Ehering und Collier wegGoldschmuck von dementer Patientin verschwindet – Sohn streitet mit Spital
Dominik Müller
22.12.2025
Die Patientin wurde am Spital Affoltern bestohlen.
Keystone / Imago / Bildmontage
Im Spital Affoltern am Albis verschwindet der Goldschmuck einer 89-jährigen Patientin – obwohl er dokumentiert war. Nun streiten Angehörige und Spital um Verantwortung und Entschädigung.
Im Juni 2025 wird bei einer 89-jährigen, leicht dementen Frau ein Delir diagnostiziert – eine akute, potenziell lebensgefährliche Verwirrtheit, die bei hochbetagten Menschen häufig auftritt. Kurz darauf wird die Seniorin in die spezialisierte Delir-Unit des Spitals Affoltern am Albis verlegt, wie der «Beobachter» berichtet.
Ihr Sohn stimmt der Verlegung zu, er verfügt über den Vorsorgeauftrag. Seine Mutter ist weiterhin nicht urteilsfähig, ihr Zustand stabilisiert sich erst langsam.
Dann fällt etwas Entscheidendes auf: Der Ehering der Seniorin fehlt. Auch weiterer Goldschmuck ist laut Bericht verschwunden. Vom Spital erhält der Sohn lediglich Uhr, Schlüssel und Portemonnaie zurück – darin fehlen zudem 40 Franken.
Schmuck im Wert von 8000 Franken weg
Auf der Effektenliste, die dem «Beobachter» vorliegt, sind die Schmuckstücke zwar aufgeführt, aber nicht mehr auffindbar. Der geschätzte Goldwert: rund 8000 Franken. Allein ein Collier mit Goldvreneli-Anhänger soll über 4000 Franken wert sein.
Versicherungen und Spital weisen jede Schuld von sich. Die Hausratversicherung lehnt ab – es handle sich um «einfachen Diebstahl auswärts». Auch das Spital Affoltern sieht keine Haftung: Angehörige müssten Wertsachen selbst sichern. Lediglich den Bargeldverlust ersetzt das Spital. «Den Verlust von 40 Franken erstatten wir deshalb ohne Anerkennung einer Rechtspflicht», heisst es schriftlich.
Sohn lehnt Spitalangebot ab
Der Sohn widerspricht entschieden. Das Spital habe die Effekten seiner urteilsunfähigen Mutter entgegengenommen und dokumentiert – damit trage es auch Verantwortung. Ein Angebot über 1000 Franken lehnt er ab. «Wenn ein Spital Wertgegenstände verwahrt, muss es auch dafür sorgen, dass sie sicher bleiben. Verschwinden sie, trägt es die Verantwortung», wird er vom «Beobachter» zitiert.
«Beobachter»-Juristin Rosmarie Naef stützt diese Sicht: «Wenn eine Patientin offensichtlich verwirrt ist, muss das Spital hinsichtlich ihrer Wertsachen besonders sorgfältig sein.» Das Spital spricht von einer «unerfreulichen Angelegenheit». Man sei weiterhin im Gespräch und strebe «eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung» an.
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