Die Affäre um die frühere Freiburger Staatsrätin Marie Garnier ist juristisch wohl ausgestanden: Der ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Aubert hat eine Einstellungsverfügung erlassen.
Das teilte die Freiburger Justiz am Mittwoch mit. Der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung ist damit vom Tisch. Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, könnte das Verfahren wieder aufgenommen werden, heisst es in der Einstellungsverfügung. Die Kosten des Verfahrens gehen zulasten des Kantons.
Garniers Partei, die Grünen, verhehlten ihre Genugtuung nicht: Sie hätten nie daran gezweifelt, dass der wahre Sachverhalt ans Tageslicht komme, wenn der Fall aus nüchterner juristischer Sicht beurteilt werde. Die Ehrlichkeit habe sich durchgesetzt, schreibt die Partei in einem Communiqué.
Auch die Kantonsregierung zeigte sich am Mittwoch erfreut über die Einstellung des Verfahrens. Im Bericht des ausserordentlichen Staatsanwaltes werde Marie Garnier von jeder Schuld freigesprochen und darauf hingewiesen, dass sie zur Wahrung berechtigte Interessen gehandelt habe, teilte der Staatsrat mit.
Die Justiz untersuchte, ob die damalige Staatsrätin das Amtsgeheimnis verletzt hatte, als sie im Frühling 2017 Medien einen vertraulichen Bericht sowie Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Oberamt des Saanebezirks schickte.
Garniers Sitz ging an FDP-Mann
Der Grosse Rat hob Ende 2017 Garniers Immunität auf. Kurz vor der Grossratsdebatte kündigte Garnier ihren Rücktritt aus der Kantonsregierung an. In einer Ersatzwahl wählten Freiburgs Stimmberechtigte im März 2018 den Freisinnigen Didier Castella in die Regierung.
Der Neuenburger Aubert war im November 2018 beauftragt worden, das laufende Verfahren gegen Garnier weiterzuführen und zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen. Zuvor war der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser in den Ausstand getreten. Ihm war Befangenheit vorgeworfen worden.
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