Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) ist zufrieden mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM). Dieses leiste in Bezug auf Eritrea gute Arbeit, heisst es in einem Bericht.
Die GPK griff das Thema Anfang 2016 auf, weil Asylsuchende aus Eritrea damals die Öffentlichkeit stark beschäftigten. Nun schliesst sie die Abklärungen vorläufig ab. Die parlamentarische Oberaufsicht ist zum Schluss gekommen, dass kein Handlungsbedarf besteht.
In einem am Freitag veröffentlichten Bericht hält die GPK fest, dass das SEM die Lage in Eritrea bestmöglich aufarbeite und den gesetzlichen Auftrag rechtmässig, zweckmässig und wirksam ausführe.
Nachvollziehbar und schlüssig
Die GPK stützt ihre Erkenntnisse auf Anhörungen und Berichte. Sie hat sich insbesondere mit Heimatreisen von Personen aus Eritrea befasst. Gerade in diesem Bereich seien die Stellungnahmen und die Aussagen der SEM-Vertreter nachvollziehbar und schlüssig gewesen, schreibt sie.
Viele eritreische Staatsangehörige seien entweder eingebürgert oder im Besitz eines C-Ausweises, da sie bereits seit Jahren in der Schweiz lebten. Sie dürften in ihren Heimatstaat reisen. Reise ein Asylsuchender nach Eritrea, werde das Asylgesuch abgelehnt. Auch anerkannten Flüchtlingen werde grundsätzlich der Flüchtlingsstatus aberkannt.
Allerdings sei es in der Praxis häufig schwierig, eine vermutete Heimatreise nachzuweisen. Da es keine Direktflüge zwischen der Schweiz und Eritrea gebe, könne die Destination vertuscht werden. Von einer Reise in einen Nachbarstaat Eritreas könne nicht auf eine Heimatreise geschlossen werden, da viele in der Schweiz lebende Eritreer in diesen Staaten Angehörige hätten.
Zahl der Gesuche rückläufig
Die GPK weist auch darauf hin, dass die Asylgesuche aus Eritrea zurückgehen - zwischen 2015 und 2016 um fast 50 Prozent. Die Schweiz entpuppe sich im Vergleich zu anderen Staaten als weniger attraktiver Staat für eritreische Asylbewerber, heisst es im Bericht.
Das SEM hatte 2016 die Praxis verschärft, das Bundesverwaltungsgerichte stützte den Entschied. Demnach wird eritreischen Staatsangehörigen nicht mehr allein wegen der illegalen Ausreise Asyl gewährt. Zudem ist Eritreern, die vom Nationaldienst befreit worden sind oder diesen geleistet haben, eine Rückkehr grundsätzlich zumutbar.
Lage weiterhin angespannt
Die GPK betont, für sie sei wichtig, dass das SEM die Situation und die Entwicklungen in Eritrea weiterverfolge und die Asylpraxis allenfalls den Erkenntnissen anpasse. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die Lage in Eritrea gemäss den angehörten Personen nach wie vor angespannt sei.
Eritrea sei kein Rechtsstaat. Die Verfassung aus dem Jahre 1997 sei noch nicht in Kraft, das Parlament habe seit mehr als zehn Jahren nicht mehr getagt, und Strafen würden aussergerichtlich verhängt. Das Regierungssystem habe laut der zuständigen Abteilungsleiterin im Aussendepartement "quasi-kommunistische Züge" angenommen, da die gesamte Bevölkerung von Aufgaben zugunsten des Staates betroffen sei.
Die GPK weist auch auf die Fact-Finding-Mission des SEM von 2016 und den Bericht "Focus Eritrea" hin. In diesem werden unter anderem willkürliche Strafen ohne Verfahren oder Anklage thematisiert. An objektive Informationen über die Menschenrechtssituation in Eritrea zu gelangen, sei laut dem SEM äusserst schwierig, schreibt die GPK.
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