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Jahrelanger Streit eskaliert

Glarner entfernt eigenständig Verkehrsschild – verurteilt

Das Bundesgericht in Lausanne. (Archivaufnahme)

Das Bundesgericht in Lausanne. (Archivaufnahme)

sda

Ein Glarner hat eigenhändig ein auf seinem Grundstück verankertes Verkehrsschild mitsamt Metallstange demontiert. Das Bundesgericht hat nun seine Verurteilung bestätigt.

Redaktion blue News
Keystone-SDA

Redaktion blue News, Keystone-SDA

22.01.2025, 12:03

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Glarner hat zwischen Mai 2017 und März 2018 eigenständig ein Verkehrsschild entfernt.
  • Zuvor hatte der Mann an die Gemeinde Glarus Nord Drohbriefe geschrieben.
  • Das Bundesgericht hat nun seine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von zwölf Monaten zu 810 Franken und einer Busse bestätigt.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Irgendwann zwischen Mai 2017 und März 2018 hat der Beschwerdeführer die Signalisation entfernt. Wann genau ist nicht klar, aber aufgrund von Indizien ist der Mann verurteilt worden. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts hervor.

Der Glarner hatte der Gemeinde Glarus Nord vom Februar bis Juni 2017 drei Mal geschrieben und die Entfernung der Signalisation verlangt. In seinem letzten Brief an den Gemeindepräsidenten schrieb er, es sei somit klar, «ich werde die Tafel entfernen und Dir in Rechnung stellen mit den pauschal 200 Franken zahlbar innert 10 Tagen».

Jahrelanger Streit

Eine solche Rechnung stellte der Mann der Gemeinde zwar nie, aber dennoch durften die Vorinstanzen aufgrund der weiteren Fakten davon ausgehen, dass er die Verkehrstafel entfernt hat.

Vor Bundesgericht machte er geltend, dass die kantonalen Instanzen den Sachverhalt nicht korrekt festgehalten hätten. Dies hat er jedoch nicht ausreichend begründet, wie das höchste Schweizer Gericht in seinem Urteil schreibt.

Der Glarner führt offenbar seit Jahren eine «facettenreiche Auseinandersetzung» mit der Gemeinde, wie es im Bundesgerichts-Urteil heisst. So habe er die Gemeinde in einem Fall betrieben, weil sie eine von ihm gestellte Rechnung nicht beglich. 

Das Bundesgericht hat nun seine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von zwölf Monaten zu 810 Franken und einer Busse bestätigt.

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