Grosser Rat BE Grosser Rat korrigiert bei BLS-Gesetz den Kurs der Regierung

dagr, sda

9.9.2024 - 15:06

Das BLS-Gesetz regelt künftig die Beteiligung des Kantons am Bahnunternehmen. (Archivbild)
Das BLS-Gesetz regelt künftig die Beteiligung des Kantons am Bahnunternehmen. (Archivbild)
Keystone

Der bernische Grosse Rat hat am Montag in erster Lesung fast einstimmig das BLS-Gesetz verabschiedet. Dieses regelt die Beteiligung des Kantons am Bahnunternehmen. Die von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) vorgeschlagenen Änderungen stiessen im Parlament auf grosse Zustimmung.

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Das Kantonsparlament nahm das Gesetz mit 151 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen deutlich an. Nun muss die Regierung nochmals über die Bücher. Danach wird das Parlament das Gesetz in zweiter Lesung erneut beraten. Dannzumal dürfte vor allem die Bandbreite der Höhe der Beteiligung des Kantons zu Reden geben und wie diese im Gesetz festzulegen ist.

«Das Gesetz ist griffig, es ist modern», sagte Regina Fuhrer-Wyss (SP), die Präsidentin der GPK. Manuel C. Widmer von der Fraktion der Grünen sah im Gesetz gar eine Vorlage für weitere, ähnliche Gesetze. «Wir konnten Pflöcke einschlagen, die die Richtung für künftige Beteiligungsgesetze weisen könnten.»

Das nun vom Rat verabschiedete Gesetz fordert, dass sich der Kanton verpflichtet, seine aktienrechtlichen Möglichkeiten als Mehrheitseigner auszuschöpfen und seine Ziele zu schärfen.

Ausserdem soll die BLS nur dann in weiteren Aufgabenbereichen tätig sein dürfen, wenn diese im Zusammenhang mit ihrer Kernaufgabe stehen. Andere Aufgaben müssen in Tochtergesellschaften ausgelagert werden.

Weiter ergänzte der Rat das Gesetz um einen Artikel, in welchem die Mitwirkungspflichten der BLS gegenüber den zuständigen Organen des Grossen Rates verankert werden. Der Regierungsrat ist künftig verpflichtet, diese Organe «über Vorkommnisse von besonderer Tragweite» zu informieren.

Das Gesetz soll zudem die Entschädigung der BLS-Führung regeln, Wettbewerbsverzerrung vermeiden und Interessenskonflikte vorbeugen.

Kantonale Beteiligungen erfordern zwingend Gesetz

Im Juli hatte die GPK ein präziseres BLS-Gesetz verlangt. Sie sah in vielen Punkten Verbesserungsbedarf. Das von der Regierung vorgelegte Gesetz sei «zu wenig griffig und «eine verpasste Chance», hatte der GPK-Sprecher Samuel Leuenberger (SVP) bei der Eintretensdebatte letzte Woche gesagt.

Gemäss der Kantonsverfassung sind Art und Umfang von bedeutenden kantonalen Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln. Für die Beteiligungen des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG liegt bisher noch kein solches vor. Der Regierungsrat hatte das BLS-Gesetz im April vorgelegt.

Der Kanton Bern ist an der BLS AG mit knapp 56 Prozent beteiligt. Ein weiterer Grossaktionär ist der Bund mit einem Anteil von knapp 22 Prozent. Weiter sind andere Kantone und Gemeinden an der BLS beteiligt, ebenso Private. Die Aktien der BLS AG werden ausserbörslich gehandelt.

An der BLS Netz AG hält der Kanton einen Anteil von 16,5 Prozent. Die restlichen Aktien gehören dem Mehrheitseigner Bund, der BLS und der SBB.

Subventions-Affäre noch nicht lange her

2020 war der damalige BLS-Chef Bernard Guillelmon zurückgetreten. Der Rücktritt war die Folge einer Subventionen-Affäre: Die BLS hatte über Jahre zu hohe Abgeltungen von Bund und Kantonen erhalten und musste später dem Bundesamt für Verkehr 43,6 Millionen Franken an Subventionen zurückzahlen. Das neue BLS-Gesetz ist auch eine Folge dieser Vorkommnisse.