Berner Implantate-Skandal «Hätte ich das gewusst …» – Patienten machen Star-Chirurgen Vorwürfe

Dominik Müller

13.1.2026

Bis heute haben die betroffenen Patienten mit den Folgen der Rückenoperation zu kämpfen.
Bis heute haben die betroffenen Patienten mit den Folgen der Rückenoperation zu kämpfen.
Symbolbild: Imago

In Bern läuft einer der grössten Ärzteprozesse der Schweiz. Im Zentrum stehen ein Chirurg und ein mangelhaftes Implantat. Fünf Betroffene berichten von fehlender Aufklärung und Nachsorge.

Dominik Müller

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Berner Chirurg steht vor Gericht, nachdem er sieben Patient*innen eine mangelhafte Bandscheiben-Prothese einsetzte.
  • Fünf Betroffene warfen ihm am Dienstag vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland fehlende Aufklärung, Nachsorge und Transparenz vor.
  • Auch einen möglichen Interessenskonflikt habe der Arzt verschwiegen.
  • Trotzdem gab es im Verfahren auch einige unerwartete Momente der Heiterkeit.

Fünf Personen hat das Regionalgericht Bern-Mittelland am zweiten Prozesstag einvernommen. Auf der Anklagebank sitzt ein bekannter Berner Chirurg, der der schweren Körperverletzung beschuldigt wird. Alle fünf Befragten waren seine Patienten. Und alle fünf haben oder hatten ein Implantat in ihrem Körper, das versagte und Schäden an der Wirbelsäule hinterliess.

Konkret geht es um die Bandscheiben-Prothese «Cadisc-L». Dem Chirurgen wird vorgeworfen, das unausgereifte Implantat trotz fehlender Evidenz betreffend Wirksamkeit bei insgesamt sieben Patient*innen eingesetzt zu haben. Zudem soll er die Betroffenen danach im Stich gelassen haben, indem er sie etwa nicht zu Nachkontrollen aufbot, als ihm die Implantat-Mängel längst bekannt waren. Es gilt bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Bereits seit Montag und mindestens bis Ende Woche wird in Bern verhandelt. Es ist einer der grössten Prozesse gegen einen Arzt in der jüngeren Schweizer Geschichte. Die mündliche Urteilseröffnung ist auf den 9. Februar angekündigt.

Tierversuche zeigten Mängel auf

Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe in der Vergangenheit. Seine Anwältin sagte gegenüber den Tamedia-Zeitungen, ihr Mandant habe sich «sowohl rechtlich als auch berufsethisch korrekt verhalten». Die Befragung des Chirurgen ist nicht vor Donnerstag geplant.

Bei «Cadisc-L» handelt es sich um ein Implantat aus Kunststoff, das geschädigte Bandscheiben ersetzen sollte. Der Beschuldigte war an der Entwicklung der Prothese direkt beteiligt, präsidierte den wissenschaftlichen Beirat der britischen Herstellerfirma Ranier und wurde dafür entschädigt.

Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, sollen bereits Tierversuche mit der Prothese Mängel gezeigt haben. Trotzdem kam das Produkt im Jahr 2010 auf den Markt. Europaweit soll es danach bei Dutzenden Patienten zu schweren Komplikationen gekommen sein. Später wurde das Implantat zurückgerufen, die Firma ging Konkurs.

Verhandlungstag 2: Patienten werden befragt

Die Leidensgeschichten der betroffenen Patient*innen sind individuell. Bei zwei Frauen ist das Implantat im Rücken beispielsweise in mehrere Teile zersprungen, bei anderen ist die Prothese in die Wirbelkörper eingesunken. Ihre Aussagen vor Gericht sind hingegen in vielen Punkten deckungsgleich. Bei allen habe der Chirurg «Cadisc-L» als beste Option angepriesen. Zwar sei auch die Möglichkeit einer Versteifung der Wirbel diskutiert worden, Vergleiche mit anderen Prothese-Modellen habe der Arzt aber nicht gemacht.

Auch habe der Beschuldigte die Patienten nicht über sein Mandat bei der Herstellerfirma sowie sein Mitwirken an der Entwicklung der Prothese informiert. Dazu ein Patient: «Hätte ich gewusst, dass er selbst beteiligt ist, wäre für mich eine Zweitmeinung wichtig geworden.»

Das Wort «Vertrauen» fällt am Dienstag mehrfach. «Habe ihm vertraut», «er war die Fachperson» oder «habe darauf vertraut, dass er mir das Richtige gibt» lauteten beispielsweise die Voten. Der Chirurg habe vor dem Eingriff über die normalen Operationsrisiken aufgeklärt, nicht aber über spezielle Risiken der Prothese oder die mangelhaften Ergebnisse von Tierversuchen. «Dieses Wissen hätte ich gebraucht, um zu entscheiden, ob ich das Risiko tragen will oder nicht», enerviert sich ein Patient.

Der beschuldigte Chirurg brachte das fehlerhafte Implantat im Berner Salem-Spital zum Einsatz.
Der beschuldigte Chirurg brachte das fehlerhafte Implantat im Berner Salem-Spital zum Einsatz.
Imago

«Dann wäre mir einiges erspart geblieben»

Kritisiert wird auch eine mangelnde Nachsorge seitens des Chirurgen. Vom Rückruf der Prothese habe eine Frau beispielsweise erst erfahren, nachdem ihr die Prothese aufgrund von medizinischen Problemen herausoperiert wurde – der Beschuldigte habe sie nicht informiert. «Ich hätte mir gewünscht, dass man mir das mitgeteilt hätte, dann wäre mir mit Sicherheit einiges erspart geblieben», sagt sie vor dem Regionalgericht.

Mit dem über ein Jahrzehnt zurückliegenden Eingriff gehen die Betroffenen unterschiedlich um. So schildert eine Patientin, dass sie bis heute unter grossen Einschränkungen und Schmerzen leide und «mich täglich motivieren muss». Ein Mann hat sich hingegen damit arrangiert, dass er das Implantat noch immer im Rücken trägt. Er mache sich aber Sorgen, dass es dereinst schlimmer werden könnte.

Kurze Momente der Leichtigkeit

Trotz aller Ernsthaftigkeit und der grossen Tragweite des Verfahrens, gibt es am Dienstag auch immer wieder lockere Momente. Als kurz vor der Mittagspause sowohl Anklage als auch Verteidigung die Vorladung eines weiteren Arztes zwecks Zeugenbefragung beantragen, kommentiert die Anwältin des Beschuldigten: «Jetzt sind wir ausnahmsweise einer Meinung.» Und als dann klar wird, dass das trotz des kurzfristigen Zeitfensters klappen dürfte, weil sich der besagte Arzt ohnehin für die kommenden Tage als Besucher angemeldet hat, verziehen die meisten Anwesenden die Lippen zu einem Lächeln.

Gleiches geschieht, als der vorsitzende Richter von einem Zeugen wissen will, wieso sich in dessen mitgebrachter Mappe voller Dokumente laut eigenen Angaben auch Gerichtsakten befinden. Daraufhin liest der Zeuge den Absender vor – und nennt dabei den Namen des Fragestellers. Dieser schaut erst verdutzt, und löst dann auf: «Das muss die Zeugenvorladung sein.»