ZürichGericht fällt Urteil im Prozess um beschuldigte Trampilotin
Von Jennifer Furer
29.6.2020
Eine Trampilotin hat sich am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen. Sie soll für den Tod eines Velofahrers verantwortlich sein. Die Richterin sah dies anders.
Mit leiser und unsicherer Stimme antwortete die Beschuldigte auf die Fragen der Richterin immer wieder damit, dass sie keine Aussagen machen will. Ihr Verteidiger sagte später in seinem Plädoyer, dass dies keinesfalls ein «taktisches Geplänkel» sei, sondern vielmehr auf den psychischen Zustand der ehemaligen Trampilotin zurückzuführen sei. «Es vergeht kein Tag, an dem sie nicht an den Unfall denkt.»
Dieser habe ihr Leben einschneidend verändert. «Trotz intensiver Therapien ist es meiner Mandantin nicht möglich, das Ereignis zu verarbeiten», sagte der Verteidiger. Es sei seit dem Tag des Unfalles, dem 20. April 2018, undenkbar, dass sie jemals wieder ihren Beruf als Trampilotin ausüben werde. Sie leide an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung und werde finanziell von der IV gestützt.
VBZ in der Kritik
Leid verursachte der Unfall auch bei den Hinterbliebenen des Velofahrers, wie der Vertreter der Ehefrau, die als Privatklägerin am Verfahren beteiligt ist, ausführte. «Die beiden waren 37 Jahre verheiratet und führten eine glückliche, ja symbiotische Beziehung», sagte der Privatkläger-Vertreter.
Zu schaffen mache der Ehefrau auch die lange Verfahrensdauer. Diese resultiere auch daraus, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Trampilotin eigentlich habe einstellen wollen. Das Zürcher Obergericht sah das aber anders – und hiess eine Beschwerde des Anwaltes der Ehefrau gut.
Auch die VBZ sei für die Situation mitverantwortlich, so der Vertreter der Privatklägerin. Mehrmals sei man mit dem Angebot eines aussergerichtlichen Vergleichs auf diese zugegangen. «Doch die VBZ verwiesen jedes Mal auf das laufende Verfahren», so der Privatkläger-Vertreter. Dieser betitelte das Vorgehen als «unsägliche Hinhaltetaktik», welche die Ehefrau immer wieder aufs Neue retraumatisiert habe.
Der Privatkläger-Vertreter forderte nicht nur einen Schuldspruch der Trampilotin, sondern Schadenersatz in der Höhe von rund 165'000 Franken. Darunter fallen etwa Beerdigungskosten, ein Versorgungsschaden für die Haushaltsführung und die Rückerstattung für die Kosten des kaputten Mountainbikes, mit dem der Ehemann verunfallte.
Zudem verlangte der Anwalt der Ehefrau des Verstorbenen eine Genugtuung von 60'000 Franken. «Der Verlust der Lebensfreude wird meine Klientin ihr ganzes restliches Leben begleiten», sagte der Privatkläger-Vertreter vor Gericht.
Immer wieder werde sie an den Unfall erinnert. «Sie war zwar nicht dabei, als dieser geschah, traf aber unmittelbar danach am Unfallort ein.» Sie sei traumatisiert, ob dem Anblick, der sich ihr bot. «Meine Klientin erkannte das Bein ihres Ehemanns unter dem Tram», so der Anwalt. Dieser sei «schlicht erstickt», als ihn das Tram überfahren habe.
Verhalten vorhersehen
Der Verteidiger der Trampilotin forderte einen vollumfänglichen Freispruch seiner Mandantin. «Sie ist eine bescheidene und rechtschaffene Bürgerin, die ihren Beruf stets seriös ausgeübt hat», so der Anwalt vor Gericht.
Hätte die Trampilotin den Unfall verhindern wollen, hätte sie «hellseherische Fähigkeiten benötigt». Das Verhalten sei nicht vorhersehbar gewesen – auch nicht aufgrund der Tatsache, dass sich der Velofahrer bereits zuvor pflichtwidrig verhalten hat.
Der Verteidiger führte aus, dass die Trampilotin unverzüglich reagiert habe, als der Velofahrer unvermittelt, ohne Handzeichen oder einen Blick zurück, nach links abbog und so den Vortritt des Trams missachtete. «Sie leitete umgehend einen Notstopp ein», sagte der Verteidiger.
Fehlendes Hörgerät?
Dieser fuhr nämlich auf der Strasse, obwohl es einen Veloweg gab. Und: Er soll wenige Sekunden vor der Kollision bereits einen kleinen Schlenker nach links gemacht haben. Die Tramfahrerin habe bereits da die Rassel betätigt, so der Verteidiger.
In der Einvernahme der Polizei sagte die Trampilotin, dass sie gerasselt habe, «damit er mich einfach mal hört.» Doch der Velofahrer hat laut ihr und diverser Zeugen nicht reagiert. Laut dem Verteidiger kann es sein, dass der Verstorbene sein Hörgerät nicht getragen habe. «Dieses war nach dem Unfall nirgends auffindbar.» Die Gegenpartei bestreitet diese Behauptung.
Wird Urteil weitergezogen?
Das Hörgerät spielte bei der Findung des Urteils keine Rolle. Die Einzelrichterin sprach die beschuldigte Tramfahrerin frei. Die Trampilotin habe nicht mit der Vortrittsmissachtung des Velofahrers rechnen müssen. «Sie haben alles richtig gemacht, wir können Ihnen nichts anderes nachweisen», so die Richterin.
Weil jemand nicht auf dem Veloweg, sondern auf der Fahrspur fährt, müsse nicht davon ausgegangen werden, dass dieser eine grobe Verkehrsverletzung begehen wird.
Ob der Velofahrer vor dem Linksabbiegen einen Schwenker nach links gemacht habe, könne zudem nicht bewiesen werden. «Es gibt dazu keine anderen Beweismittel ausser der Aussage der Trampilotin», so die Richterin. Diese müssten jedoch mit grösster Vorsicht behandelt werden –, «weil Anzeichen eines Traumas bestehen.»
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Gegenüber «Bluewin» sagt der Vertreter der Privatklägerin, dass er das Urteil und das weitere Vorgehen zuerst mit der Ehefrau des verstorbenen Velofahrers besprechen müsse.