Fehler gefunden?
Jetzt melden
Ab Mittwoch wird es in der Schweiz mit 31 bis über 35 Grad sehr heiss, lokal sind sogar bis zu 38 Grad möglich. Vor allem Menschen, die im Freien arbeiten, trifft es hart.
KEYSTONE
In den kommenden Tagen wird es wieder richtig heiss. In diesem Zusammenhang hört man immer wieder das Wort «Hitzefrei». Aber gibt es das in der Schweiz überhaupt und was gilt wirklich?
Jetzt wird es in der Schweiz richtig heiss: Ab Mittwoch klettern die Temperaturen landesweit auf 31 bis 35 Grad, gegen Ende der Woche sind lokal sogar über 35 Grad möglich. Einzelne Wettermodelle sehen für Basel am kommenden Montag Höchstwerte von bis zu 38 Grad, die Mehrheit prognostiziert jedoch 36 bis 37 Grad.
Mit der Hitze steigt auch die Belastung im Alltag, besonders für Menschen, die draussen arbeiten. Doch selbst in Innenräumen wird es zur Herausforderung: In stickigen, überhitzten Klassenzimmern sinkt die Konzentration spürbar. In solchen Situationen taucht immer wieder ein Begriff auf: «Hitzefrei».
Doch was bedeutet das eigentlich und gibt es «Hitzefrei» in der Schweiz überhaupt noch?
Wann Hitze genau herrscht, ist gesetzlich in der Schweiz nicht geregelt. Es gibt auch kein gesetzliches «Hitzefrei», weder für Schüler*innen noch für Arbeiter*innen auf dem Bau oder im Büro.
Ganz erfunden ist der Begriff jedoch nicht: In den Schulen gab es ihn tatsächlich einmal. Unter anderem im Kanton Zürich galt früher die Regel, dass der Unterricht ausfiel, wenn die Temperaturen bereits um 10 Uhr die 30-Grad-Marke überschritten.

Die Temperatur im Klassenzimmer kann rasch über 30 Grad steigen, doch auch da gilt kein «Hitzefrei».
KEYSTONE
Die Klausel wurde aber in den 1980er-Jahren gestrichen und nach und nach in allen Schweizer Kantonen abgeschafft. Zuletzt im Kanton Basel-Stadt im Jahr 2003.
Wie der Unterricht bei grosser Hitze gestaltet wird, liegt grundsätzlich im Ermessen der Schulleitung und der Lehrpersonen. Gleichzeitig gilt jedoch die Obhutspflicht: Solange sich die Kinder in der Schule aufhalten, tragen die Lehrpersonen die Verantwortung für ihr Wohlergehen. Ein einfaches Nach-Hause-Schicken der Schüler*innen ist daher nicht zulässig.
Doch angesichts steigender Temperaturen ruft der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer (LCH) Bund und Kantone erneut zum Handeln auf. In einem neu veröffentlichten Positionspapier verlangt der Dachverband eine Obergrenze von 26 Grad in Innenräumen sowie eine schweizweite Sanierungsoffensive.
Im Fokus stehen bauliche Massnahmen wie Beschattung, Begrünung und Nachtauskühlung; Klimaanlagen sollen nur ergänzend und möglichst mit erneuerbarer Energie eingesetzt werden.
Für den Schulbetrieb schlägt der LCH ein Stufenmodell vor: Bis 26 Grad in den Innenräumen gilt Normalbetrieb, zwischen 26 und 30 Grad wird der Unterricht eingeschränkt und angepasst, ab 30 Grad eingestellt.
Ein klassisches «Hitzefrei» ist wegen der Aufsichtspflicht nicht möglich, daher fordert der Verband klare Regeln und ein langfristiges Hitzemanagement mit verbindlichen Standards sowie gesicherter Finanzierung durch Bund und Kantone.
Auch am Arbeitsplatz gibt es kein «Hitzefrei». Aber: Arbeitgeber stehen laut Obligationenrecht in der Fürsorgepflicht: Sie müssen ihre Arbeitnehmer*innen also vor gesundheitlichen Schäden schützen. Wer im Sommer im Freien arbeitet, ist besonders auf Schutz vor Sonne und Hitze angewiesen.

Wer im Freien arbeitet, wie beispielsweise auf dem Bau, ist der Hitze und Sonne besonders ausgesetzt.
Keystone
Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva hat dafür eine Checkliste für Arbeitgeber*innen und verschiedene Massnahmen ausgearbeitet. Ab 33 Grad empfehlen sie unter anderem etwa eine Pause von 15 Minuten an einem kühlen und schattigen Ort zu jeder Stunde. Schwere körperliche Arbeit sollte auf ein Minimum beschränkt und möglichst in den frühen Morgenstunden oder an schattigen Orten verrichtet werden.
Zu beachten ist jedoch, dass frühere Arbeitszeiten auf Baustellen nicht überall ohne Weiteres umsetzbar sind. In einigen Kantonen, unter anderem in Zürich, gilt ein Lärmverbot vor 7 Uhr morgens. Unter Umständen kann jedoch eine Bewilligung eingeholt werden.
Zudem wird in der Checkliste der Suva empfohlen, dass Arbeitgeber*innen etwa Sonnenschutz, Getränke oder Kühlboxen für Mitarbeitende beschaffen. Weiter sollten sie abklären, ob besonders gefährdete Personen – etwa mit Vorerkrankungen oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit – zusätzliche Schutzmassnahmen benötigen.
Nicht nur in der Schule oder auf dem Bau kann es heiss und stickig werden – auch in Büros sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Fürsorgepflicht. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat dazu eine Reihe von Empfehlungen ausgearbeitet.

Auch im Büro gibt es Empfehlungen, wie man Arbeitnehmer*innen vor den heissen Temperaturen schützen kann.
KEYSTONE
Zum Beispiel muss die Raumtemperatur der Art der Arbeit angepasst werden. Konkret werden bei sitzender, vorwiegend geistiger Tätigkeit Temperaturen von 21 bis 23 Grad und bei körperlicher Arbeit je nach Schwere etwa 16 bis 21 Grad empfohlen.
Bei heissen Aussentemperaturen liegt der Wertin Innenrämen maximal bei 26 Grad. Ebenfalls sollten mehrere kleine Pausen möglich sein und Trinkwasser sollte zur Verfügung gestellt werden.
Eine wichtige Aussnahme gibt es aber: Für werdende oder stillende Mütter gibt es konkrete «Hitzefrei»-Bestimmungen. In der Mutterschutzverordnung heisst es, dass Temperaturen über 28 Grad in Innenräumen als gefährlich oder beschwerlich gelten. Schwangere müssen bei höheren Werten, wenn sie denn wollen, von der Arbeit befreit werden.