Polizei rückt zur Hausdurchsuchung an Zentralschweizer Mann belästigt und bedroht Ex-Frau – jetzt muss er zahlen

Sven Ziegler

1.6.2026

Die Scheidung zog sich hin und endete für die Frau in einem Albtraum. (Symbolbild)
Die Scheidung zog sich hin und endete für die Frau in einem Albtraum. (Symbolbild)
Bild: IMAGO/YAY Images

Ein geschiedener Mann aus dem Kanton Schwyz soll seine Ex-Frau über Monate hinweg massiv bedrängt und eingeschüchtert haben. Nun wurde der 56-Jährige verurteilt.

Sven Ziegler

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  • Ein Mann aus dem Kanton Schwyz wurde wegen Drohung, sexueller Belästigung und versuchter Nötigung verurteilt.
  • Er verschickte seiner Ex-Frau unter anderem Nacktbilder und drohte, persönliche Fotoalben zu verbrennen.
  • Bei einer Hausdurchsuchung stellte die Polizei im September 2024 die Fotoalben sicher.

Nach der Trennung eines Ehepaars aus Gross SZ eskalierte ein Konflikt vonseiten des Ex-Mannes über mehrere Jahre hinweg zunehmend.

Wie aus einem Strafbefehl der Schwyzer Behörden hervorgeht, zog die Frau bereits im Sommer 2020 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Kurz darauf soll ihr Ex-Mann mehrere persönliche Fotoalben an sich genommen haben.

Darunter befanden sich laut Strafbefehl Kindheitsfotos, ihre Babybilder, ein Fotoalbum ihrer verstorbenen Mutter sowie Erinnerungen an ihre Tiere. Trotz mehrfacher Aufforderungen gab der Mann die Alben nicht zurück.

Nachrichten mit Nacktbildern

Im September 2023 hob die Frau auf Wunsch des Scheidungsrichters die vorangehende Blockierung ihres Ex-Mannes auf Whatsapp wieder auf. Die Kommunikation sollte ausschliesslich organisatorische Fragen rund um die gemeinsamen Kinder betreffen.

Kurz darauf begann der Mann laut Staatsanwaltschaft jedoch, der Frau verschiedene Nacktbilder von ihr zu schicken.

In einer Nachricht schrieb er demnach: «Ich habe noch Fotos von dir gefunden. Möchtest du sie haben?» Die Frau antwortete laut Strafbefehl: «Ja und dann alle löschen.»

Daraufhin schrieb der Mann: «Du könntest ja noch ein paar Fotos machen, weil ich das so will.»

Später folgten weitere Nachrichten wie: «Ich sende dir die schönen und heissen Fotos gerne zu. Du bist schliesslich eine schöne Frau.» Zusammen mit einer weiteren Nacktaufnahme schrieb er laut Strafbefehl zudem: «Da habe ich noch ein geiles Foto.»

Die Staatsanwaltschaft wertete die Nachrichten als mutwillige Belästigung und Beunruhigung der Frau.

Eskalation bei Kinderübergabe

Im April 2024 wurde das Paar offiziell geschieden. Nur wenige Wochen später kam es bei einer Kinderübergabe zur nächsten Eskalation. Laut Strafbefehl trat der Mann vor sein Haus, formte mit Daumen und Zeigefinger eine Pistole und zielte damit auf seine Ex-Frau. Anschliessend imitierte er Schiessbewegungen und entsprechende Geräusche.

Die Staatsanwaltschaft hält fest, der Mann habe dadurch wissentlich das Sicherheitsgefühl der Frau verletzt und bei ihr Angst ausgelöst.

Danach öffnete er laut Strafbefehl die Autotür der Frau und erklärte, er sei mit den im Scheidungsurteil festgelegten Bring- und Abholzeiten der Kinder nicht einverstanden. Sie solle sich «anständig verhalten».

Zudem drohte er laut Staatsanwaltschaft, die Fotoalben und Nacktbilder erst zurückzugeben, wenn die Regelung geändert werde. Andernfalls werde er die Fotoalben verbrennen und die Bilder behalten. Zusätzlich soll er mit seiner Hand eine Schnittbewegung an der eigenen Kehle nachgeahmt haben.

Hausdurchsuchung bringt Fotoalbum zurück

Im September 2024 kam es beim Mann schliesslich zu einer Hausdurchsuchung. Dabei stellte die Polizei das verschwundene Fotoalbum sicher. Dieses konnte die Frau anschliessend bei den Behörden abholen. 

Die Staatsanwaltschaft sprach den Mann jetzt der Sachentziehung, der Drohung, der versuchten Nötigung, des mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage sowie der mehrfachen sexuellen Belästigung schuldig. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 12'600 Franken verurteilt. Bezahlt er diese nicht, drohen ihm ersatzweise 180 Tage Gefängnis.

Zusätzlich wurde eine Busse von 300 Franken ausgesprochen.

Zusammen mit Gebühren und Verfahrenskosten beläuft sich der Betrag laut Strafbefehl auf insgesamt rund 15'500 Franken.