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Zug fällt aus: Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
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ÖV-Reisende stranden nach Streckenblockierung

Ich habe meinen Flug verpasst – bezahlen die SBB jetzt?

Bei einer Störung können Passagiere in vielen Fällen Geld zurückverlangen.

Bei einer Störung können Passagiere in vielen Fällen Geld zurückverlangen.

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Wenn der ÖV unpünktlich ist oder ausfällt, hast du unter Umständen Anrecht auf Entschädigung. Allerdings kennen viele Bahnreisende ihre Rechte nicht. blue News liefert dir die Übersicht.

Dominik Müller

Dominik Müller

03.10.2024, 11:16•03.10.2024, 13:43

Im internationalen Vergleich geniessen die SBB einen guten Ruf – anders als es beispielsweise bei der Deutschen Bahn der Fall ist. Trotzdem kommt es auch hierzulande zu Zugausfällen, Verspätungen und Umleitungen.

Das kann im Einzelfall grosse Konsequenzen mit sich ziehen – etwa das Verpassen eines wichtigen Termins. Aber wie ist dabei die rechtliche Situation geregelt? Wann hast du Anspruch auf Entschädigung? blue News liefert dir die Übersicht.

Habe ich bei Verspätungen Anrecht auf Entschädigung?

Grundsätzlich: Ja. Wie in Deutschland gibt es auch in der Schweiz seit 2021 klar festgelegte Entschädigungen bei Verspätung oder Ausfall. Grundlage ist eine Bestimmung im Personenbeförderungsgesetz, die für alle öffentlichen Verkehrsmittel gilt. Allerdings greift diese Verordnung nicht in jedem Fall: Ein Anrecht auf Entschädigung gilt ab einer Verspätung von einer Stunde.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Rechte von Bahnreisenden im Falle einer Verspätung sehen bei Einzelbilletten folgendermassen aus:

Einzelbillette

  • Ab 60 Minuten Verspätung werden 25 Prozent des Billettpreises entschädigt.
  • Ab 120 Minuten Verspätung werden 50 Prozent des Billettpreises entschädigt.
  • Entschädigungsbeträge unter 5 Franken werden nicht ausbezahlt.

Auch Inhaber*innen von Abos können von ihrem Recht Gebrauch machen. Dort sind die Bestimmungen so:

Abos

  • Ab 60 Minuten Verspätung werden mindestens 5 Franken oder der Tageswert des Abos entschädigt.
  • Über die gesamte Gültigkeitsdauer werden maximal zehn Prozent des Abo-Werts entschädigt.
  • Von Entschädigungen ausgeschlossen sind Kinder-Mitfahrkarten, Junior-Karten, Bahnangestellten-Abos und Halbtax-Abos.

Wie erhalte ich meine Entschädigung?

Steht dir eine Entschädigung zu, musst du bis spätestens 30 Tage nach der Reise online das Antragsformular ausgefüllt werden. In den SBB-Reisezentren wird keine Entschädigung ausbezahlt. Das Antragsformular findest du hier, das barrierefreie Antragsformular hier.

Wird mir das Taxi oder Hotel bezahlt, wenn ich den letzten Anschluss verpasse?

Kann aufgrund eines Ausfalls oder einer Verspätung das Reiseziel am selben Tag nicht mehr erreicht werden, hast du Anspruch auf eine Übernachtung (inklusive Frühstück) sowie auf den Transport vom Bahnhof zum Hotel und wieder zurück.

Der Höchstbetrag für eine Übernachtung beträgt dabei 200 Franken. Ist eine Taxifahrt sinnvoller, wird auch diese bis zum Höchstbetrag von 200 Franken gewährt. Entschädigungen erfolgen nur gegen Originalquittungen.

Betroffene sollen sich auf jeden Fall beim Zugpersonal oder beim Aufsichtspersonal am Bahnhof melden. Ist das Verpassen der letzten Verbindung frühzeitig erkennbar – je nach Ort fährt die letzte Verbindung unter Umständen bereits am frühen Abend –, kann man sich auch an das Schalterpersonal am Bahnhof wenden. Dieses kann allenfalls einen Gutschein für das Hotel respektive Taxi abgeben. Bei grösseren Ereignissen können auch Sammeltaxis organisiert werden.

Was ist, wenn meine Reise zwecklos wird?

Vor der Abreise gilt: Wenn die Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, muss sie nicht angetreten werden. Der Billettpreis wird zurückerstattet. 

Wenn sich die Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls erübrigt, während du bereits unterwegs bist, darf diese abgebrochen und unentgeltlich mit der nächstgeeigneten Verbindung zurückgereist werden. Der Billettpreis wird erstattet.

Was passiert, wenn ich den Flug, eine Prüfung oder ein Konzert verpasse?

Die SBB ist verpflichtet, Reisende gleichentags an ihr Ziel, sprich dem Endziel auf dem Billett, zu bringen – dies auch mit mehrmaligem Umsteigen oder über einen Umweg. Entschädigungen wegen verpasster Fluganschlüsse, Theatervorstellungen, Konzerte, Arbeitsausfall, Prüfungen und weitere Folgeschäden sind hingegen im Personenbeförderungsgesetz nicht vorgeschrieben.

Erhalte ich weitere Entschädigungsleistungen direkt im verspäteten Zug?

Sofern am Bahnhof oder im Fahrzeug verfüg- oder lieferbar, stellen die SBB in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung.

Wie sieht es bei internationalen Reisen aus?

Ab 60 Minuten Verspätung bei Ankunft am Zielort (aufgrund eines ausgefallenen oder verspäteten Zuges) werden 25 Prozent des Billettpreises entschädigt, bei TGV-Verbindungen bereits ab 30 Minuten Verspätung. Ab zwei Stunden beträgt die Entschädigung 50 Prozent des Billettpreises, dies auch bei TGV-Verbindungen. Der Antrag auf Entschädigung muss über das Bahnunternehmen eingereicht werden, bei dem das Billette gekauft worden ist.

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