Externer Untersuchungsbericht Darum war das Tötungsdelikt in Basel 2024 schwer zu verhindern

Dominik Müller

24.6.2025

Der Vorfall im August 2024 ereignete sich am Basler Nasenweg.
Der Vorfall im August 2024 ereignete sich am Basler Nasenweg.
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Im August 2024 tötete ein psychisch kranker Mann auf Freigang eine 75-jährige Frau. Die Tat hätte schwer verhindert werden können, heisst es in einem externen Untersuchungsbericht.

Redaktion blue News

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein psychisch kranker Mann tötete im August 2024 eine Frau in Basel.
  • Der Täter befand sich auf Freigang in der Psychiatrie, weil er bereits 10 Jahre zuvor zwei Frauen umgebracht hatte.
  • Nun kommt ein externer Untersuchungsbericht zum Schluss, dass das Tötungsdelikt nur schwer hätte verhindert werden können.

Am 8. August 2024 ist am Nasenweg in Basel eine 75-jährige Frau getötet worden. Der mutmassliche Täter ist ein 33-jähriger Mann, der zum Tatzeitpunkt in der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel behandelt wurde und auf Freigang war. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat ihn inzwischen wegen Mordes angeklagt.

Grund für die stationäre Massnahme: Der an Schizophrenie leidende Mann hatte am 3. November 2014 im selben Quartier zwei Frauen erstochen und einen betagten Mann mit einem Messer schwer verletzt.

Ein externer Untersuchungsbericht kommt nun zum Schluss, dass das Tötungsdelikt «schwer zu verhindern war». Die Verfasser halten fest, dass während der Behandlung in den Universitären Psychiatrischen Kliniken das Rückfallrisiko nicht angemessen erkannt wurde.

Massnahmenvollzug ohne Probleme

Der Grund dafür sei, dass ein Teil der speziellen und verdeckten Problematik in diesem Fall während zehn Jahren Massnahmenvollzug, in denen sich im Verhalten des mutmasslichen Täters keinerlei Anzeichen oder Probleme gezeigt haben, unerkannt blieb.

Seit seinen ersten Taten im Jahr 2014 befand sich der Täter zehn Jahre im Massnahmenvollzug, ohne dass sich Probleme zeigten. Seit 2020 arbeitete der mutmassliche Täter extern an einem geschützten Arbeitsplatz und ging selbstständig hin und zurück. Er absolvierte über hundert Ausgänge.

Es gab laut Bericht weder Auffälligkeiten in Bezug auf Gewalt, noch Fluchtversuche oder nennenswerte Regelverstösse. Das Delikt am 8. August 2024 beging der Täter im Unterschied zu den ersten Tötungsdelikten demnach nicht in einem erkennbar psychotischen Zustand.

Der externe Untersuchungsbericht fasst zusammen, dass die Behandlung in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) auf der Konzeption beruhte, dass die Rückfallgefahr in psychotischen Phasen hoch ist und ausserhalb gering. Diese Konzeption wurde durch Gutachten und zahlreiche Risikobeurteilungen gestützt.

In der Behandlung sei deshalb konsequent darauf geachtet worden, Krisen zu verhindern oder früh zu erkennen und dann einzugreifen.

Keine systematischen Schwachstellen

Der Auslöser, der den Täter zu seinen Taten trieb (sogenannter Deliktmechanismus), ist indes unscharf geblieben, hält der Bericht weiter fest. Eine Folge dieser Unschärfe sei, dass eine mögliche Verknüpfung des Tatorts mit dem Wahnsystem des Täters nicht berücksichtigt wurde.

Der Untersuchungsbericht beschreibt eine unabhängige Nebenrealität des Täters ohne erkennbare Symptome. Dadurch, dass diese Nebenrealität unerkannt geblieben ist, muss im Nachhinein festgestellt werden, dass die verfolgte Behandlungskonzeption unzutreffend war.

Der Bericht räumt ein, dass die Nebenrealität schwer zu erkennen war, weil relevante Informationen erst aufgrund des neuen Delikts vorliegen. Die Unschärfe des Deliktmechanismus und die damit möglicherweise zusammenhängende Risikorelevanz des Tatorts am Nasenweg seien in den Überlegungen der UPK nicht berücksichtigt worden.

Dies werde als Versäumnis gewertet, das aber nicht als ein erhebliches fachliches Fehlverhalten zu klassifizieren ist. Entsprechend hätte dieser folgenschwere Fall auch in anderen gut geführten Institutionen geschehen können.