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Streit um Velo

Italiener geht mit Hammer auf Mann los – Richter greift durch

Ein eskalierter Streit um ein Velo beschäftigte die Walliser Justiz.

Ein eskalierter Streit um ein Velo beschäftigte die Walliser Justiz.

sda

Ein Streit um ein vermeintlich gestohlenes Velo ist in Zermatt VS völlig eskaliert. Ein 28-jähriger Italiener wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich muss er die Schweiz für fünf Jahre verlassen.

Sven Ziegler

Sven Ziegler

15.07.2026, 07:28•15.07.2026, 09:35

Darum geht’s

  • Ein 28-jähriger Italiener wurde nach einer Hammer-Attacke in Zermatt wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt.
  • Das Gericht sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten sowie einen Landesverweis von fünf Jahren aus.
  • Entscheidend für das Urteil waren unter anderem Zeugenaussagen und ein Polizeinotruf, obwohl der Angeklagte die Tat bestritt.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Ein Streit um ein vermeintlich gestohlenes Velo hat einen 28-jährigen Italiener vor das Bezirksgericht Visp gebracht. Dieses verurteilte den Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung und geringfügiger Sachbeschädigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten. Zusätzlich wurde gegen ihn ein fünfjähriger Landesverweis ausgesprochen.

Der Verurteilte war der Verhandlung bereits zum zweiten Mal ferngeblieben, wie der «Walliser Bote»  berichtet. Das Gericht führte den Prozess deshalb in seiner Abwesenheit durch.

Auslöser war ein Vorfall im März 2025 in Zermatt. Der Italiener und ein Bekannter glaubten, ein vor einem Wohnhaus abgestelltes Velo gehöre einer Kollegin. Obwohl eine Bewohnerin dies bestritt, kehrten sie am Abend zurück.

Der Mann versuchte laut Gericht, das Veloschloss mit einem Hammer aufzubrechen. Als der Ehemann der Bewohnerin eingreifen und die Polizei verständigen wollte, eskalierte die Situation.

Gericht glaubt den Zeugen

Nach Überzeugung des Gerichts holte der Italiener mit dem rund 400 Gramm schweren Hammer gegen den Kopf des Mannes aus. Nur weil dieser den Schlag dank seiner Kampfsporterfahrung abwehren konnte, wurde niemand schwer verletzt.

Der Angeklagte bestritt die Schlagbewegung stets. Das Gericht stützte sich jedoch auf die Aussagen des Opfers, dessen Ehefrau und eines unabhängigen Augenzeugen. Als zusätzliches Indiz wertete der Richter den aufgezeichneten Polizeinotruf, auf dem die Frau mehrfach schreit: «Nicht mit dem Hammer!»

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchter schwerer Körperverletzung eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten sowie einen sechsjährigen Landesverweis verlangt. Die Verteidigung forderte dagegen einen Freispruch vom schwersten Vorwurf und argumentierte, eine gezielte Schlagbewegung gegen den Kopf sei nicht bewiesen.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht vollständig. Es verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten sowie einen Landesverweis von fünf Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung prüft, ob sie Berufung einlegen wird.

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