GüterkontrollgesetzGesetz zum Export von Überwachungssoftware
SDA
3.3.2020 - 09:40
Der Bundesrat soll die Ausfuhr von Geräten und Software zur Internet- und Mobilfunküberwachung weiterhin verweigern können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese zur Repression genutzt werden. Der Nationalrat ist dafür, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen.
Die grosse Kammer hat am Dienstag mit 193 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung einer Änderung des Güterkontrollgesetzes zugestimmt. Sie erachtet es als notwendig, die zurzeit geltende befristete Verordnung ins ordentliche Recht zu überführen. Sie folgte damit ihrer Sicherheitspolitischen Kommission (Sik).
In den Details folgte der Nationalrat dem Vorschlag des Bundesrats. Demnach soll im Gesetz lediglich verankert werden, dass der Bundesrat die Verweigerung von Bewilligungen zur Ausfuhr oder Vermittlung von Gütern regelt, die zur Internet- oder Mobilfunküberwachung verwendet werden können.
Keine Verschärfung der Kriterien
Detailliertere Bestimmungen lehnte der Rat ab. SP und Grüne schlugen erfolglos vor, im Gesetz zu verankern, dass die Bewilligung verweigert wird, wenn Grund zur Annahme besteht, dass im Einfuhrland Grundrechte verletzt oder Repressionen ausgeübt werden könnten. Der Antrag scheiterte mit 123 zu 70 Stimmen.
Weitere Minderheiten forderten eine präzisere Definition der Exportkontrolle. Nicht nur Güter, sondern auch damit verbundene Beratungsdienstleistungen sollten unter das Gesetz fallen, forderte die Ratslinke. Für die Mehrheit ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestimmung aber genügend ausführlich. Weitere Kriterien könnten Umsetzungsschwierigkeiten mit sich bringen, lautete der Tenor.
Nur wenige Gesuche abgelehnt
Bereits heute kann der Bundesrat den Export von Überwachungssoftware und -geräten verbieten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese zur Repression genutzt werden. Dies ermöglicht aber nicht das Gesetz, sondern eine Verordnung von 2015, die sich direkt auf die Verfassung stützt und deshalb auf vier Jahre befristet ist.
Vergangenes Jahr hat der Bundesrat die Verordnung um vier Jahre verlängert. Aus Sicht der Regierung hat sich diese bewährt. In ihrer Botschaft ans Parlament schrieb sie, bisher seien nur wenige Gesuche abgelehnt worden. Der Bundesrat wolle aber eine gesetzliche Grundlage für eine unbefristete Regelung schaffen.
Die Sik hatte sich vergangenes Jahr – noch in alter Zusammensetzung – dagegen ausgesprochen und dem Nationalrat beantragt, das Geschäft zu sistieren, um weitere Erfahrungen mit der Verordnung zu sammeln. Das lehnte der Rat aber ab. Über die Regelung wird nun der Ständerat entscheiden.
Umstrittene Dekodierungs-Software
Vom Bund abgelehnt wurden in der jüngeren Vergangenheit mehrere Gesuche für Mobile-Subscriber-Identity-Catcher (Imsi-Catcher) sowie Geräte und Software für das Dekodieren und Analysieren von Funksignalen. Diese Gesuche hatten einen Wert von zusammengezählt 1,6 Millionen Franken.
Imsi-Catcher simulieren eine Basisstation, sodass die Kommunikation aller Mobilfunktelefone im Empfangsbereich auch über den Catcher laufen. So können Telefone geortet, Gespräche mitgehört und der Datenaustausch gelesen werden. Imsi-Catcher können zur Bekämpfung von Terrorismus oder Repression genutzt werden.
Welche Güter unter das Exportverbot fallen, handeln die heute 41 Partnerstaaten der Vereinbarung von Wassenaar aus. Diese sind allerdings frei in ihrem Entscheid, ob der Export im Einzelfall bewilligt wird oder nicht.
Crypto-Affäre
Zuständig für die Exportkontrolle ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Es muss bei einem vermuteten Verstoss gegen das Güterkontrollgesetz von Amtes wegen die Bundesanwaltschaft einschalten.
So geschah das vergangene Woche auch im Rahmen der Geheimdienst-Affäre. Die Zuger Firma Crypto soll jahrelang an verschiedene ausländische Regierungen und Armeen Chiffriergeräte verkauft haben, die manipuliert wurden, damit die Geheimdienste der USA und von Deutschland die darüber laufenden Kommunikationen ohne grossen Aufwand entschlüsseln konnten.
Auch das Wirtschaftsdepartement von Bundesrat Guy Parmelin reagierte. Bereits Mitte Dezember sistierte es – ebenfalls gestützt auf das Güterkontrollgesetz – die Generalausfuhrbewilligung für die international tätigen Nachfolgefirmen der Crypto. Dies gelte so lange, bis die Sachlage und die offenen Fragen geklärt seien, erklärte Parmelins Departement.
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