gemeinde und Kanton im Streit

Der Streit reicht zurück ins Jahr 2013. Damals beschloss der Grosse Rat im Zusammenhang mit der Südwestumfahrung Brugg, dass die Habsburgstrasse ihren Status als Kantonsstrasse verliert und an die Gemeinde übergeht. Voraussetzung war eine Sanierung durch den Kanton.

2018 wurde die Debatte zwischen Gemeinde und dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) konkreter. Als die Sanierung zwei Jahre später bevorstand, bezahlte der Kanton zwar die Arbeiten. Die Frage nach der Zuständigkeit blieb jedoch offen. Eine Vereinbarung, die auch die Brücke umfasste, wollte der Gemeinderat nicht unterschreiben. Erst Jahre später kam ein Vertrag zustande – ohne die Brücke.

Daraufhin sollte der Regierungsrat eingreifen – der wiederum erklärte Windisch zur Eigentümerin der Habsburgbrücke. Die Gemeinde wehrte sich dagegen und zog vor Gericht.

Kanton bleibt zuständig

Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau gibt Windisch nun teilweise recht. Zwar habe die Gemeinde die sogenannte Strassenhoheit über die Brücke übernommen. Das bedeutet, sie regelt Nutzung, Signalisation und laufende Fragen. Eigentum und Unterhaltspflicht seien damit aber nicht automatisch verbunden.

Entscheidend ist für das Gericht die Zuständigkeit: Der Regierungsrat dürfe nicht selbst festlegen, wem eine Strasse gehört. Wenn der Kanton eine Eigentumsübertragung erzwingen wolle, müsse er diese vor Gericht einklagen. Das sei hier nicht passiert.

Solange keine neue Klage eingereicht wird und keine saubere Eigentumsübertragung erfolgt, bleibt die Habsburgbrücke rechtlich beim Kanton. Offen bleibt, ob der nun den nächsten Schritt geht und die Eigentumsfrage erneut vor Gericht klären lässt. Bis dahin ist zumindest eines klar: Für die Habsburgbrücke bleibt vorerst der Kanton zuständig.